Energiepreis-Protest > BEV Energie

INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet

<< < (5/10) > >>

dattelpfluecker:
Hallo zusammen,

Uns hat es auch erwischt.

Eine Frage habe ich, im Februar sollte der Sofortbonus überwiesen werden. Der steht mir ja meiner Meinung nach zu im Gegensatz zu dem Bonus nach 12 Monaten.
Ist es jetzt legitim die letzte Abschlagszahlung zurück zurufen? Im Verweis auf den Sofortbonus...

Gruß

Dattelpfluecker

bolli:
@Berghaus
So ist das halt im Leben. Man kann nicht immer nur gewinnen. Immerhin haben Sie durch die ständigen Wechsel in den letzten Jahren auch schon ordentlich gespart. Dieses mal hat's knapp nicht geklappt. Gleichwohl sollte man den Versorgern das Geld nicht auch noch hinterher werfen. Es geht schließlich nicht jeden Tag einer von denen Pleite.

Strom-Kunde:
Neues Insolvenzverfahren vom 31.01.2019:

--- Zitat ---Az.: 1513 IN 222/19
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft mbH, Albert-Einstein-Straße 2 b, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau Register-Nr.: HRB 712530
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 31.01.2019 um 10.30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
--- Ende Zitat ---

bolli:

--- Zitat von: Strom-Kunde am 31. Januar 2019, 14:46:21 ---bild.de: Strom-Wut! Soll ich alle BEV-Abbuchungen widerrufen?
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/bev-beantragt-insolvenz-bild-beantwortet-die-wichtigsten-fragen-59858330,view=conversionToLogin.bild.html

--- Ende Zitat ---
Was soll das ?
Genau die fette Frage in Zweiten Teil der Überschrift ist gar nicht Gegenstand des Artikels, steht auch nicht in dem Bericht und wird in dem Bericht auch nicht beantwortet. DAS erfährt man aber erst, wenn man sich (und sei es als Testabo) angemeldet hat.  >:(

Strom-Kunde:

--- Zitat von: bolli am 01. Februar 2019, 00:46:28 ---DAS erfährt man aber erst, wenn man sich (und sei es als Testabo) angemeldet hat.  >:(
--- Ende Zitat ---
Tut mir leid, da war ich zu voreilig mit Verlinken (gerade wegen dieser Überschrift).
Werde den Beitrag löschen und künftig keine Bezahlartikel mehr verlinken.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln