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Autor Thema: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?  (Gelesen 6331 mal)

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Offline berghaus

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BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« am: 12. Januar 2020, 22:31:35 »
Hier https://bev-inso.de/start wird ja ausführlich der Ablauf des Insolvenzverfahrens beschrieben.

Es ist ja davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter nicht das betrügerische Verhalten der BEV fortsetzt und falsche Abrechnungen erstellt, indem er z.B. mutwillig den berechtigten Anspruch auf den Neukundenbonus 'vergißt'.

Wie wir im Forum lesen können, werden noch bestehende Forderungen der BEV rigoros eingetrieben, was ja auch zugunsten der Kunden mit berechtigten Rückforderungen richtig ist.

Ich stelle mir bzw. uns die Frage, ob der Insolvenzverwalter nicht auch verpflichtet ist, die offensichtlich falschen Abrechnungen (aus unverjährten Zeiträumen?) von sich aus zu berichtigen, wenn bekannt ist, dass z.B. der Neukundenbonus nicht nur gelegentlich, sondern grundsätzlich 'vergessen' wurde.

berghaus 12.01.20

Offline Hermann.d.Ä.

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #1 am: 14. Januar 2020, 13:21:24 »
Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt. Der hat grds. kein Interesse falsche Abrechnungen zu erstellen.
Die vom Insolvenzverwalter erstellten Abrechnungen sind zumeist mit derr heissen Nadel erstellt. Der "Kunde" kann sich ja beschweren.
Ich selbst bin von einer solchen "falschen" Abrechnung betroffen. Meckern per Mail. fertig.

Zuerst hat ein Insolvenzverwalter Werte zu sichern und Forderungen des Insolventen zu realisieren. Später werden dann die Werte (nach Abzug der Kosten) an die Gläubiger ausgekehrt.

Bei einer zu erwartenden Quote von weit unter 20% lohnt sich für Gläubiger kaum eine Diskussion mit dem Insolvenzverwalter.

Wäre doch schön, wenn Anbieter von Massengeschäften gegen Insovenzschäden versichert wären.

Offline Sanni

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #2 am: 21. Januar 2020, 14:17:10 »
Hallo zusammen

Ich habe im November 2019 eine Abrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.

wurde aber aber seit 30.11.2017 nicht mehr von der BEV  beliefert.

Habe die Abrechnung auch über den www.bev-inso.de angezweifelt.

am 07.01.2020 habe ich dann nur eine kleine Info dazu bekommen,aber nicht die von mir gestellten Fragen beantwortet,
nun habe ich vom Inkasso Bescheid zwecks Zahlung. Hat jemand schon die Forderung beglichen beim Inkasso?
Frech ist ja auch das sofort mit dem Inkasso gedroht wird.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #3 am: 21. Januar 2020, 18:21:10 »
@Sanni: Was soll man denn darauf bitte Antworten?
Warum wurde die Abrechnung „angezweifelt“?
Wie wurde der Vertrag damals beendet, warum erfolgt die Abrechnung erst jetz, Insolvent wurde die BEV ja erst Anfang 2019, ist die Forderung aus 2017 vieleicht berechtigt?
Viele Fragen, überlegen Sie genau wie sie weiter vorgehen, sonst bleiben die Inkassokosten im worst case bei Ihnen hängen.

Viel Erfolg!

Offline Sanni

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2020, 08:26:16 »
@Erdferkel die Abrechnung wird angezweifelt, weil ich am 30.11.2017 nicht mehr von der BEV beliefert worden bin. Beiträge von meinem Konto bis Januar 2018 gezahlt worden sind.
Von der BEV bekam ich Ende Januar 2018 dann eine Abrechnung mit Guthaben. die mir auch überwiesen wurden.
Leider habe ich diese nicht mehr.
Die neu erstellte Abrechnung ist nun vom 20.12.2017-11.01.2018 .
In dieser Abrechnung ,stehen offene Gebühren von 172,00 Euro.
Wahrscheinlich 2 Abschläge und einen Energieverbrauch von 59 KW.
Aber nicht die gezahlten Beiträge.
Den Dezember 2017 und Januar 2018 sind noch vom Konto abgebucht worden.
Auf meiner Anfrage bei der BEV Inso bekam ich folgendes am 07.01 2020.
Leider haben wir von Ihnen keine fristgerechte Umzugsmeldung erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nun bei fehlendem Nachweis den entstandenen Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung in Rechnung stellen müssen.

