Hallo Erdferkel,
durch diesen Beitrag auf Facebook bin ich darauf gestoßen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mich informiert, dass er noch immer prüft, ob er eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter von BEV erheben kann, weil dieser den Neukundenbonus verweigert. Für eine solche Klage benötigt er aber weiterhin Betroffene, deren Sachverhalte er in der Klage vortragen könnte. Es sollte sich um Betroffene handeln, die die Forderung des Insolvenzverwalters entweder noch nicht oder jedenfalls erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (16.10.) beglichen haben. Gesucht werden vor allem noch Kunden mit Gaslieferungsverträgen.
Wenn Ihr euch beteiligen und eine solche Klage ermöglichen wollt, schickt eure Unterlagen (Vertragsbestätigung mit Vertragskonditionen, aus denen sich auch der Neukundenbonus ergibt, AGB, Endabrechnung).
Teilt auch mit, ob ihr die Forderung des Insolvenzverwalters bezahlt habt bzw. wann ihr sie bezahlt habt. Das ganze könnt ihr an info@vzbv.de schicken. Vielen Dank.
[Edit DieAdmin: Spezifische Email-Adresse gelöscht, da diese augenscheinlich nicht selber vom vzbv veröffentlicht wurde. Auf den Websiten des vzbv ließ sich keine Info zum Vorhaben eine Musterfeststellungsklage finden. Sollten fremde Texte kopiert worden sein, ist dies durch bspw. den quote-Tag zu kennzeichnen und nur in Auszügen (Zitaten) erlaubt. Ebenso sollte das Link zu der Quelle nicht fehlen.]