Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?

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DeJe63:

--- Zitat von: 2002opal am 07. April 2019, 19:30:41 ---@armin: @alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

--- Ende Zitat ---
Nach kleineren Querelen ich! :D

Gruss,
DeJe

2002opal:
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!

2002opal:
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!
Bitte Rückmeldung!

kknoell:

Wenn im Vertrag folgendes steht, dann hast Du gute Chancen dass der Tank kostenlos abgeholt wird:
 im Vertrag unter
 A. Überlassung eines Flüssiggasbehälters....
5 Dauer.....
(4)Endet die Miete des Flüssiggasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten, die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport zun nächsten Tyczka Lager
Genau dieser Passus ist ungültig laut §307 Abs.2 BGB, festgestellt in folgenden  Urteilen des Amtsgerichts Schwelm vom 07.10.2014, Az. 22 C 228/14, des Amtsgerichts Borken vom 03.09.2014, Az. 15 C 103/14, des Amtsgerichts Köln vom 08.04.2014, Az. 223 C 8/14 und des Amtsgerichts Tostedt vom 02.12.2016, Az. 5 C 140/16.
Ein Muster Kündigungsschreiben gibt es bei der Stiftung Warentest unter:https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/

Viel Erfolg

2002opal:
@kknoell: Der Link und der Musterbrief sind ja bekannt. Siehe Antwort #4 am: 07. April 2019, 19:30:41 »

@armin: Ich habe meinen Vertrag mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest gekündigt und die Abholung des Tanks gefordert. Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt.  Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

@alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

Leider habe ich keine verwertbaren Antworten bekommen!

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