Habe nun vom Inkasso eine Rechnung erhalten.
Das Inkasso Unternehmen habe ich bereits kontaktiert, mit der bitte mir die offene Forderung von 172,00 Euro zu erklären,
diese teilt mir heute mit die offenen Posten ergeben sich durch die geplatzten Lastschriften aus Februar 2018.
Die Abrechnung ist aber nur bis 11.01.2018.
Da ich die alte Abrechnung von Januar 2018 bereits entsorgt habe , werde ich wohl die Forderung vom Inkasso überweisen.

« Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 09:03:53 von Sanni »

Offline Erdferkel

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #5 am: 24. Januar 2020, 08:26:36 »
Hallo @Sanni, da ist wohl Einiges schiefgelaufen, entsorgte Rechnungen, Rücklastschriften, unbekannt verzogen... Nein, da finde ich es überhaupt nicht „frech“ daß da ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, selbstverständlich haben sie einen Anspruch auf eine Abrechnung mit Aufschlüsselung der Gebühren und Kosten, ob Sie an den Inkassokosten in diesem Fall vorbeikommen ist ohne Kenntnis der gesamten Umstände und Kommunikation mit dem Versorger schwer einzuschätzen. Man kann nur immer wieder raten alles zu dokumentieren und zu archivieren, da tuts zur Not auch ein Handyfoto. Und bei Umzug natürlich den Versorger frühzeitig informieren und Zählerstände bei Wohnungsübergabe notieren und dokumentieren, das sind doch eigentlich Selbstverständlichkeiten?

Offline Sanni

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #6 am: 29. Januar 2020, 19:30:11 »
Hallo @Erdferkel. Danke für deine Antwort

Selbstverständlich ist es für mich nicht, das ich die Schlussrechnung 2 Jahre aufbewahre.
Und den Umzug hatte ich gemeldet da ich ja die Abrechnung zu meiner neuen Adresse bekommen habe.
Und laut meinen Auszügen ( Konto )ist nur im Februar eine Rückbuchung und zwar seitens von mir vorgenommen worden,
weil ich ja seit 30.11.2017 von der BEV nicht mehr versorgt worden bin.

Leider wusste ich nicht das ich Unterlagen von meinem alten Stromanbieter Jahre aufbewahren muss.

Im übrigen warte ich seit 1 Woche auf Antwort von dem Inkassounternehmen.

Die neue Abrechnung beinhaltet nicht die Zahlung von Dezember 2017 und Januar 2018.
Nur die 2 malige Rückbuchung von mir im Februar 2018.
Die Abrechnung ist vom 20.12.2017 - 11.01.2018 , Februar wird auch nicht mehr mit einberechnet, also warum wird geschrieben das offene Gebühren von Februar sind ???
Für mich nicht nachvollziehbar.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #7 am: 31. Januar 2020, 09:03:31 »
Hallo @Sanni, die Forderung nachzuvollziehen dürfte ohne komplette Unterlagen schwierig werden, ich nehme an, daß da zur ursprünglichen Forderung noch Inkassokosten und Rücklaufgebühren addiert wurden. Das müsste aber aus der Forderungsaufstellung hervorgehen.
Die geleisteten Zahlungen lassen sich ja über die Kontoauszüge nachweisen, die kann man notfalls bei der Bank nochmal anfordern, kostet natürlich.
Ich würde niemals mit einem Inkassounternehmen verhandeln, Ansprechpartner ist bei strittigen Rechnungen für mich ausschliesslich der ursprüngliche Vertragspartner, und das wird dem jeweiligen Inkassobüro in Form eines 2 Zeilers mitgeteilt, das wars. Habe ich bei der 365AG und Vattenfall so praktiziert, lief problemlos.
Für die Zukunft: Es gibt gesetzliche Mindestaufbewahrungsfristen für diverse Unterlagen, auch für Pivatpersonen, einfach mal googeln. Abrechnungen von Versorgern würde ich immer mindestens 4 Jahre bis zur Verjährung eventueller Nachforderungen aufbewahren, Rechnungen für Schmuck und hochwertige Einrichtung liegen dauerhaft im Schliessfach, schon wegen der Versicherungen für den Schadenfall.

Offline berghaus

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Re: BEV - Insolvenzverfahren - Faire Behandlung aller Kunden?
« Antwort #8 am: 31. Januar 2020, 12:34:07 »
Wenn der BGH nicht die Fristenlösung 'erfunden' hätte, hätte mir die Tatsache, dass ich die Gasrechnungen ab 1975 aufbewahrt hatte, noch weitere 6.000 € Ersparnis gebracht.

Dann hätte nämlich der Preis von 1975 gegolten und nicht der von 2003, drei Jahre vor dem ersten (nachweisbaren) Widerspruch.  :D

berghaus 30.01.20


 

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