Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
2002opal:
Ist in diesem Unterforum überhaupt noch jemand aktiv und auch bereit sein Wissen zu teilen?
Ich finde nur neue Fragen und altbekannte Antworten, die nicht wirklich weiterhelfen!
Oder haben inzwischen alle resigniert und beugen sich dem Diktat?
Gruß!
Watzl:
Hier beugt sich niemand irgendeinem Diktat!
Aber eine langjährige Erfahrung zeigt eben, dass es nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist, sich auf einen Hickhack mit diesen Firmen einzulassen.
Sie haben Geld und können gute Anwälte bezahlten. Einen Anwalt, der da dagegenhalten kann und das mit Erfolg, den müssen sie erst finden.
Es ist eine Sache der Vernuft, einfach auszusteigen. Ein letztes Mal zahlen (leiden) und dann Freiheit.
Stiftung Wahrentest:
hier hält sich meine Begeisterung arg in ganz engen Grenzen.
Wo ist diese Stiftung, wenn es um die Frage geht, dass man Versträge solcher Art überhaupt anbieten kann? Da warte ich schon ganz lange darauf, dass die Stiftung sich mal aufrafft und eine verbraucherfreundliches Urteil in Sachen Flüssiggasverträge erwirkt.
Tatsache ist doch immer noch, dass man als Vertragskunde die Freiheit verliert, günstig Gas einzukaufen.
Diese verklausulierten Ausstiegsklauseln gauklen dem Kunden doch immer wieder vor, dass er letztlich aussteigen könne, wann er wolle. Legt man ihm aber dann die damit verbundenen Kosten vor, dann überlegt er sich den Ausstieg doch noch einmal und bleibt schließlich im Vertrag. 1:0 für die Vertragsfirma!
H. Watzl
2002opal:
Hallo Herr Watzl,
der Beitrag heißt "Flüssiggastank Rückführungsklausel" und geht nunmal auf die von Stiftung Warentest beschriebene Vorgehensweise ein. Das bringt aber leider nichts, wenn aus dem Forum keine Rückmeldung zur Wirksamkeit kommen.
Ihre Beiträge sind meiner Meinung nach leider auch nicht sehr hilfreich, da Sie nur wiederholt das beschreiben, was leider Realität ist. Eine echte Hilfe ist das letztendlich nicht. Sorry! Warum kaum verwertbare Rückmeldungen kommen, liegt vielleicht auch daran.
Aussteigen wollen die meisten, das ist nicht Frage. Aber nicht zu jedem Preis. Wenn Ihr Ratschlag jedoch "Zahlen" ist, dann hat man sich final dem Diktat gebeugt.
Jon:
Hallo zusammen,
ich bin seit diesem Jahr in der Flüssiggasthematik durch Hauskauf mit oberirdischem Miettank. Dank des Forums konnte ich mich sehr gut in die Materie einarbeiten, habe den Miettank gekündigt und einen Eigentumstank gekauft. Mein Erfahrung in kurz wie folgt, Miettank war von Tyczka:
- Anfrage zum Kauf des Miettanks wurde abgelehnt, ab diesem Zeitpunkt war ich ein rotes Tuch für den Vermieter, Kontakt schwierig, Tyczka bot einmalig 40 % auf den Gaspreis und dauerhaft 20 % auf die Mietkosten. Dem Voreigentümer/Mieter wurden derartige Angebote in den letzten fast 50 Jahren nie unterbreitet, er hat aber auch nicht aktiv danach gefragt.
- Nach schritftlicher Ablehnung meiner Kaufofferte habe ich den Vermieter/Eigentümer aufgefordert, sein Eigentum abzuholen, der Mietvertrag bestand mit dem Voreigentümer des Grundstücks und wurde form- und fristgerecht gekündigt.
- Tyczka verlangte rd. 500 Euro und das Erstgeborene für die Abholung vom Voreigentümer/Mieter und bombardierte sowohl mich als auch den Mieter/Voreigentümer des Grundstücks, wie hochgefährlich ein Eigentumstank doch sei. Fünf Tage, fünf Briefe, alle verfasst als "Information" eines verantwortungsbewussten Unternehmens.
- Ich habe Tyczka final und ohne Missverständnisse aufgefordert, die anhaltende Besitzstörung umgehend zu beseitigen, sonst kümmert sich der örtliche Altmetallfachbetrieb darum. In diesem Schreiben habe ich auf die Unzulässigkeit des Erhebens von Rückholkosten hingewiesen.
- Tyczka hat recht zügig schriftlich mitgeteilt, man sei ausnahmsweise bereit, den Tank kostenlos abzuholen. Das war vor rd. drei Wochen, seitdem wieder Schweigen im Walde.
Meine Erfahrung, auch und gerade beim Kauf eines Eigentumtanks, die Anbieter brauchen alle Druck, gerne acht bis zehn bar, erst dann fühlt man sich dort so richtig wohl. Dann kommt auch was in Bewegung. Und bitte lasse sich keiner von marktschreierischen Außendienstlern erschrecken oder einschüchtern. Man scheint es in diesem Metier gewohnt zu sein, durch Dreistigkeit, Unverschämtheit und Lautstärke ans Ziel zu kommen und die Margen scheinen derart ordentlich zu sein, dass der eine oder andere gerne mal die gute Kinderstube vergisst. Der Weg kann steinig sein, lohnt sich aber definitiv.
Ich danke dem Forum sehr herzlich, ohne eure Beiträge hätte ich diese mafiösen Strunkturen der Flüssiggasbranche nicht so schnell durchschaut, daher teile ich auch gerne meine Erfahrungen mit ihr.
Gruß
Jon
Watzl:
#2002opal#
Wenn die "Methode Stirftung Warentest" wirklich wirksam wäre, hätte sich diese Thematik hier schon längst erledingt.
Ist sie aber offensichtlich nicht.
Ich bin weit davon entfernt, hier eine juristische Diskussion unter Juristen anzuleiern.
Der einfachste Ausstieg ist eben mit Bezahlen verbunden. Das tut natürlich auch schon deshaln noch einmal mehr weh, weil man am Ende des Vertrages dann noch einmal die Dummheit erkennt, die einen seinerzeit einen solchen elenden Vertrag hat unterschreiben lassen.
Wer eine passende Rechtsschutzversicherung hat, dem empfehle ich die Klage. Das kann sich aber hinziehen und dabei kann es auch Winter werden und man gerne heizen möchte.
Jon hat das gut zusammengefasst
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