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Autor Thema: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?  (Gelesen 21138 mal)

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Offline pherweg

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« am: 14. Februar 2012, 10:33:25 »
Hallo,

habe meinen Tyczka-Miettank gekündigt und möchte ich nun absaugen und abtransportieren lassen (PLZ 91...).
Von meinem Gasversorger Tyczka habe ich folgende Konditionen genannt bekommen.
Tankrückholung: 416,50 EUR
Absaugkosten: 154,70 EUR
Und jetzt kommt der Hammer: Das abgesaugte Gas (ca. 400 Liter) wird NICHT vergütet !!!

Anruf bei Tyczka hat nichts gebracht. Keine Verhandlungsbereitschaft. Abgesaugtes Gas wird grundsätzlich nicht vergütet. Wenn mir das nicht passt, kann ich das Gas noch restlich verbrauchen (geht leider nicht, da schon auf Erdgas umgestellt) oder ich soll mir jemand anders suchen, der das Gas absaugt.

Habe nun schon bei mehreren Fremdfirmen angefragt. Alles sagen mir aber das gleiche. Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, dass es verbietet, fremdes Eigentum anzufassen (???) und wenn der Tank nicht mein Eigentum ist, dürfen sie nicht absaugen.

Rechtlich habe ich da keine Bedenken:
Erstens habe ich den Tank gemietet. Damit bin ich zumindest der Besitzer.
Zweitens steht in meinem Mietvertrag nur, dass niemand anders befüllen darf. Von Absaugen ist da nicht die Rede.
Drittens steht im Mietvertrag: \"Endet die Miete [...], so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport [...]. Dass das Tyczka machen muss, steht nirgends.
Viertens schlägt Tyczka (leider nur telefonisch) selbst vor, dass das Gas jemand anders absaugen soll.
Fünftens habe ich sogar schriftlich, dass Tyczka die Abholung durch Fremdfirmen zulässt. Die müssten den Tank dazu ja auch anfassen ...
Sechstens kenne ich zwar das Urteil nicht, aber das man fremdes, vermietetes Eigenum nicht anfassen darf, halte ich für Unfug. Wenn ich eine Wohnung miete, kann mir mein Vermieter schließlich auch nicht vorschreiben, wen ich da reinlasse. Zwar kann er mir das halten von Haustieren verbieten, dann ist dann aber im Mietvertrag geregelt.

Hat jemand einen Tipp, wer das Flüssiggas absaugen kann?
Oder hat jemand sonst einen Tipp, was ich da machen kann?

Gruß
Peter

P.S.:
Um das Geld geht es mir gar nicht. Mir geht es da ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass Tyczka die Konditionen frei bestimmen kann, und ich habe keine Möglichkeit mich zu wehren. Da habe ich ja Glück, dass Tyczka keine 10.000 EUR für die Absaugung verlangt.

P.P.S.:
Anekdote am Rande: Ein Kollege hat mir (allen Ernstes) geraten, dass Ventil zu öffnen, anzuzünden und \"kontrolliert abzubrennen\". Keine Sorge, ich bin doch nicht verrückt.

Offline Watzl

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #1 am: 15. Februar 2012, 14:47:09 »
Wieviel Gas ist da noch im Tankß

H. Watzl

Offline pherweg

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #2 am: 15. Februar 2012, 15:43:37 »
Es noch ca. 400 Liter drin.

Habe mittlerweile nochmal mit Tyczka telefoniert, und ihnen mitgeteilt, dass ich auf einer Vergütung bestehe, oder dass ich schriftlich die Einverständnis-Erklärung bekomme, dass jemand anders absaugen darf.  
Der Mitarbeiter musste aber erst seine Vorgesetzten fragen. Ich bekomme Ende der Woche Bescheid...

(Habe mittlerweile ein Angebot bekommen: 100 EUR für Absaugung, 0,35 EUR / Liter Vergütung. Das sind fast 200 EUR Differenz zum Tyczka-Angebot.)

Ich schreibe, wie es weitergeht.

Ist da was dran, dass eine Fremdfirma nicht absaugen darf?
Wie erwähnt, steht in meinem Mietvertrag davon nichts drin. Und wenn mir \"die Entleerung obliegt\", dann deute ich das so, dass ich damit beauftragen kann, wen ich will. (\"Wer zahl, schafft an\").

Offline Watzl

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #3 am: 16. Februar 2012, 10:49:27 »
\"Ist da was dran, dass eine Fremdfirma nicht absaugen darf?\"

In diesen Mietverträgen ist nicht alles, was erlaubt oder verboten ist klitzeklein geregelt oder erwähnt. Das ist in vielen anderen Fällen sicherlich auch so.

Der Tank ist Eigentum der Vertragsfirma und daher ist der Umgang damit nicht beliebig. Will man den Tank absaugen, so muss man diesen anfassen, die Einfülleinrichtung öffnen, da enstehen evtl. Spuren (Kratzer etc.).....

