Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Haus mit Erdtank gekauft … keinen Plan und diverse Fragen …

<< < (2/3) > >>

stingmb:
Hallo, also wenn ich das richtig gelesen habe, dann hast du einen Tank mit Gas drin und eine Firma, die ihn auch wieder befüllt wenn er leer ist, also ist doch erstmal alles in Ordnung  ;)

Brauchst dich also nicht verrückt machen. Ob da nun eine Prüfung abgelaufen ist oder nicht interessiert doch erstmal keinen.


Wenn die Firma die 10 Jahresprüfung macht ists doch prima, wann die das macht ist ja im prinzip wurst, solange du trotzdem Gas bestellen kannst ist doch alles in Butter.

Für die Prüfung braucht die Firma übrigens keine Unterlagen.

TÜV-SV:
Hallo Flüssiggasneuling,

ist der Behälter denn nun bitumenbeschichtet oder besitzt er eine Epoxidharzbeschichtung?
Aufgrund des Baujahres vermute ich, daß es sich um einen frühen epoxidharzbeschichteten Behälter handelt, aber das müßtest Du selber nachschauen, um sicher zu gehen. Wie heißt denn der Hersteller des Behälters? Das steht auf dem Behälterschild im Domschacht.

Wenn der Behälter bitumenbeschichtet ist, bleibt im Grunde nur die SEP-Prüfung. Und wenn Du eine SEP tatsächlich für 400 Euro kriegst, Chapeau! Normalerweise kostet eine SEP den Endkunden deutlich mehr. Ich hatte schon Privatkunden, die das Doppelte bis Dreifache an den Gasversorger dafür auf den Tisch legen mußten (inkl. Mehrwertsteuer). Aber selbst wenn dein Preis noch ohne Mehrwertsteuer ist, ist das extrem günstig. Auf jeden Fall zieht dein Gasversorger Dich mit dem Preis garantiert nicht über den Tisch.
Wenn dein Behälter bitumenbeschichtet ist und er keine KKS-Anlage besitzt, dann beträgt die Prüffrist für die innere Prüfung übrigens grundsätzlich nur 5 Jahre.

Falls dein Behälter allerdings - wie ich vermute - epoxidharzbeschichtet ist, dann solltest Du unbedingt eine ESM-Prüfung durchführen lassen und keine SEP. Denn wenn Du eine SEP durchführen läßt und keine Unterlagen über eine in den letzten 30 Jahren durchgeführte - hoffentlich erfolgreiche - ESM vorliegt, dann muß Dir der Prüfer die Prüffrist für die innere Prüfung auf jeden Fall auf 5 Jahre verkürzen.
Führt der Prüfer hingegen eine ESM durch und der Behälter besteht die Prüfung, bleibt die Prüffrist für die innere Prüfung bei 10 Jahren. Fällt er bei der ESM durch, wird der Prüfer Dir die Prüffrist dann auf 5 Jahre verkürzen müssen. Du kannst Dir dann aussuchen, ob die Prüffrist dann bei 5 Jahren bleiben soll (TÜV kommt dann alle 5 Jahre zur SEP vorbei) oder ob Du eine KKS-Anlage verbauen lassen willst (kostet natürlich was in Aschaffung und alle 2 Jahre Wartung/Prüfung), wodurch die Prüffrist für die innere Prüfung wieder auf 10 Jahre verlängert werden könnte. Du mußt Dir dann selber überlegen, was für Dich günstiger wäre.
Bei epoxidharzbeschichteten Behältern aus den 80ern habe ich die Erfahrung gemacht, daß die bei der ESM zu 80% durchfallen, also die Beschichtung irgendwo nicht in Ordnung ist. Das liegt einfach daran, daß ab Mitte der 80er erst mal die ersten Gehversuche mit Epoxidharz an den Behältern gemacht wurde. Ist einfach so. Wenn Du aber Glück hast und in einer günstigen Region wohnst, wo der Boden keine oder nur schwach korrodierende Eigenschaften hat (wird im Rahmen der ESM vom Prüfer mit ermittelt), dann macht es nichts, wenn die Beschichtung beschädigt ist. D.h. trotz defekter Beschichtung kann bei "gutem" Boden die Prüffrist dann bei 10 Jahren bleiben und auch eine KKS müßte dann nicht nachgerüstet werden.

