Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Immergrün zu hohe Abschläge und Inkasso

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flechtliesl:
Hallo,
ich werde von Immergrün mit zu hohen Forderungen durch ein Inkassounternehmen(EWD Inkasso) bedrängt. Gedroht wird unter anderem mit Stromabschaltung. Der Vertrag lief vom 01.02.2017 bis 31.01.2018.
EWD Inkasso erhöht die Forderung von 117€ schnellmal auf 190,10 € .
Von dieser unberechtigten Forderung habe ich Immergrün in Kenntnis gesetzt, da ein 4700Paketvertrag in Höhe von 1.284 Euro, mit einer monatlichen Rate von 117 Euro vereinbart wurden.
Laut Vertrag sind 0,2732 Euro/KWh für das Paket  4700 KWh vereinbart.
D.h.
0,2732 Euro/KWh mal  4700 KWh = 1.284 Euro.
 Bezahlt wurden 11 *117 Euro (01.02.2017-31.12.2017), also 1.284 Euro.
Wir sind unseren vertraglichen Vereinbarungen nachgekommen.
Immergrün mahnt eine offensichtliche 12. Forderung in Höhe von 117 Euro an, die nicht rechtens ist, und mit der vertraglichen Vereinbarung i. H. von 1.284 Euro nicht übereinstimmt. Statt die Forderung zu stornieren, werde ich mit Inkasso, was gleichzeitig Schufa-Eintrag bedeutet und auf Stromsperre hingewiesen.
Hätte Immergrün die Raten auf 12 Monate verteilt, hätte die Rate monatlich 107 Euro betragen müssen.  Wurde aber von Immergrün nicht so gewollt.
Darf man mir jetzt so ohne Weiteres den Strom abschalten, obwohl ich seit 01.02.2018 einen neuen Stromanbieter habe ?

Didakt:
@ flechtliesl

Ihr Vertrag mit immergrün endete mit Ablauf des 31.01.2018. Dieser Versorger und auch der Inkassodienst haben deshalb mangels einer rechtlichen Grundlage keinerlei Handhabe, bei Ihnen eine Stromsperre zu veranlassen. Also nichts als eine leere Drohung, von der Sie sich nicht beindrucken lassen sollten.

Unterstellt, Sie haben keine über die Mindestverbrauchsmenge hinausgehende Energie verbraucht und Sie haben den Paketpreis mit 11 Abschlägen in vollem Umfang vertragsgemäß bezahlt, können Sie auch den Inkassodienst ins Leere laufen lassen und seine Forderungen gänzlich ignorieren. Siehe hierzu § 433 (2) BGB. Diese Angelegenheit erledigt sich spätestens dann von selbst, nachdem Sie vom Versorger dessen Schlussrechnung logischerweise ohne einen ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag erhalten haben.

Es stellt sich mir in diesem Zusammenhang aber folgende Frage: Beinhaltete Ihr Stromvertrag einen Bo-nustarif? Wenn dies der Fall ist, sollten Sie doch noch ein wenig Schreibaufwand in diese Angelegenheit investieren und den Versorger bezüglich der fristgerechten Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung der noch offenen Bonusauszahlung in Verzug setzen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Den In-kassodienst sollten Sie durch einen Abdruck an ihn mitlesen lassen. Sie schaffen sich dadurch die Mög-lichkeit, bei Fristversäumnis ggf. sofort die Schlichtungsstelle Energie (SE), Berlin, zwecks Hilfestellung einzuschalten. Eine Formulierungshilfe für das Schreiben an den Versorger stelle ich Ihnen ggf. zur Ver-fügung.

Gleichartige Probleme sind hier im Forum schon zigmal behandelt worden, siehe u. a. hier: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19175.msg111775.html#msg111775

Schließlich noch eine letzte Frage: Ist denn vertraglich oder in den AGB zum Vertrag die Zahlung von 12 Abschlägen á 117 € vorgegeben?

MfG

flechtliesl:
Vielen vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, jetzt bin ich erstmal erleichtert.
Die Anzahl der Abschläge wird im Vertrag nicht erwähnt, nur die Laufzeit des Vertrages ist auf 12 Monate festgelegt. Der Bonus ist mit 25% vertraglich vereinbart. Über eine Formulierungshilfe für das Schreiben an den Versorger wäre ich sehr dankbar
Tarif lt. Vertrag:
Abschlagsbetrag:
117,00 € / Monat (netto 98,32 € zzgl. 19% MwSt.: 18,68 €)
Arbeitspreis:
27,32 Cent/kWh (ab 4701 kWh: 45,22 Cent/kWh)
Spar Paket Plus
Grundpreis:
0,00 €/Monat
4700
Preisgarantie:
12 Monate
Vertragslaufzeit:
12 Monate
Bonus:
25 % inkl.
(s. Punkt 3 - Ergänzende Vertragsbedingungen 365 AG)

Viele Grüße
flechtliesl

Erdferkel:

--- Zitat von: flechtliesl am 03. Februar 2018, 15:14:58 ---Hallo,
ich werde von Immergrün mit zu hohen Forderungen durch ein Inkassounternehmen(EWD Inkasso) bedrängt.
... Statt die Forderung zu stornieren, werde ich mit Inkasso, was gleichzeitig Schufa-Eintrag bedeutet ....

--- Ende Zitat ---
Auch hier kann ich Sie beruhigen, das Einschalten der EWD Inkasso hat keinerlei Einfluss auf Ihre Schufa. Sollten Sie nach Klärung der Angelegenheit mit Immergrün noch Zeit und Lust haben eine Datenlöschung bei EWD zu erzwingen melden Sie sich einfach nochmal, hab das schon hinter mir. Viel Erfolg!

bolli:
Fraglich könnte noch sein, welcher voraussichtliche Verbrauch zu Beginn des Vertrags angegeben wurde. Lautete dieser auch auf 4.700 kWh oder wurde dort ein höherer Verbrauch angegeben und lautete die Auftragsbestätigung. Wurden hier nur die 4.700 bestätigt oder ggf. ein höherer angegebener Verbrauch. Ich hatte es nämlich auch schon mal, dass das Paket nicht den vollen geschätzten Verbrauch abdeckte sondern nur einen Teil und der Rest wurde dann mit dem 2. Preistarif abgerechnet. Dieses ergab aber eben trotzdem noch einem Preisvorteil gegenüber dem Alternativtarif. Bei der Berechnung der "voraussichtlichen Vertragssumme" wurde aber natürlich mein prognostizierter Verbrauch angesetzt und entsprechend auf die Abschläge verteilt. Frage ist also, wie hoch die "geschätzte Vertragssumme" in der Auftragsbestätigung war. Oft findet sich dort auch eine Angabe zur Anzahl der Abschläge. Die Auftragsbestätigung ist meist NICHT der Vertrag. Diese Konditionen kommen meist noch mal separat.

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