Das muss der Eigentümer nicht so ohne weiteres zulassen. Also mauert er erst einmal. wenn der Kunde ( der vorher gut genug war, um mit ihm Geld zu verdienen) sich zum Absaugen einen anderen holt.

Gerichtsurteile in diesen Angelegenheiten bestätigen die Haltung der Vertragsfirmen.

Lassen sie sich also das schriftliche Einverständnis der Vermieters geben, bevor sie Aufträge vergeben.

H. Watzl

Offline pherweg

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #4 am: 16. April 2012, 22:41:44 »
Hallo,

und so ging es dann weiter:

Habe nach 3-4 Wochen die Einverständnis-Erklärung bekommen, dass eine Fremdfirma absaugen darf.
Diese war mittlerweile da, und hat den Tank entleert.

Vielen Dank für den Rat, sich eine Einverständnis-Erklärung geben zu lassen. Hat mir, glaube ich, eine Menge Ärger erspart.


Bleibt nun noch der hohe Preis (416,50 EUR) für die Rückholung des leeren Tanks.
Habe in irgendeinem Forum gelesen, dass es ratsam ist, sich die Kosten aufschlüsseln zu lassen. Werde da mal nachhaken.

Ich schreibe, wie es weitergeht.

Gruß
Peter

Offline pherweg

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Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #5 am: 01. Mai 2012, 11:04:20 »
Habe einen neuen Thread für die Rückholkosten aufgemacht.

Gruß
Peter

Offline 2002opal

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #6 am: 03. April 2019, 21:58:17 »
Hallo!
Habe ebenfalls das Problem, dass Tyczka nur für das Absaugen 178,50 EUR berechnet und für abgesaugtes Flüssiggas keine Vergütung zahlt.
Das ist ein cleveres Geschäftsmodell.
@pherweg: Wäre für einen Kontakt zu einer Fremdfirma dankbar! Einverständniserklärung zur Fremdabsaugung vorausgesetzt. Danke im Voraus.

Offline Watzl

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #7 am: 07. April 2019, 09:31:23 »
Moin,

ja, fürwahr ein cleveres Geschäftsmodel: T.... verkauft Gas, Gas wird geliefert, Kunde bezahlt, Gas wird abgesaugt, Kunde zahlt für´s Absaugen, Gas ist weg, Kunde bekommt für das abgesaugte Gas nichts, Gas also zweimal bezahlt,............. usw.

So oder ähnlich wird es sich verhalten.

Ausweg:
178,50 € bezahlen und sich soweit es nur möglich ist, sich von T....... entfernen. (Marsflug buchen).

Leider:
Ja, leider ist so etwas bei uns in unserem schönen Ländle möglich. Da gibt es einen Verbraucherschutz, da gibt es Gesetze, da gibt es viele gute Sachen. Aber es gibt nichts und niemanden, der verhindert, dass es immer und immer wieder vorkommt, dass sich Menschen eben in der beschriebenen Situation befinden.
Man könnte natürlich klugsch...isch sagen SELBERT SCHULD, HÄTTEST DU SICH VORHER INFORMIERT.

In 99,9 % der Fälle müssen wir uns darauf verlassen, dass wir durch Gesetze, Vorschriften etc. gechützt werden, weil wir eben nicht alles, was wir tun, bevor wir es tun, zu 100 % auf irgendwelche Fallstricke hin überprüfen können.

Zurück zum Fall:
Wer sichbeim Abziehen eines Wundpflasters viel Zeit lässt und ganz langsam arbeitet, der hat die damit verbundenen Schmerzen halt umso länger. Zack und weg damit. Tut auch weh, aber eben nur sehr kurz.

Also:
Keine Fremdfirma suchen, die den Job macht. Man wird keine finden, weil jeder, der über die Technik verfügt, einen Tank abzusaugen, sich eben auch auskennt und daher die Finger von der Sache lässt.
T..... und Einverständniserklärung!  Ja, es gibt bessere Witze!  Jede Einverständniserklärung würde ja das eigene Geschäftsmodel torpetieren. Blöd ist auf der anderen Seite niemand!

Sparen sie sich die Energie, die sie hier reinlegen.
Visieren sie ihr neues Ziel an. Das heißt wahrscheinlich einen eigenen Tank kaufen und bei freien Händlern tanken.
Und in das Erreichen dieses Zieles stecken sie ihre ganze Energie. Am Ende werden sie sehen, dass das sie kleine Verluste hinnehmen mussten, die berühmten Spähne beim Hobeln.

Sie werden aber wieder ruhig schlafen können, weil sie in diesem Fall das Steuer in die Hand genommen haben und sich nicht haben davon beeinflussen lassen, dass andere versucht haben, ihren Kurs zu bestimmen.

