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Immergrün zu hohe Abschläge und Inkasso

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bolli:
Wenn tatsächlich 4.700 kWh als Verbrauchsprognose gemeldet wurde und im Vorjahreszeitraum nicht deutlich mehr verbraucht wurde, gibt es keinen Grund, einer "Überzahlung" zuzustimmen. Insofern sollte die Rechnung im Eröffnungsbeitrag stimmen und der Gesamtbetrag ist mit 11 Abschlägen gezahlt. Da schreibt man einmal zwecks Aufklärung und Fristsetzung (wie @Didakt schon ausgeführt) und schaltet danach ggf. die Schlichtungsstelle ein, wenn der Versorger nicht passend reagiert.

Didakt:
Hm, es war doch eh schon alles paletti. Die Sache ist schon geritzt.  :D

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