Nein,
dürfen Sie nicht,
denn zum einen hast du zum 01.10.2018 einen neuen Anbieter, somit ist nicht zu befürchten, dass in Zukunft die Rückstände grösser werdem, zum anderen darf der jetzige Versorgungsvertrag nicht als Druckmittel zum Erhalt alter Rückstände verwendet werden, der Versorger hätte den neuen Vertrag wg. Unzumutbarkeit ablehnen müssen. Der VB gilt für das alte Vertragskonto, nicht für das aktuelle. Gilt allerdings nur, wenn nach Gas-GVV geliefert wird und nicht evtl. Zusatzvereinbarungen unterzeichnet wurden, die dem Versorger sein Vorgehen erlauben.
Gruß
NN