Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Darf die Abrechnung der Entgelte in Rechnung gestellt werden?
Netznutzer:
--- Zitat ---Ihre mittelbare Kenntniserlangung durch das Schreiben des Verteilnetzbetreibers ist dabei unerheblich.
--- Ende Zitat ---
Dies ist so nicht richtig. Dadurch, dass Lieferanten die Kosten für moderne/Intelligente Messsysteme gegenüber dem Netzbetreiber nicht begleichen werden, fällt dem Netzbetreiber der grundsätzliche Messstellenbetrieb mit der Abrechnungspflicht gegenüber dem Netznutzer zu. Dem Lieferanten wurde mit 3 Monaten Vorlauf der Wechseltermin mitgeteilt (gesetzliche Pflicht), somit hatte der Lieferant ausreichend Zeit, auf das neue Messsystem zu reagieren. Die 20,-- € stehen dem Netzbetreiber zu, alternativ kann man sich einen anderen Messstellenbetreiber suchen, der evtl. kostengünstiger ist, oder einen anderen All-In-Lieferanten. Das Versäumnis liegt klar bei immergrün, dass Ihren Vertrag nicht zum 06.01.2019 gekündigt hat.
--- Zitat ---Kann sich das jemand erklären?
--- Ende Zitat ---
Irgendjemand ist immer der Erste, evtl. ist Ihr alter Zähler als erster im Haus aus der Eichung gefallen, oder evtl. wurde er für eine Stichprobe benötigt. Der Wechsel aller Messsysteme kommt, das ist gesetzl. Auftrag. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob in dem Grundpreis, den sie zahlen, sämtl. Kosten enthalten sind, oder ob es einen Passus in den AGB gibt, der sinngem. lautet, dass bei Installation von modernen/intelligenten Messystemen die Kosten vom Kunden zu tragen sind. Ohne Partei für immergrün ergreifen zu wollen, aber bisher zahlten sie ca. € 8,-- für die bei Ihnen vorhandenen Messung (Vermutung des Preises Ihres Netzbetreibers) und nun ca. € 16,70 (netto). Diese Mehrkosten werden sie Ihnen vermutlich nicht in Rechnung stellen können. Wenn man Stromlieferanten glaubt, ist dadurch die Marge an Ihrer Abnahmestelle negativ geworden.
Gruß
NN
Trentx:
Vielen Dank erst einmal für die vielen hilfreichen Antworten!
Ich hatte leider erst jetzt Zeit darauf zu reagieren.
Ich werde direkt mal in den AGBs von der 365 AG schauen, ob die Kosten für die Nutzung des Zählers übernommen werden. Bis jetzt war es auf jeden Fall, denn eine Abrechnung haben wir im letzten Jahr nicht erhalten.
Ich hatte nach eigener Recherche gelesen, dass auch der Verbraucher 3 Monate im Voraus über einen Zählerwechsel informiert werden müsste ... Wir haben definitiv keine Email und keinen Brief erhalten mit einer Info. Erst eine Woche vor dem Wechsel wurde uns per Post ein Termin genannt.
Trentx:
Ich habe noch eine Frage ... Wenn ich wirklich durch diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht habe, so erhalte ich sicher nicht den 15% Bonus, den ich nach dem Ablauf unseres Vertrages erhalten sollte?!
Ich hatte definitiv vor Abschluss des Vertrages gelesen, dass mir der Bonus nicht gewährt wird, wenn der Vertrag vor Ende der 2 Jahres Laufzeit beendet wird.
Auch hier schon einmal danke für eure Hilfe.
Trentx:
Die AGBs habe ich jetzt kontrolliert ...
Leider habe ich bei Abschluss meines Stromvertrages schon die neuen AGB der 365 AG akzeptiert.
Und wie schon "Didakt" mitgeteilt hat:
Gemäß „AGB neu“ sind Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messdienstleistung nicht als Preisbestandteil im Preis enthalten, also folglich nicht Vertragsbestandteil.
Nun werde ich wohl nicht um das Begleichen der 20,00€ jährlich herum kommen.
Wenn ich ab Monat 11.2019 einen neuen Stromanbieter habe, der die Kosten wieder übernimmt, werden mir dann die 20€ anteilig für Januar bis November berechnet oder muss ich jetzt für dieses Jahr sowieso die 20€ pauschal zahlen?
Didakt:
@ Trentx
--- Zitat von: Ihnen ---Ich werde direkt mal in den AGBs von der 365 AG schauen, ob die Kosten für die Nutzung des Zählers übernommen werden. Bis jetzt war es auf jeden Fall, denn eine Abrechnung haben wir im letzten Jahr nicht erhalten.
--- Ende Zitat ---
Woher wollen Sie wissen, dass bis jetzt die Kosten für den Messstellenbetrieb usw. vom Versorger übernommen wurden? Die AGB schließen das aus! Bis jetzt haben Sie doch keine Jahresabrechnung erhalten! Die wäre aber gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens Mitte Dezember 2018 fällig gewesen. Warum haben Sie die Abrechnung nicht schon angemahnt? Wenn Ihnen die Kosten in der Abrechnung für das 1. Verbrauchsjahr nicht angelastet würden, hätten Sie allen Grund, dies auch für das 2. Vertragsjahr einzufordern.
--- Zitat von: Ihnen ---Ich hatte definitiv vor Abschluss des Vertrages gelesen, dass mir der Bonus nicht gewährt wird, wenn der Vertrag vor Ende der 2 Jahres Laufzeit beendet wird.
[…]werden mir dann die 20€ anteilig für Januar bis November berechnet oder muss ich jetzt für dieses Jahr sowieso die 20€ pauschal zahlen?
--- Ende Zitat ---
Sie haben kein Sonderkündigungsrecht. Eine vermeintliche Sonderkündigung ihrerseits würde der Versorger sicherlich gern akzeptieren. Sie entbindet ihn von der Bonuszahlung. Der Bonus wäre selbstverschuldet futsch!
Fordern Sie ggf. eine monatsteilige Bezahlung der Kosten für den Messstellenbetrieb usw. ein, also leistungsgemäß für 10 Monate.
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