Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Darf die Abrechnung der Entgelte in Rechnung gestellt werden?

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Trentx:
@didakt

Da haben Sie natürlich recht, eine Abrechnung von der 365 AG hatte ich noch nicht, so kann ich also gar nicht wissen, ob ich den Betrag jährlich zahle oder nicht.

Ich war eigentlich der Meinung, dass ich die Komplett Abrechnung erst nach 2 Jahren Vertragslaufzeit zu Gesicht bekomme - also wenn der Vertrag endet!?

Ich werde immergrün eine Mail schreiben und um die Abrechnung 2017/18 bitten.
Vielen Dank!

bolli:

--- Zitat von: Trentx am 22. Januar 2019, 17:14:30 ---Ich war eigentlich der Meinung, dass ich die Komplett Abrechnung erst nach 2 Jahren Vertragslaufzeit zu Gesicht bekomme - also wenn der Vertrag endet!?

--- Ende Zitat ---

§ 40 Abs. 3 EnWG

--- Zitat ---(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten. Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ausgelesen werden, ist eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen.
--- Ende Zitat ---
Der Gesetzgeber hat nicht an alles gedacht, wie wir inzwischen wissen, aber vieles sicher  richtig gemacht. Man muss es nur wissen.  ;)

Didakt:

--- Zitat von: @ bolli ---Der Gesetzgeber hat nicht an alles gedacht, wie wir inzwischen wissen, aber vieles sicher richtig gemacht. Man muss es nur wissen. 
--- Ende Zitat ---
Erstens dies und zweitens ist es auch empfehlenswert, die AGB zum Liefervertrag zu lesen, sie aber auch zu verstehen und umzusetzen. Siehe hierzu insbesondere die Ausführungen in Ziff. 10 der AGB. ;)

@ Trentx

Nichts für ungut. Sie haben Ihre Rechte aus dem Liefervertrag leider schleifen lassen und möglicherweise damit der bekannten "Übervorteilungen" dieses Versorgers Vorschub geleistet (Verzicht auf mögliche Guthabenauszahlung nach dem 1. Vertragsjahr, mögliche Anpassung einer zuvor zu hoch veranschlagten Abschlagszahlung, evtl. Bonusauszahlung nach dem 1. Vertragsjahr (abhängig von vertraglicher Regelung) …)
Dies alles natürlich zur Freude des Versorgers und Verbesserung seiner Liquidität. >:(

Didakt:
Edit zu Antwort #12
Die sehr verehrte Frau @Admin legt zu Recht großen Wert auf eine bildungssprachliche Ausdrucksweise in diesem Forum. Sie sah sich deshalb veranlasst, einen von mir verwendeten umgangssprachlichen Ausdruck für die gängige Handlungsweise eines der „besten Versorger“ im Energiegeschäft hierzulande im o. a. Text zu eliminieren.
Ich sah mich deshalb veranlasst, diese umgangssprachliche Vokabel durch die bildungssprachliche Definition „Übervorteilungen“ zu ersetzen.  :)

bolli:

--- Zitat von: Didakt am 23. Januar 2019, 12:11:35 ---... und zweitens ist es auch empfehlenswert, die AGB zum Liefervertrag zu lesen, sie aber auch zu verstehen und umzusetzen. Siehe hierzu insbesondere die Ausführungen in Ziff. 10 der AGB. ;)

--- Ende Zitat ---
Na ja, aber DAS ist doch die Crux. Um diese zu verstehen UND auch die Knackepunkte, die sich oft nur in veränderten Wortnuancen unterscheiden, zu erkennen, bedarf es eben entweder des Jura-Studiums oder einer sehr großen Erfahrung auf diesem Gebiet. Für letztere haben viele Verbraucher schlicht oft nicht die Zeit und den Nerv, sondern auch manchmal nicht das Vermögen. Das ist keine Diskriminierung sondern schlicht die Feststellung, dass manche eben besser mit der Verwaltung klar kommen als andere, die dafür z.B. im sozialen Bereich Vorteile haben.
Da muss man auch nicht gleich denjenigen, der da "in die Falle getappt ist" als "selbst schuld, dass du es nicht gecheckt hast" hinstellen, ob direkt oder indirekt, sei mal dahingestellt.


--- Zitat von: Didakt am 23. Januar 2019, 20:21:24 ---Edit zu Antwort #12
Die sehr verehrte Frau @Admin legt zu Recht großen Wert auf eine bildungssprachliche Ausdrucksweise in diesem Forum. Sie sah sich deshalb veranlasst, einen von mir verwendeten umgangssprachlichen Ausdruck für die gängige Handlungsweise eines der „besten Versorger“ im Energiegeschäft hierzulande im o. a. Text zu eliminieren.
Ich sah mich deshalb veranlasst, diese umgangssprachliche Vokabel durch die bildungssprachliche Definition „Übervorteilungen“ zu ersetzen.  :)

--- Ende Zitat ---
So wie Sie hier Ihre Satzbauweise wählen, könnte man auf die Idee kommen, dass Frau @Admin den betroffenen Versorger als "einen der 'besten Versorger' im Energiegeschäft" genannt hätte. Dieses kann ich mir kaum vorstellen. Von daher ist manchmal die Art der Ausdrucksweise durchaus nicht ganz uninteressant.  ;)

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