Wenn es sich also um einen epoxidharzbeschichteten Behälter handelt und Du wirklich keine Unterlagen über bisher durchgeführte Prüfungen auftreiben kannst, solltest Du unbedingt eine ESM durchführen lassen und keine SEP. Es wird Dir keinen Nachteil bringen, die ESM durchführen zu lassen. Aber wenn Du Glück hast und der Behälter besteht die ESM und/oder Du hast gutmütigen Boden, bringt es Dir auf jeden Fall einen großen Vorteil die ESM durchgeführt zu haben, statt die SEP.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV

TÜV-SV:

--- Zitat von: stingmb am 26. Juli 2018, 19:49:10 ---Hallo, also wenn ich das richtig gelesen habe, dann hast du einen Tank mit Gas drin und eine Firma, die ihn auch wieder befüllt wenn er leer ist, also ist doch erstmal alles in Ordnung  ;)

Brauchst dich also nicht verrückt machen. Ob da nun eine Prüfung abgelaufen ist oder nicht interessiert doch erstmal keinen.


Wenn die Firma die 10 Jahresprüfung macht ists doch prima, wann die das macht ist ja im prinzip wurst, solange du trotzdem Gas bestellen kannst ist doch alles in Butter.

Für die Prüfung braucht die Firma übrigens keine Unterlagen.

--- Ende Zitat ---

Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig.

Ob die Prüfung abgelaufen ist oder nicht, hat erst mal die befüllende Firma zu interessieren. Denn der Tankwagenfahrer bzw. dessen Chef macht sich im Grunde strafbar, wenn er den Behälter befüllt, ohne daß eine gültige Prüfbescheinigung über die innere Prüfung vorliegt.

Und ob die Prüfung abgelaufen ist oder nicht, interessiert spätestens dann auch den Eigentümer des Tanks, wenn an dem Tank mal irgendein Vorfall sein sollte, bei dem irgendjemandem was passiert. Denn dann steht der Eigentümer des Tanks sowohl zivilrechtlich (teuer) als auch strafrechtlich (auch sehr unangenehm) voll in der Haftung. Und wenn man dann als Eigentümer dem Staatsanwalt gegenüber nicht nachweisen kann, daß für den Behälter eine gültige Prüfbescheinigung über die letzte innere Prüfung vorliegt, dann hat man den Prozeß schon verloren.
Es passiert zum Glück nur selten, daß an Flüssiggasbehältern Unfälle passieren, aber dennoch sollte man das immer im Hinterkopf behalten, wenn man einen privaten Eigentumstank betreibt.

Die Gasefirma braucht für die innere Prüfung übrigens tatsächlich keine Unterlagen. Denn die Gasefirma darf die innere Prüfung auch gar nicht durchführen. Das dürfen nur die TÜVs und noch ein paar andere Prüforganisationen. Und da hängt es dann vom einzelnen Prüfer ab, ob er die bisherigen Unterlagen sehen will. Es gibt Prüfungen, da braucht man die Unterlagen nicht unbedingt zwingend. Aber es gibt auch Prüfungen, wo man als Prüfer im Zweifel lieber mal die bisherigen Unterlagen sehen will und anfordert.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV

FlüssiggasNeuling:
Hallo TÜV-SV …

Danke für deine detaillierten Ausführungen … soweit ich den Gaslieferanten richtig verstanden hab ists ein Bitumen-beschichteter, und daher meinte er ESP. Was den guten Preis angeht: da hab ich die bisher echt fair (1. Lieferung ohne überhaupt nach Preis zu fragen -> guter Preis) erlebt … sind wie gesagt allgemein sehr nett … nur was die schriftl. Beantwortung konkreter Fragen angeht bekommt man immer nur einen Rückruf … der Themen nur sehr wolkig darlegt … ;) Wenn das stimmt - und ist ja plausibel - das ein solcher Tank garnicht befüllt werden darf ohne gültige TÜV Plakette … evtl. bildet sich in dem Preis auch der Wunsch ab das kein anderes Unternehmen von der jahrelangen Praxis Wind bekommt.

