Energiepreis-Protest > BEV Energie

INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet

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Feuerwalze147:
Und jetzt die Frage - wenn ich ein Guthaben bei der BEV habe - dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?

Habe noch einen Neukundenbonus dort...

Nicko1998:
Lt. Telefonat mit dem Netzbetreiber würde die BEV Energie mich nicht vor dem Vertragsablauftermin 31.08.2019 herauslassen. Mal abwarten, was da passiert.

berghaus:
Ich nehme an, dass die Ausage von BEV hierzu aus http://www.bev-inso.de/ richtiger ist:

4.   Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert.
(Diese Antwort wurde am 30.01.2019 aktualisiert.)

berghaus 31.01.19

El Zorro:
@berghaus,
ist aber unüblich, wenn man sich die vergangenen Insolvenzen anschaut, wie dass da abging.
Üblicherweise entscheidet der Insolvenzverwalter, wie es weiter geht, und soweit die Entscheidung von diesem noch nicht getroffen worden ist, läuft der Vertrag erst mal weiter.

@all,
Übrigens sollte man sich auch erst beraten lassen, bevor man die Lastschriften zurückholt. Im Zusammenhang mit einem schon laufenden Insolvenzverfahren (das ja den Zweck hat, das Unternehmen noch zu retten), kann das womöglich ein rechtliches Nachspiel haben.

Erdferkel:

--- Zitat von: Feuerwalze147 am 31. Januar 2019, 10:21:34 ---...
- dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?
Habe noch einen Neukundenbonus dort...

--- Ende Zitat ---
Fordern kann man zunächst mal Alles, werden die natürlich nicht drauf eingehen.
Je nach Sachlage könnte man darüber nachdenken den Lastschriften bei der Bank zu widersprechen. Dabei muss man sich natürlich über die möglichen Folgen im Klaren sein... Die sind ja auch recht flott mit dem Mahnen und Inkasso... Besteht der Anspruch auf den Neukundenbonus schon, decken die geleisteten Abschläge die Kosten für das bereits gelieferte Gas etc. ?
Bei Insolvenzen passieren manchmal erstaunliche Dinge!
Ich würde das warscheinlich riskieren, was man hat das hat man, und dann mal abwarten was die BEV dazu sagt.
Viel Erfolg!

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