Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Ein weiterer Erfahrungsbericht - Fazit: Hände weg
bolli:
--- Zitat von: trader am 11. Januar 2018, 20:07:51 ---Wenn mir fristlos gekündigt wird, weil ich nach einer ordentlichen Kündigung weiterhin auf die vertraglich vereinbarte Abbuchung bestehe, würde ich schon gern wissen, wie ich mich darauf vorbereiten kann.
Wie kann ich in die Zukunft blicken, um zu sehen, dass 365AG bei der Endabrechnung anstatt 25 % Bonus nur ca. 22 % bezahlt und auch eine Gerichtsverfahren nicht scheut?
Freue mich auf die Lösungsvorschläge von SteffK.
--- Ende Zitat ---
SteffK rät Ihnen ja gerade von einem Wechsel zu diesem Versorger ab, wenn Sie nicht bestimmte Aufwände in Kauf nehmen möchten.
Grundsätzlich ist es aber doch heutzutage so, dass man diese Kenntnisse fast überall braucht, mal mehr mal weniger. Fast alle Banken geben nur günstige Neukundenzinsen. Fast alle Mobilfunkbetreiber locken Neukunden und Wechsler von anderen Anbietern mit speziellen Tarifen. Die Autoversicherungen geben Neukunden bessere Tarifkonditionen als wie Bestandskunden. Als solcher fühlt man sich doch heutzutage fast als Depp der Nation. Wer heutzutage nicht permanent in Bewegung bleibt, hat am Ende ne Menge drauf gezahlt.
Das es bei den Versorgern tatsächlich zum Prozess kommt, ist eher selten und meist nur der Fall, wenn der Versorger sich sehr sicher wähnt (was nicht sehr oft der Fall ist). Viel häufiger ist der Fall, dass sehr massiv gedroht wird und ggf. sogar Klage erhoben wird, dann aber vor der Verhandlung doch zurück gezogen wird, weil man kein negatives Urteil haben möchte. Da gilt es natürlich als Verbraucher die Nerven zu bewahren und sich vorher umfassend zu informieren, um passend antworten zu können und dann in Ruhe abzuwarten. Sicher ist das bei den ersten 2 Mal ein wenig Aufwand, aber wie heißt es so schön: "Ohne Fleiß kein Preis". Die Zeiten, dass einem etwas hinterher getragen wird, sind vorbei. Da ist der Kapitalismus in seiner reinsten Form vor. >:(
trader:
Tschuldigung, war eher Didakt der glaubt mit "...Man kann auch die nötige Vorsorge treffen..." sich gegen unsöriöse Anbieter wappnen
zu können.
Didakt:
@ SteffK,
da Sie Ihrem Beitrag unter Antwort # 18, den ich mit Vergnügen gelesen habe, ein Zitat aus einem meiner vorstehenden Beiträge vorangestellt haben, hier eine Anmerkung dazu aus Spaß an der Freude:
Humor ist, wenn man trotzdem (trotz des Ärgers über die „ungebührlichen“ Machenschaften mancher Ver-sorger) lacht!
Ihres Anforderungsprofils an die Jahreswechsler bedarf es aus meiner Sicht ganz und gar nicht, um in der Privatautonomie zurechtzukommen und im Umgang mit den besagten Versorgern bestehen zu können.
Vielmehr genügt es, sich den Zugang zu Informationen bzw. einschlägiger Lektüre (z. B. über das Internet) zu verschaffen, diese lesen und auch auslegen zu können und als weitere Grundvoraussetzung auch, in Wort und Schrift einigermaßen form- und stilgerecht unter Beachtung von Rechtschreibung und Inter-punktion kommunizieren zu können. Diese Anforderungen erfüllt, wer mindestens den 10. Schuljahrgang mit dem Sekundarabschluss I abgeschlossen hat und im Fach „Deutsch“ mindestens mit „ausreichend“ benotet wurde. Ich trete gern den Beweis an und lasse Sie Einblick in mein Abschlusszeugnis von anno dunnemals nehmen.
Didakt:
@ trader,
ich stehe zu meinen Ausführungen. Es geht in dieser Sache ausschließlich um eine pragmatische Einstellung, Denk- und Handlungsweise. Den fraglichen Versorgern kann man bei entsprechender einmaliger Vorbereitung stets das Handwerk legen. :)
Nie mehr Immergrün:
Kann mich "Nimmergrün" nur anschließen.
Bei mir lief es fast genauso ab.
Ich war ebenfalls nur ein Jahr von 01.12.2016 bis 30.11.2017 dortiger Stromkunde.
Der Wechsel zu Immergrün / 365 AG erfolgte aufgrund positiver Bewertungen und Empfehlung durch VERIVOX.
Der Verbraucher kann bei Immergrün / 365 AG gleich über mehrere Fallstricke stolpern.