Egal, ich habe jetzt einfach mal - damit ich zumindest die Initiative zur Erlangung einer "Betriebserlaubnis" angestoßen habe - besagte ESP Messung beauftragt. Und wie du richtig sagst: ich will daß das Teil betriebssicher ist … mir sind Druckbehältnisse ja schon unsympathisch wenn sie nur Luft enthalten … und ich will egal welche Wahrscheinlichkeiten vorherrschen rechtlich im Zweifelsfall auf der sicheren Seite sein. Die Folgen könnten - neben den direkten Schäden - am Ende existenzvernichtend sein … eigentlich dasselbe Thema wie beim Alltagsgegenstand Auto … muß aus gutem Grund TÜV haben und Versicherung …

Was der Lieferant bezügl. der Optionen nach Durchfallen angeht auflistete deckt sich mit dem was man hier so liest:

* Kranösen isolieren/gegen Kunststoffschrauben tauschen
* Domschacht gegen Tank isolieren
* KKS AnlageKKS-Anlage kommt eh nicht in die Tüte … bliebe die Frage ob die ersten beiden Maßnahmen vorOrt durchgeführt und gleich im Anschluß per erneutem Testlauf beglaubigt werden können … oder ob dafür ein neuer Prüftermin notwendig ist?

Und noch ne Frage: was passiert wenn der Tank "final" durchgefallen ist … wird er dann zwangsweise stillgelegt, gibts irgendwelche Gnadenfristen, … ?

Ansonsten erkundige ich mich schon vorab über meinen Plan B: Oberirdischen 2700er Tank aufstellen … geht in 4-5m Abstand zum Heizungskeller, Erdtank wird dann nicht für viel Geld und Bohei rausgebudelt, verfüllt, Entsorgungskosten, … sondern bleibt wo er ist und wird als Regenwasserzisterne genutzt … geringster Aufwand mit nettem Nebeneffekt.

Gruß & thx!

TÜV-SV:

--- Zitat von: FlüssiggasNeuling am 01. August 2018, 19:49:26 ---Hallo TÜV-SV …

Danke für deine detaillierten Ausführungen … soweit ich den Gaslieferanten richtig verstanden hab ists ein Bitumen-beschichteter, und daher meinte er ESP. [...]

Was der Lieferant bezügl. der Optionen nach Durchfallen angeht auflistete deckt sich mit dem was man hier so liest:

* Kranösen isolieren/gegen Kunststoffschrauben tauschen
* Domschacht gegen Tank isolieren
* KKS Anlage
--- Ende Zitat ---

Diese beiden Aussagen des Lieferanten widersprechen sich. Da kann was nicht ganz stimmen.

Einspeisemessungen (ESM bzw. ggf. ESP) werden grundsätzlich nur an epoxidharzbeschichteten Tanks durchgeführt. Mit der ESM wird ermittelt, ob die äussere Korrosionsschutzeschichtung des Behälters in Ordnung oder beschädigt ist. Und dieses Verfahren (ESM) funktioniert grundsätzlich nur bei Tanks, deren äussere Korrosionsschutzschicht eben aus Epoxidharz besteht. Und auch nur an diesen Tanks ergibt es demzufolge Sinn, ggf. die Tragösen des Tanks nachzuisolieren und den Domschacht elektrisch vom Tank zu isolieren.

Wenn Du aber nach Aussage deines Gasversorgers einen bitumenbeschichten Tank besitzt, ist das mit der ESM und der Reparaturauflistung deines Lieferanten Quatsch. Denn an bitumen-beschichten Tanks kann grundsätzlich keine ESM durchgeführt werden. Das Verfahren funktioniert bei Bitumenbeschichtungen grundsätzlich nicht.
An bitumenbeschichten Behältern kann nur eine SEP (Schallemissionsprüfung ... ist eine Druckprüfung) durchgeführt werden. Falls der Bitumenbehälter eine KKS besitzt, kann man auch eine KKS-Prüfung durch den TÜV durchführen lassen, aber das mit der KKS trifft ja bei Dir nicht zu. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit, eine klassische Innenbesichtigung durch den TÜV durchführen zu lassen, aber das ist so aufwendig und damit so teuer, daß das kaum noch einer machen läßt bei diesen kleinen Haushaltsbehältern.

