Energiepreis-Protest > BEV Energie
INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Nicko1998:
Jetzt ists wohl passiert. Zum Glück habe ich keine Forderung.
jaz:
War abzusehen, dass genau dieser Anbieter der erste in 2019 sein wird.
Die BNetzA wird Ihr Verfahren damit einstellen. Gibt ja nichts mehr zu holen.
Einmal mehr das Dumpingpreis-Modell zzgl. Boni als Lockangebote.
Der gemeine Michel hats natürlich wieder gefressen.
Bei denen, wo es natürlich mit Verbrauch und Vorauszahlung pari-pari ist, die haben "Schwein gehabt".
Alle anderen dürfen sich mit der ewig andauernden Insolvenz rumschlagen, insbesondere dann wenn, und das ist eigentlich schon vorprogrammiert, Rechnungen kommen werden, wo Daten zu Grunde gelegt werden die falscher nicht sein könnten.
Strom-Kunde:
http://www.bev-inso.de/
BEV meldet Insolvenz an
http://www.bev-inso.de/pdf/20190130_pm.pdf
--- Zitat ---Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.
--- Ende Zitat ---
jaz:
Soso, sogar eine eigene Webseite nur für die Insolvenz angelegt.
Waren also noch 9€ dafür in der Kasse vorhanden.
Zu Schade dass man seit in Kraft treten der DSGVO nicht mehr über Whois erfährt auf wen die Domain registriert wurde.
Strom-Kunde:
Um nochmal auf den obigen Beitrag zum SEPA-Lastschriftverfahren zurückzukommen:
Kundenschutz beim SEPA-Lastschriftverfahren
https://gocardless.com/de/handbuch/sepa/kundenschutz/
Danach ist eine Rückbuchung innerhalb 8 Wochen ohne Grund möglich.
Innerhalb 13 Monaten ist eine Rückbuchung möglich, wenn eine SEPA-Lastschrift als nicht autorisierte Transaktion gilt. Das ist der Fall, wenn:
- Kein Mandat vorliegt
- Das Mandat ungültig war
- Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen)
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