Seit Jahren, Jahrzehnten immer die gleiche Geschichte.
Flüssiggasverbraucher sind alleine gelassen von der Politik, auch von den Verbraucherschutzorganisationen. Allein der Bund der Energieverbraucher kümmert sich noch darum. Aber Strom, Kohle, CO2, uws. verbrauchen halt auch viel Energie.

Wenden sie sich an ihren Landtagsabgeordneten, an ihren Bundestagsabgeordneten, schreiben sie den entsprchenden Ministern,......

ABER: legen sie sich nicht mit T....... an.

"Lover´s labor´s lost" (Shakespeare)

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline 2002opal

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #8 am: 07. April 2019, 19:21:13 »
@Watzl: Vielen Dank für die Erläuterungen. Nett gemeint, aber wenig hilfreich.
Ich habe meinen Vertrag mit T. gekündigt und steige auf Festbrennstoff um.
Deshalb möchte ich ja den Restinhalt ca. 2000 Liter oder Wert = 900 EUR verkaufen und nicht verschenken.

Ich wiederhole die Frage nochmal: Wenn ich die Einverständniserklärung zum Fremdabsaugen von T. erhalte, welche Fremdfirma saugt mir das Gas im PLZ-Gebiet 91xxx ab?
@pherweg: Bitte melde dich bei mir mit deinem Kontakt?

Danke für die Unterstützung!


Offline Watzl

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #9 am: 19. Mai 2019, 12:44:57 »
Fragen sie GOOGLE nach Gasfirmen im PLZ Bereich 9xxxx
Es gibt in diesem Bereich einige freie Händler.

Ob die für das Gas bezahlen oder ihren Aufwand gegen das Gas verrechnen, das können sie mir diesen Firmen klären.
Evtl. haben diese auch Interesse an ihrem Tank, den sie dann ja nocht mehr brauchen.

Guten Erfolg
und berichte sie, wie es weitergegangen ist.

Danke

Watzl

Offline stingmb

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #10 am: 23. Mai 2019, 17:29:31 »
Also ich habe mir wegen dem Absaugen garkeine Gedanken gemacht. Hab mir einen eigenen Tank besorgt, der Lieferant hat dann selber gleich umgepumt und fertig.

Und wenn sich alle weigern das zu machen kannst du das zur Not auch selber. Einfach passenden Umfüllschlauch anschließen und das meiste Gas wird von selbst in den Leeren Tank rübergezogen ohne Pumpe  ;)

Offline kknoell

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #11 am: 16. Dezember 2019, 17:02:40 »

Offline TÜV-SV

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #12 am: 18. Februar 2021, 09:18:48 »
Also ich habe mir wegen dem Absaugen garkeine Gedanken gemacht. Hab mir einen eigenen Tank besorgt, der Lieferant hat dann selber gleich umgepumt und fertig.

Und wenn sich alle weigern das zu machen kannst du das zur Not auch selber. Einfach passenden Umfüllschlauch anschließen und das meiste Gas wird von selbst in den Leeren Tank rübergezogen ohne Pumpe  ;)

Also von letzterem würde ich ganz, ganz dringend abraten. Flüssiggas ist ein hochexplosives, unter hohem Druck stehendes Gas.
Auf keinen Fall sollten da irgendwelche Laien an den Tanks rumfummeln, die nicht wissen, was sie da eigentlich machen und welche Gefährlichkeit von solchen Tätigkeiten ausgehen kann.
Selbst Fachfirmen und Monteuren mit Jahren oder Jahrzehnten an Erfahrung im Umgang mit Flüssiggas und solchen Behältern passieren immer mal wieder Unfälle und Zwischenfälle. Man will sich gar nicht ausmalen, was da alles passieren kann, wenn ein Laie an solchen Anlagen herumfummelt.

Also bitte:
Alles, was mit dem Umfüllen, Freisetzen oder Ablassen von Gas oder irgendwelchen Schraubarbeiten an den Tanks zu tun hat, AUSSCHLIEßLICH von Fachfirmen durchführen lassen, auch wenn es was kostet!
Denkt dran. Ihr habt nur ein einziges Leben. Und ein einziger Fehler oder ein blödes Missgeschick oder irgendetwas, das Ihr bei dem Ganzen nicht bedacht habt, kann dazu führen, daß Ihr und eure Ehefrauen, Kinder, Meerschweinchen und Nachbarn gen Himmel fahrt.
Also bitte keinesfalls selber an den Tanks herumfummeln.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

Offline Watzl

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Re: Absaugen eines Tyczka-Tankes durch Fremdfirma?
« Antwort #13 am: 08. März 2021, 21:10:03 »
Unbedingt die Finger vom Rumschrauben lassen.

Alles andere kann tötlich sein!!!

 

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