Energiepreis-Protest > SEV Kamen

Auftrag storniert

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Melli:
Hallo Forum, ich bin ratlos wie ich folgendes Problem lösen soll:

Ich habe am Wochenende einen neuen Gasversorger ab 20171201 gesucht, und habe mich für die SEV Kamen entschieden.
Lief eigentlich ab wie zu erwarten, meine Boni ist OK, Anmeldung beim Netzbetreiber und Auftragsbestätigung kamen per Mail, gestern die Bestätigung der Belieferung, und heute das:


--- Zitat ---Betr.: Stornierung ihres Auftrages IDXXXXX
"Sehr geehrte Frau MXXXr,
Sie haben sich für uns als Energieversorger entschieden, weil wir einen sehr günstigen Preis angeboten haben. Leider war dieser Preis so günstig, dass wir dieses Angebot nicht aufrechterhalten können.
Zum Hintergrund: aktuell werden die Netzentgelte neu verhandelt für das Jahr 2018 und ein Dienstleister, der diese Daten pflegt, hat bei den Netzbetreibern, die ihre Daten noch nicht veröffentlicht haben, ein Netzentgelt in Höhe von 0,- € eingetragen. So auch in Ihrem Wohnort.
Aus diesem Grund sind die Tarife um das Netzentgelt zu günstig an die Portale übermittelt worden, so dass Sie dann auf uns aufmerksam geworden sind.
...

--- Ende Zitat ---

Ich habe eine Auftrags und Belieferungsbestätigung inc. der vereinbarten Preise vorliegen und gehe  davon aus, daß dieser Vertrag bestand hat?

LG, Melli
 
[Edit DieAdmin: Email-Text gekürzt. Bitte keine kompletten Schreiben ins Forum kopieren.]
 
 


Didakt:
Nach Ihren Angaben und den für das Vertragsverhälnis geltenden AGB ist davon auszugehen, dass zwischen dem Gaslieferanten und Ihnen ein rechtswirksamer Gasliefervertrag zustande gekommen ist, der für beide Vertragsparteien für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit rechtsverbindlich ist und von den Par-teien nur zu den in den AGB genannten Bedingungen ordentlich gekündigt werden kann. Sollte Ihnen auch eine eingeschränkte Preisgarantie zugesagt worden sein, so ist der Versorger auch daran für den dafür vereinbarten Zeitraum gebunden. Im Grunde genommen könnten Sie demnach der Auftrags-/Vertragsstornierung widersprechen.

Aber, wenn auch davon auszugehen ist, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, könnte es noch zu einem juristischen Nachspiel kommen und es für Sie zweckmäßig sein, rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. .....

Melli:
OK, danke für die Hinweise. Ich habe der Vertragsstornierung widersprochen und diese Antwort bekommen:


--- Zitat ---Betreff: Stornierung Ihres Auftrages ID XXXX
"Sehr geehrte Frau MXXXr,
 
das Widerrufsrecht besteht für beide Parteien, so dass bei Umständen, bei denen solche Fehler passieren, der Vertrag widerrufen werden können.
...


--- Ende Zitat ---

Stimmt das?
Ist es sinnvoll der Empfehlung der SEV zu folgen und einen anderen Versorger zu beauftragen?
Die Preisdifferenz zwischen dem "stornierten" Vertrag und dem aktuellen Angebot auf "kleinerracker.de"
beträgt ca.180€, alternative Anbieter liegen ca. 50€ über dem geschlossenen Vertrag, sind aber alle mit Sofort- und Neukundenbonus etc.

LG, Melli

[Edit DieAdmin: Email-Text gekürzt. Bitte keine kompletten Schreiben ins Forum kopieren.]

Didakt:
Der im Gesetz (§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) verankerte Verbraucherschutz, das Widerrufsrecht, kann vom Versorger (Unternehmer) nicht in Anspruch genommen werden. Es gilt der Grundsatz „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten“. Es sei denn, im Ver-trag/gemäß AGB zum Liefervertrag ist die beiderseitige Widerrufsmöglichkeit vereinbart worden.

Fragen Sie den Versorger, auf welche Rechtsgrundlage er meint, sein vermeintliches Widerrufsrecht stüt-zen zu können und halten Sie an Ihrem Widerspruch gegen seine „Vertragsstornierung“ fest.

Es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie in dieser besonderen Situation zu einem anderen Versorger wechseln wollen/sollten. Aus meiner Sicht ist hier explizit der Preis maßgeblich.

Wie schon gesagt, der Versorger könnte auch noch den ... ins Spiel bringen. Dann sollten Sie wechseln und sich auf keine juristische Auseinandersetzung einlassen, die Nerven kostet und möglicherweise auch Anwaltskosten. Aber lassen Ihrerseits in Ihrer Kommunikation mit dem Versorger in jedem Fall den § ... unerwähnt!

Melli:
Ich habe weder im  Vertrag, noch in den AGB und auch nicht in der Widerrufsbelehrung eine beiderseitige Widerrufsoption gefunden, die mit Auftragsbestätigung gemailte Belehrung startet so:  "Soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt für Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung:"
Ich werde das nochmal hinterfragen und notfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

LG, Melli

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