Hallo,
habe meinen Tyczka-Miettank gekündigt und möchte ich nun absaugen und abtransportieren lassen (PLZ 91...).
Von meinem Gasversorger Tyczka habe ich folgende Konditionen genannt bekommen.
Tankrückholung: 416,50 EUR
Absaugkosten: 154,70 EUR
Und jetzt kommt der Hammer: Das abgesaugte Gas (ca. 400 Liter) wird NICHT vergütet !!!
Anruf bei Tyczka hat nichts gebracht. Keine Verhandlungsbereitschaft. Abgesaugtes Gas wird grundsätzlich nicht vergütet. Wenn mir das nicht passt, kann ich das Gas noch restlich verbrauchen (geht leider nicht, da schon auf Erdgas umgestellt) oder ich soll mir jemand anders suchen, der das Gas absaugt.
Habe nun schon bei mehreren Fremdfirmen angefragt. Alles sagen mir aber das gleiche. Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, dass es verbietet, fremdes Eigentum anzufassen (
) und wenn der Tank nicht mein Eigentum ist, dürfen sie nicht absaugen.
Rechtlich habe ich da keine Bedenken:
Erstens habe ich den Tank gemietet. Damit bin ich zumindest der Besitzer.
Zweitens steht in meinem Mietvertrag nur, dass niemand anders befüllen darf. Von Absaugen ist da nicht die Rede.
Drittens steht im Mietvertrag: \"Endet die Miete [...], so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport [...]. Dass das Tyczka machen muss, steht nirgends.
Viertens schlägt Tyczka (leider nur telefonisch) selbst vor, dass das Gas jemand anders absaugen soll.
Fünftens habe ich sogar schriftlich, dass Tyczka die Abholung durch Fremdfirmen zulässt. Die müssten den Tank dazu ja auch anfassen ...
Sechstens kenne ich zwar das Urteil nicht, aber das man fremdes, vermietetes Eigenum nicht anfassen darf, halte ich für Unfug. Wenn ich eine Wohnung miete, kann mir mein Vermieter schließlich auch nicht vorschreiben, wen ich da reinlasse. Zwar kann er mir das halten von Haustieren verbieten, dann ist dann aber im Mietvertrag geregelt.
Hat jemand einen Tipp, wer das Flüssiggas absaugen kann?
Oder hat jemand sonst einen Tipp, was ich da machen kann?
Gruß
Peter
P.S.:
Um das Geld geht es mir gar nicht. Mir geht es da ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass Tyczka die Konditionen frei bestimmen kann, und ich habe keine Möglichkeit mich zu wehren. Da habe ich ja Glück, dass Tyczka keine 10.000 EUR für die Absaugung verlangt.
P.P.S.:
Anekdote am Rande: Ein Kollege hat mir (allen Ernstes) geraten, dass Ventil zu öffnen, anzuzünden und \"kontrolliert abzubrennen\". Keine Sorge, ich bin doch nicht verrückt.