Ich gehe mal davon aus, daß dein Telefonat mit dem Gasversorger mit einer Sachbearbeiterin oder Sekretöse stattgefunden hat. Die haben meistens (gibt aber auch Ausnahmen) technisch nicht so im Detail Ahnung von dem, welche Prüfungen und Maßnahmen warum und an welcher Art von Tanks durchgeführt werden müssen.

Aber Du kannst mit ruhigem Gewissen darauf vertrauen, daß der TÜV-Prüfer, der dann zur Prüfung kommt, schon wissen wird, ob das vom Gasversorger beauftragte Prüfverfahren das geeignete für den Tank ist.



--- Zitat von: FlüssiggasNeuling am 01. August 2018, 19:49:26 ---KKS-Anlage kommt eh nicht in die Tüte … bliebe die Frage ob die ersten beiden Maßnahmen vorOrt durchgeführt und gleich im Anschluß per erneutem Testlauf beglaubigt werden können … oder ob dafür ein neuer Prüftermin notwendig ist?

--- Ende Zitat ---

Falls Du nun doch einen epoxidharzbeschichteten Tank hast und tatsächlich die ESM durchgeführt wird, dann wird der Prüfer, der da kommt (entweder einer vom TÜV selbst oder einer von der Firma Ronschke), erst mal eine erste Messung durchführen. Wenn er dabei feststellt, daß die Messung noch nicht in Ordnung ist, wird er Stück für Stück die Reparaturarbeiten durchführen (Sand aus dem Domschacht entfernen, Domschacht elektrisch vom Behälter trennen, Tragösen freilegen und nachisolieren, ggf. die Gasentnahmerohrleitung mal für die Dauer der Prüfung abschrauben etc.) und zwischen jedem Schritt nachmessen, ob sich die Messung schon verbessert hat. D.h. die Reparaturarbeiten werden - falls sie nötig und am konkreten Behälter machbar sind - alle gleich im Rahmen der Prüfung mit erledigt.
Wenn alle Reparaturarbeiten durchgeführt sind, wird dann gleich im Anschluß die abschliessende Messung durchgeführt.

Die Reparaturarbeiten sind auch nicht so dramatisch, wie es sich anhört:
- Domschacht gegen Tank isolieren:
                 Der Domschacht ist über Streben (meistens 3 Stück) mit Schrauben am Behälter verschraubt. Diese metallenen Schrauben werden dann einfach nur
                 entfernt und durch elektrisch nicht leitende Kunststoffschrauben ersetzt, damit während der eigentlichen Messung kein Störstrom über die
                 Schrauben abfliessen kann.
- Tragösen nachisolieren:
                 Da werden einfach nur die 1 bis 2 Tragösen des Behälters mit einem Spaten freigegraben und die Beschichtung der Tragösen mit einer
                 Kunststoffkappe und giessbarem Epoxidharz repariert. Das mit dem Freigraben der Ösen funktioniert natürlich nicht, wenn der Behälter überfplastert
                 oder überteert ist. Ist das der Fall, dann läßt man das Freilegen der Tragösen meistens bleiben. Bisher habe ich es jedenfalls nur sehr, sehr selten
                 erlebt, daß ein Hausbewohner dann sein Pflaster aufgerissen hat, nur damit die Ösen repariert werden können ...
- Trennung der Entnahmerohrleitung:
                 Da wird einfach der Behälter mal für die Dauer der Prüfung zugedreht und die Gasleitung abgeschraubt. Das macht man auch deswegen, damit
                 während der eigentlichen Messung keine Störströme über die Leitung abfliessen. Das Abschrauben geht meistens ganz problemlos. Für diese Zeit
                 sollte dann die Heizung mal komplett ausgeschaltet sein. Nach der Prüfung wird dann die Leitung gleich wieder angeschraubt und die Heizung kann
                 ganz normal wieder eingeschaltet werden.



--- Zitat von: FlüssiggasNeuling am 01. August 2018, 19:49:26 ---Und noch ne Frage: was passiert wenn der Tank "final" durchgefallen ist … wird er dann zwangsweise stillgelegt, gibts irgendwelche Gnadenfristen, … ?

--- Ende Zitat ---

Das kommt drauf an, was Du mit durchgefallen meinst. Wenn der Tank bei der ESM durchfällt, kriegt er entweder eine KKS (Prüffrist kann dann wieder auf 10 Jahre verlängert werden) ODER er bekommt keine KKS und dafür wird die Prüffrist auf 5 Jahre verkürzt (in sehr seltenen Fällen sogar auf 2 Jahre). Aber er kann normalerweise in Betrieb bleiben. Spätestens bei der nächsten Prüfung wird dann aber auf jeden Fall eine SEP, also Druckprüfung, durchgeführt.

Fällt ein Behälter bei der SEP durch, dann fliegt der Behälter definitiv raus.
Wenn das Ergebnis der SEP sehr gravierend negativ ausfällt oder der Behälter bei der Druckprüfung plötzlich stark undicht wird, kann der TÜV sofort den Tankwagen anfordern und den Behälter sofort leer pumpen lassen. Der TÜV wartet dann auch wirklich vor Ort auf den Tankwagen und versichert sich, daß der Behälter auch wirklich leergepumpt wird. Das ist aber wirklich sehr selten. Das habe ich selbst bisher erst einige Male machen müssen.

Wenn der Behälter einfach "nur normal" durch die SEP durchfällt, dann kann der Prüfer zum Beispiel die Prüffrist des Behälters generell auf 6 Monate verkürzen mit der Empfehlung, den Behälter auszutauschen, d.h. es müßte dann alle 6 Monate eine komplette TÜV-Prüfung mit Druckprüfung durchgeführt werden. Das macht der TÜV so, um den Weiterbetrieb des Tanks für den Kunden so teuer zu machen, daß er den Tank ganz freiwillig ausser Betrieb nimmt. Denn kein Mensch bezahlt alle 6 Monate eine komplette TÜV-Prüfung. D.h. wenn der Tank bei der SEP durchfällt, darf der Behälter auf jeden Fall nicht mehr befüllt werden und spätestens nach 6 Monaten ist dann Schluß, denn spätestens dann stünde ja wieder die nächste TÜV-Prüfung an, die der Kunde dann bezahlen müßte, obwohl er den Behälter ja eh nicht mehr befüllen darf.
Wenn es richtig hart auf hart kommt und der Eigentümer sich weigert, den Behälter ausser Betrieb zu nehmen, kann der TÜV auch die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Und wenn die Aufsichtsbehörde ins Boot kommt, wird das für den Eigentümer dann richtig, richtig unangenehm. Das kann dann für den Eigentümer eine Zwangsstillegung durch die Behörde und ein saftiges Bußgeld (4-stellig ...) bedeuten. Dann könnte es sein, daß eines Tages mal die Polizei zusammen mit einem Vertreter der Behörde an der Haustür klingelt. So einen Fall hatte ich bisher bei diesen Haushaltsbehältern noch nie. Ich weiß auch nicht, ob es irgendwo wirklich schon mal so weit gekommen ist. Aber ich kenne Fälle von Betrieben, die vorgeschriebene Prüfungen zu spät oder gar nicht haben durchführen lassen und deren Geschäftsführer dann deswegen ein Strafverfahren und Strafgelder bis 100.000 Euro aufgebrummt bekommen haben.



--- Zitat von: FlüssiggasNeuling am 01. August 2018, 19:49:26 ---Ansonsten erkundige ich mich schon vorab über meinen Plan B: Oberirdischen 2700er Tank aufstellen … geht in 4-5m Abstand zum Heizungskeller, Erdtank wird dann nicht für viel Geld und Bohei rausgebudelt, verfüllt, Entsorgungskosten, … sondern bleibt wo er ist und wird als Regenwasserzisterne genutzt … geringster Aufwand mit nettem Nebeneffekt.

--- Ende Zitat ---

Ja, so machen das die meisten, deren erdgedeckter Tank mal endgültig durchgefallen ist und ausser Betrieb genommen werden muß.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln