Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Ein weiterer Erfahrungsbericht - Fazit: Hände weg

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nimmergruen:
...und das heißt was?
In der Abschlussrechnung sind keine 15% Bonus ersichtlich. So.

Didakt:

--- Zitat ---...und das heißt was?
In der Abschlussrechnung sind keine 15% Bonus ersichtlich. So.
--- Ende Zitat ---

Das heißt, dass Sie auf die Auszahlung des prozentualen Bonus von ca. 70 € nicht verzichten sollten. Allein schon deshalb, um den Machenschaften des Versorgers nicht noch Vorschub zu leisten.

Widersprechen Sie der fehlerhaften Schlussrechnung schriftlich (gerichtsfest per Einschreiben Einwurf) und fordern Sie die Ausstellung einer korrigierten Schlussrechnung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und korrekt berechneten Bonusauszahlung an. Verlangen Sie weiterhin, Ihnen das Erstattungsguthaben wegen des ohnehin schon eingetretenen Verzugs unter Fristsetzung von 8 Tagen per Banküberweisung (keine Scheckzahlung) auszuzahlen.
Weisen Sie schließlich darauf hin, die Schlichtungsstelle Energie, Berlin, einzuschalten, wenn Ihrer Beanstandung nicht innerhalb der Frist gemäß § 111a EnWG abgeholfen wird.

nimmergruen:
Ich habe erst einmal dieser Verbraucherbeauftragten-Mailadresse gesendet, dass die Schlussrechnung nicht transparent ist, ich die 15% Neukundenbonus dort nicht ausmachen kann und er mir bitte darlegen soll, in welcher Form die dort berücksichtigt worden sind.

Da werde ich voraussichtlich ohnehin keine Antwort erhalten, wie auch schon beim Sofortbonus von 80€ damals - der dann aber letztendlich tatsächlich kam, nur fast vier Wochen zu spät.

Aber ich denke, Sie haben Recht - man kann den Brief ja einfach mal genau in der Formulierung da hin schicken. Zu verlieren habe ich ja nichts - die stehen in meiner Schuld und nicht andersherum.

nimmergruen:
Ich habe tatsächlich auf meine Mail eine Antwort bekommen, dass die Auszahlung des Guthabens nun erfolgt sei. Allerdings kein Wort zu meiner Anfrage wegen den 15%.
Da werde ich mal den Auszahlungsbetrag abwarten, und dann erst die notwendigen Schritte einleiten.

bolli:
Ich kann Ihnen nur raten, die entsprechenden Maßnahmen schon jetzt zu ergreifen und wie von @Didakt beschrieben, einen Brief zu schicken, eine Frist zu setzen und mit der Schlichtungsstelle zu drohen. Kommt keine fristgemäße Antwort, den ganzen Vorgang an die Schlichtungsstelle schicken (geht über deren Webseite in digitaler Form). Leider müssen Sie nach Ihrem Schreiben erst 4 Wochen warten, bevor Sie den Antrag stellen können. Deshalb ist es wichtig, schon JETZT zu schreiben, sonst dauert die Restrückzahlung noch länger.
Diese "Läden" zahlen nie freiwillig, wenn sie es nicht schriftlich bestätigt haben. Wenn also von Auszahlung die Rede ist (und mal abwarten, wann die bei Ihnen auf dem Konto eintrifft), ist das nur der Betrag, der von denen schon genannt wurde. Ihre Mail wird man großzügig übergehen, so die bisherigen Erfahrungen.

Bei der Berechnung der Summe, die Ihnen aus dem 15% Bonus zusteht kommt es darauf an, ob Ihre Verbrauchsprognose, welche Sie bei Vertragsabschluss abgegeben haben, höher oder niedriger war als Ihr tatsächlicher Verbrauch. War sie niedriger, berechnet sich der Bonus aus dieser niedrigeren Prognose, war sie höher, berechnet sich der Bonus aus dem tatsächlichen Verbrauch. Und bei den Preisen die MWSt beachten. ;)

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