Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet  (Gelesen 7996 mal)

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Offline Nicko1998

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Zitat von: WELT
Immer mehr Kunden beschweren sich über das Geschäftsgebaren des Strom- und Gasanbieters BEV Energie. Es geht vor allem um massive Preiserhöhungen, Ärger mit der Auszahlung von Boni sowie die Erreichbarkeit. Jetzt schreitet die Bundesnetzagentur ein.

Hier der entsprechende Bericht: https://www.welt.de/finanzen/article187159778/BEV-Energie-Bundesnetzagentur-leitet-Aufsichtsverfahren-ein.html

Offline Didakt

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Re: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet
« Antwort #1 am: 17. Januar 2019, 11:10:03 »
Zitat von: Nicko1998 unter Antwort #89
Hier der entsprechende Bericht: https://www.welt.de/finanzen/article187159778/BEV-Energie-Bundesnetzagentur-leitet-Aufsichtsverfahren-ein.html
Die Kommentare der – zum größeren Teil „gelinkten“ – Verbraucher in diesem Zeitungsbericht habe ich mit großem Vergnügen gelesen. Klar erkennbar, wie sich dabei die „Spreu vom Weizen“ trennt. Hier bestätigt sich die in diesem Forum schon mehrfach getroffene Devise: Wer sich in diesem Metier, speziell im Umgang und der ggf. anfallenden Problembewältigung mit den in der Diskussion stehenden Discountern nur wenig auskennt und damit nicht umzugehen weiß bzw. dies nicht kann oder will, ist – überspitzt gesagt – mit seiner Energieversorgung am besten beim örtlichen Grundversorger aufgehoben.  ;)

Offline berghaus

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Re: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet
« Antwort #2 am: 17. Januar 2019, 15:43:30 »
Da ich Strom seit der Jahrhundertwende und Gas seit 2013 so gut wie jährlich wechsle und inzwischen 8 'Wechselfälle' betreue, kann ich ein Lied davon singen, dass das Wechseln auch bei gutwilligen Versorgern - und das sind die meisten - auch aus eigene Unvollkommenheit nicht immer ganz problemlos verläuft.

Nicht nur ältere Leute (z.B auch ohne Computer), sondern auch viele jüngere sehe ich nicht in der Lage, einen solchen Wechsel überhaupt bzw. problemlos zu bewerkstelligen.

So gesehen rechnen sich die Tarife mit 'Boni' , bei denen man meist mehrere hundert Euro sparen kann, für die Versorger auch nur, weil wohl mehr als die Hälfte der Kunden die Lieferung im zweiten Jahr nicht vermeiden kann.

Ich vermute, das mehr als 90 % der Verbraucher nicht wechseln und von den örtlichen Versorgern wie z.B. innogy (RWE) regelrecht abgezockt werden (wie ich beim Gas bis 2006), selbst wenn sie nicht in der Grundversorgung sind.

Und die örtlichen übrigen Anbieter, wie z.B. die Stadtwerke, passen sich dem Preisniveau an und liegen nur wenig unter den Preisen der 'Großen'.

berghaus 17.01.19

Offline EviSell

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Re: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet
« Antwort #3 am: 22. Januar 2019, 09:26:01 »
Der Link direkt zur Bundesnetzagentur

Zitat
BK6-19-006
Aufsichtsverfahren gemäß § 65 EnWG - Verstoß gegen die Anforderungen nach § 40 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an Rechnungen für Energielieferungen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2019/BK6-19-006/BK6-19-006_verfahrenser%C3%B6ffnung.html?nn=360460
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Offline bolli

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Re: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet
« Antwort #4 am: 23. Januar 2019, 07:38:08 »
Was ich an dem Bericht in der "Welt" viel schlimmer finde ist diese Aussage des Verbraucherschützers:
Zitat
Hermanni rät Verbrauchern bei Preiserhöhungen grundsätzlich, abzuwägen, ob sie mit dem Verzicht auf einen möglichen Treuebonus durch eine Sonderkündigung schlechter fahren als mit den erhöhten Strompreisen.
WENN es um einen Treuebonus geht, dann wird dieser zu 99,9 % entweder als Sofortbonus unmittelbar nach Lieferbeginn oder als Neukundenbonus nach Ablauf des ersten Lieferjahres gezahlt. In diesen Fällen dürfte aber ebenfalls zu 99% eine Preisgarantie mit vereinbart sein, die nur in wenigen, eng festgelegten Grenzen Preiserhöhungen zulässt. Dazu zählen "Großhandelsbezugspreis" in der Regel nicht. Man muss also gar nicht abwägen zwischen Treuebonus und erhöhten Strompreisen sondern muss weder auf den Bonus verzichten noch die Preiserhöhung (in größerem Umfang) zahlen).
DAS sollte aber ein Verbraucherschützer auch so kommunizieren und nicht so einen Mist. Ähnliches gab es ja letztens in einem Fernsehbericht bei WISO auch schon, dass auf die Preisgarantie im ersten Vertragsjahr gar nicht eingegangen wurde.  :(

Hier bestätigt sich die in diesem Forum schon mehrfach getroffene Devise: Wer sich in diesem Metier, speziell im Umgang und der ggf. anfallenden Problembewältigung mit den in der Diskussion stehenden Discountern nur wenig auskennt und damit nicht umzugehen weiß bzw. dies nicht kann oder will, ist – überspitzt gesagt – mit seiner Energieversorgung am besten beim örtlichen Grundversorger aufgehoben.  ;)
Aber daran zeigt sich doch wohl eindeutig, dass da was falsch läuft: Wenn man entweder Jura studiert haben muss oder nur mit Hilfe von versierten Fachleuten den "Ersparnisprozess" hinbekommt, erreicht die vorgesehene Entlastung der Verbraucher doch eben nicht diejenigen, die es am allerersten brauchen, nämlich Geringverdiener  und alte Leute, die auf jeden Cent achten müssen, weil denen meist das Know-how und das Stehvermögen fehlt, mit diesen Tricksern umzugehen.

Offline Didakt

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Re: Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen BEV eingeleitet
« Antwort #5 am: 23. Januar 2019, 12:47:44 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort #4
Aber daran zeigt sich doch wohl eindeutig, dass da was falsch läuft: Wenn man entweder Jura studiert haben muss oder nur mit Hilfe von versierten Fachleuten den "Ersparnisprozess" hinbekommt, erreicht die vorgesehene Entlastung der Verbraucher doch eben nicht diejenigen, die es am allerersten brauchen, nämlich Geringverdiener  und alte Leute, die auf jeden Cent achten müssen, weil denen meist das Know-how und das Stehvermögen fehlt, mit diesen Tricksern umzugehen.
Das ist doch die Crux. Diese Klientel hat leider keine Lobby, weder in der Gesellschaft noch in der Politik. Beschämend für dieses Land!  :(

 

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