Das Urteil über die AGBs fällt recht positiv aus. Hier werden sicher nur die der CE AG und nicht die der Management GmbH betrachtet. Dabei werden die meisten Lieferverträge in Kombination mit einem Diensteistungsvertrag mit der Management GmbH abgeschlossen. Und dort findet man in dem AGBs wohl für die meisten unverhofft, die Vereinbarung zu der Entlohnung für die Energiedienstleistung. Die dürfte den meisten wohl erst bewusst werden, wenn sie dafür eine Rechung erhalten. Ähnlich wie bei scheinbar kostenlosen Angeboten für Kochrezepte etc....