Ich würde noch EINMALIG der Inkassofirma die Sachlage erläutern und schriftlich zustellen und danach "toter Mann" spielen.
Von dieser Vorgehensweise würde ich dringend abraten:
Es gab tatsächlich schon Richter die in derartigem Verhalten des angeblichen Schuldners eine Rechtfertigung für die Erhebung der Inkassokosten sahen und diese dann der Inkassobude zugestanden haben!
EWD Inkasso gehört zu dem Dunstkreis um die 365AG, ich hatte vor Jahren in einem ähnlichen Fall mit der "Marke" almado mit denen zu tun, Ich habe denen mitgeteilt daß
-der Forderung bereits gegenüber dem Gläubiger widersprochen wurde und ich nicht zahlen werde
-ich grundsätzlich nicht mit Inkassoklitschen verhandele
-ich gem. Paragraf 34 bdsg Auskunft über die bei der EWD zu meiner Person gespeicherten Daten und deren Herkunft verlange
Frist 2 Wochen.
Danach kam ein Schreiben, man hätte Rücksprache mit dem Gläubiger gehalten, die Forderung und der Inkassoauftrag bestünden zurecht, zahlen Sie....blabla
Auch dem wieder entsprechend entgegentreten (-ich führe mit Ihnen in dieser Sache keine Verhandlungen!) und auf der Datenauskunft bestehen.
Ich habe es damals geschafft eine schriftliche Bestätigung der EWD zu erhalten, daß sämtliche über mich gespeicherte Daten sofort gelöscht werden.
Es gibt einen Verband der (seriösen!!
wir reiten den schwarzen Schimmel) Inkassounternehmen, da kann man sich eventuell beschweren sofern die EWD dort Mitglied sein sollte.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!