Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Immergrün zu hohe Abschläge und Inkasso

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Erdferkel:

--- Zitat von: flechtliesl am 05. Februar 2018, 12:42:17 ---Die Anzahl der Abschläge wird im Vertrag nicht erwähnt...

--- Ende Zitat ---

Lt. den aktuellen AGB, unter 10:
„(2) Die Höhe des Abschlages wird für das erste Belieferungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Grundlage der vom Kunden oder vom zuständigen Netzbetreiber angegebenen Verbrauchsprognose und des vom Kunden gewählten Tarifs ermittelt.
...
Die Höhe der Abschlagszahlung, die Fälligkeit und die Fälligkeitszeitpunkte werden dem Kunden mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt.“
Da die 365Ag die AGB gerne und oft anpasst sollten Sie das nochmal prüfen, wie das bei dem vorliegenden Vertrag geregelt wurde. Falls 12 Abschläge vereinbart wurden hätte man ggf. früher gegen die Abschlagshöhe vorgehen können/sollen, hat aber m.E keine Auswirkungen auf den Ausgang der Geschichte.

flechtliesl:
Nochmals vielen Dank. Ich habe ein Paket gekauft.

Der Vertrag lautet :

Stromliefervertag / Abschlagszahlung
Spar Paket Plus  (25% Bonus inkl.)

Tarif Spar Paket Plus 4700
Arbeitspreis:
27,32 Cent/kWh (ab 4701 kWh: 45,22 Cent/kWh)

Versorgungsbeginn: 01.02.2017
Jahresverbrauch: 4.700,00 kWh
Zahlungsintervall:Monatlich
Hinweis zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.immergruen-energie.de

Erdferkel:

--- Zitat von: flechtliesl am 05. Februar 2018, 14:33:23 ---Nochmals vielen Dank. Ich habe ein Paket gekauft.
...
Hinweis zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.immergruen-energie.de

--- Ende Zitat ---
Hähä, der Link ist prima!
Die Frage ist: Wie soll das gekaufte Paket bezahlt werden?  11 oder 12 Abschläge? Ist, -wie gesagt- für die zu leistende Gesamtzahlung warscheinlich unerheblich, könnte aber eine Rolle beim Vorgehen gegen EWD spielen. Zuerst sollten Sie sich um eine korrekte Abrechnung kümmern.
Grüsse, Erdferkel

Didakt:
@ flechtliesl

Bewahren Sie hier im Forum unbedingt Ihre Anonymität und verwenden Sie nur Ihr Pseudonym, Ihren „nickname“. Deshalb sollten Sie in Ihrem Beitrag unter Antwort #2 Ihren Namen am Schluss sofort lö-schen.

Haben Sie in der gegenständlichen Angelegenheit dem Versorger bei Lieferbeginn und am Lieferende die jeweiligen Stromzählerstände mitgeteilt? Wie viel kWh haben Sie im Vertragsjahr verbraucht?

Hinweis zu meinen Textbausteinen, die ich Ihnen noch übersenden werde:
Falls Sie diese Vorlage(n) als bereits formatierte editierbare WORD-Vorlage(n) für Ihre weitere auf-wandsmindernde Verwendung wünschen, müssten Sie mir Ihre E-Mail-Adresse per PM mitteilen, weil dies nur über diesen Weg möglich ist. Vertrauliche Behandlung und sofortige Löschung der E-Mail-Adresse nach dem Versand ist hiermit zugesagt.
Anderenfalls sende ich Ihnen Abdrucke per PM im PDF-Format. Ihre Entscheidung bitte. :)

MfG

flechtliesl:
Dankeschön für den Tipp.
Die Zählerstände wurden fristgerecht gemeldet.
Wie bereits geschrieben, wurden 4.700 KWh nicht überschritten.

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