Energiepreis-Protest > BEV Energie

INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet

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Franky_at_home:
Hallo zusammen,
tja, ich war leider etwas zu schnell. Ich habe dir offenen Forderungen am 27.01 beglichen (BEV hatte ja bei mir die Abbuchung am 1.7.2018 eingestellt / vergessen). Und noch viel mehr leider hatte ich den letzten Abschlag für 02/19 auf Termin legen lassen und der ist prompt auch gestern morgen um 0:0irgenwas raus gegangen. Ich buche die Überzahlung mal als Lehrgeld.

Theoretisch hätte die letzte Überweisung auf das Konto des Insolvenzverwalter fließen müssen. Ich hoffe, die kriegen es bei der Rechnung einigermaßen voreinander. Aber es lässt sich ja anhand von Kontoauszügen beweisen, welchen Zahlungen getätigt wurden. In jedem Fall werde ich mich auf die Insolventenliste setzen lassen - spreche aber sicherlich vorher noch mit einem Anwalt.

El Zorro:

--- Zitat von: El Zorro am 31. Januar 2019, 11:38:35 ---@berghaus,
ist aber unüblich, wenn man sich die vergangenen Insolvenzen anschaut, wie dass da abging.
Üblicherweise entscheidet der Insolvenzverwalter, wie es weiter geht, und soweit die Entscheidung von diesem noch nicht getroffen worden ist, läuft der Vertrag erst mal weiter.
...

--- Ende Zitat ---


Laut Meldung der Verbraucherzentrale NRW, ist diese Entscheidung wohl tatsächlich schon gefallen. Ging aber fix.


--- Zitat ---...
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bekannt gegeben, dass kein Strom und Gas mehr geliefert werden. Kunden fallen dadurch in eine teure Ersatzversorgung. Sie sollten dringend nach einem neuen Lieferaten suchen!
..

--- Ende Zitat ---
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-stellt-insolvenzantrag-was-das-fuer-kunden-heisst-32540

bolli:

--- Zitat von: Feuerwalze147 am 31. Januar 2019, 10:21:34 ---Und jetzt die Frage - wenn ich ein Guthaben bei der BEV habe - dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?

Habe noch einen Neukundenbonus dort...

--- Ende Zitat ---
Der Neukundenbonus steht Ihnen in der Regel erst nach einem Jahr Belieferung zu, also werden Sie insofern keine offenen Forderungen/Guthaben haben.

Zu prüfen wäre höchstens, wenn man aufgrund der gezahlten Abschläge und des verbrauchten Stromes (incl. Grundpreis) zum Ergebnis kommt, dass man eine Überzahlung hat, dass man dann die entsprechenden Lastschriften zurück holt. Jedoch könnte auch das rechtlich nicht ganz unproblematisch sein, da die Abschlagszahlung und die Stromlieferrechnung zwei rechtlich getrennte Vorgänge sind, die erst zum Abrechnungszeitpunkt aufgerechnet werden.
Wenn Sie da jetzt willkürlich Lastschriften zurück buchen, könnte das ggf. Probleme bereiten. Ggf. würde ich das noch mal mit einem Rechtsbeistand oder der VZ besprechen.

berghaus:

Mein Fall:
Lieferbeginn 01.02.2018 - Ende nach einem Lieferjahr 31.01.2019 24:00
Insolvenz von BEV 29.01.2019 17:15 Da fehlt was an einem Lieferjahr.

Nach den Ausführungen in

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540

werde ich den Neukundenbonus (15 % = ca. 250 €) wohl erst im Insolvenzverfahren als Schadenersatz anmelden können.

In der Belieferungsbestätigung vom 30.12.2017 wird der von mir bei der Bestellung (über check24) genannte Jahresverbrauch von 5.800 kWh für einen Abschlag von 162 €/Monat ab dem 01.02.2018 zugrunde gelegt. Das hatte ich abgehakt, weil 5.800 x 0,2409 + 377,69 = 1.774,91 geteilt durch 11 Monate 161,36 € ergab.

Meine Kündigung per E-Mail vom 14.11.2018 zum 31.01.2019 wurde am 19.11.2018 von der BEV schriftlich bestätigt.

Mit der 11. Abbuchung am 03.12.2018 (11 x 162 = 1.782) war der prognostizierte Verbrauch also bezahlt. Tatsächlich liegt er 400 kWh = 100 € darunter.

Ich habe mir deshalb (heute Nacht) erlaubt, die 12. Abbuchung der 162 € vom 02.01.2019 zurück zu buchen, weil ich meine, dass die BEV selbst 11 Abbuchungen für das erste Lieferjahr angekündigt hat, (wenn auch nur indirekt, weil die Berechnung des Abschlags nicht erklärt wird) und das Ende der Belieferung schon im November bekannt war!?

Den Sofortbonus von 215 € hatte ich am 02.04.2018 erhalten.

Ich kann mir den wahrscheinlichen Verlust von 350 € schönreden durch den Gewinn an Lebenserfahrung (langsam reicht's) und damit, dass die gleiche Strommenge bei meinem Lieblingversorger innogy-klassik (früher RWE) 71 € mehr und bei den örtlichen Stadtwerken (nur) 42 € weniger gekostet hätte. :)

berghaus 31.01.2019

Strom-Kunde:

--- Zitat von: berghaus am 31. Januar 2019, 16:24:00 ---Nach den Ausführungen in
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540
werde ich den Neukundenbonus (15 % = ca. 250 €) wohl erst im Insolvenzverfahren als Schadenersatz anmelden können.
--- Ende Zitat ---

Ich halte es für möglich, dass es mangels Masse überhaupt kein Insolvenzverfahren geben wird.

Ein großer Gläubiger dürfte die englische Bank sein, die die Lastschriften eingezogen hat und die gemäß SEPA-Bestimmungen auf den Forderungen von widerrufenen SEPA-Lastschriften sitzen bleibt, wenn die BEV zahlungsunfähig ist und die Konten bereits leergeräumt sind.

Aus diesem Grund ist vermutlich auch der Wechsel zu einer englischen Bank vollzogen worden, da eine deutsche Bank dieses Risiko nicht mehr tragen wollte.

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