- In der Auftragsbestätigung ist lediglich die Rede von monatlichen Abschlagszahlungen.
Der normal verständige Verbraucher geht bei einer 12-monatigen Lieferung auch von 12 monatlichen Abschlagszahlungen aus und errechnet sich so die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung.
Im Stromliefervertrag erscheint nun eine höhere monatliche Abschlagszahlung als vom Verbraucher errechnet. Eine Erklärung hierzu ist im Stromliefervertrag nicht zu finden - lediglich ein Verweis auf die kunden- und benutzerunfreundliche Website www.immergruen-energie.de. Auf Anfragen per Email wird nur zäh oder gar nicht im Sinne der Anfrage reagiert. Im Rahmen einer zeitaufwändigen telefonischen Nachfrage bei der Kundenbetreuung erfährt man, dass die Abschlagszahlungen des 12-monatigen Belieferungszeitraums auf 11 monatliche Abschlagszahlungen umgerechnet wurden. Trotz fristgerechter Kündigung des Stromliefervertrags wird unnötiger- und unberechtigterweise aber eine 12. Abschlagszahlung gefordert. Diese 12. Abschlagszahlung habe ich - auch nach Androhung mit Inkasso - nicht geleistet. Auf Erklärungsschreiben meinerseits wurde nicht reagiert. Erst nach Einschalten von VERIVOX wurde von der Forderung abgesehen.
- Im April 2017 erhielt ich ein unauffälliges Schreiben per Briefpost, das sich nicht nur wie ein lästiges Werbeschreiben las, sondern auch im Layout stark an ein solches erinnerte. Offensichtlich eine Masche, um von der darin beiläufig erwähnten 30%igen Arbeitspreiserhöhung ab 01.12.2017 abzulenken.
- Der versprochene Sofortbonus in Höhe von 60 € wurde nicht, wie in der Auftragsbestätigung und dem Stromliefervertrag schriftlich versichert, 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt / überwiesen. Erst nach eindringlichen telefonischen Nachhakens und Einschalten von VERIVOX wurde der Betrag, erst rd. 4 Wochen nach dem ersten Telefonat, überwiesen.
Da ich nach dem bisherigen Verlauf keinesfalls bei diesem Stromanbieter bleiben wollte, kündigte ich im August 2017 fristgerecht den Stromliefervertrag.
- Mit Bestätigung des Erhalts meiner Kündigung erhielt ich Anfang September ein Schreiben, in dem Immergrün / 365 AG nun plötzlich auffiel, dass das Unternehmen offensichtlich nicht über ein gültiges Lastschriftsmandat zum legitimen Einzug der monatlichen Abschlagszahlungen verfüge; dies nun, nachdem bisher monatelang per Lastschrift die monatlichen Abschläge von meinem Konto eingezogen wurden!?!?
Jedenfalls sollte ich künftige Zahlungen selbst per Überweisung pünktlich im Voraus zum Monatsanfang tätigen. Da bei verspäteteter oder ausbleibender Zahlung mit Inkasso bzw. Lieferstop gedroht wird, ist man versucht die Zahlungen per Dauerauftrag sicherzustellen.
Hier drohte nun die nächste Verbraucherfalle, da zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Abschlagszahlungen eingezogen waren und nur noch 1 Abschlagszahlung zum Erreichen der prognostizierten Jahreskosten ausstand. Ich erkannte jedoch den Fallstrick und tätigte diese Zahlung fristgerecht per Einzelüberweisung.
(Es ist hinlänglich bekannt, dass man für Überweisungen und Daueraufträge selbst verantworlich ist, und die Rückerstattung eines bereits überwiesenen Betrags schwierig ist - zumal es bei Immergrün / 365 AG ja schon bei vertraglich fixierten Anspüchen nur verzögert und auf Nachfrage zu Erstattungen zu kommen scheint.)
- Für das Erstellen und Übermitteln der Jahresendrechnung reizte Immergrün / 365 AG - wie nicht anders erwartet - die vertraglich fixierte 6-Wochen-Frist voll aus. Das darin errechnete Guthaben wolle man zeitnah überweisen; was auch immer "zeitnah" in der Vorstellung von Immergrün / 365 AG bedeuten möge, hat nichts mit dem allgemeinen Verständnis von "zeitnah" zu tun. Da knapp 3 Wochen nach Erhalt der Jahresendrechnung kein Geldeingang festzustellen war, setzte ich schriftlich, wiederum unter Einschalten von VERIVOX, eine Frist und konnte mich dann endlich, am 07. Februar 2018 am Erstattungsbetrag erfreuen. Der 15%ige Neukundenbonus wurde übrigens berücksichtigt.
Zum Ende kann ich nur den Abschlusssatz von "Nimmergruen" zitieren und bekräftigen:
Man rennt bei dem Laden nur seiner Kohle hinterher. Ich würde niemandem raten, dort einen Vertrag abzuschließen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln