Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Stromversorger will unstrittigen Betrag einklagen
Didakt:
@ Harry01
--- Zitat von: Ihnen ---@Didakt
[…] Und genau dieser AR entscheidet auch darüber, ob es Anlaß zur Klage gab oder nicht.
--- Ende Zitat ---
Ist doch klar. ;) Das war doch von mir im Beitrag unter Antwort # 18 nur eine rhetorische Frage!
Viel Erfolg bei Gericht.
Harry01:
So, wollte mal ein Update geben.
Die gerichtliche Instanz ist beendet. Um es kurz zu machen: Ich "darf" die Kosten tragen. Eine andere Entscheidung hätte ich von diesem AR auch nicht wirklich erwartet.
Das Gericht schließt sich der Auffassung der Klägerin an, daß die Forderung bei Klagerhebung bereits fällig war und es keiner zusätzlichen Mahnung bedurfte. Weiter sei davon auszugehen, daß die Klägerin obsiegt hätte, wenn das Verfahren fortgeführt worden wäre. Die Klägerin hatte im schriftlichen Verfahren zur Kostenentscheidung auf die BGH-Entscheidung VIII ZR 41/13 verwiesen, der sich das Gericht angeschlossen hat. Nach dieser Entscheidung sei der Kunde verpflichtet, den Sockelbetrag selbständig zu berechnen und zu zahlen. Leider scheint gegen den Beschluß kein Rechtsmittel möglich zu sein.
Didakt:
@ Harry01
Respekt, dass Sie den Gerichtsbeschluss zu Ihren Ungunsten hier veröffentlichen. Er rundet diesen Thread zum besseren Verständnis ab. Eine solche Maßnahme zählt übrigens leider nicht zur gängigen Praxis in diesem Forum.
Ich hatte mir das in meiner Sammlung befindliche BGH-Urteil vom 11.12.2013 – VIII ZR 41/13 –bereits im Zuge unserer Korrespondenz im Oktober letzten Jahres zu Gemüte gezogen. Dass es im vorliegenden Fall gegen Sie Anwendung fand, dürfte wohl nachvollziehbar sein. Positiv verbuchen können Sie aber für sich, dass Sie dem/den „Lieblingsversorger“ so lange Paroli geboten/geärgert haben.
Nun denn, der Versorgerwechsel ist sicherlich schon vonstattengegangen oder eingeleitet? ;) Alles Gute für Sie!
Ach noch etwas: Dieses Zwergengericht gehört aufgelöst, nicht allein des AR wegen, sondern aus grund-sätzlichen Erwägungen.
MfG
Harry01:
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---@ Harry01
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Respekt, dass Sie den Gerichtsbeschluss zu Ihren Ungunsten hier veröffentlichen. Er rundet diesen Thread zum besseren Verständnis ab. Eine solche Maßnahme zählt übrigens leider nicht zur gängigen Praxis in diesem Forum.
--- Ende Zitat ---
Ernsthaft? Ich dachte, sowas gibt`s nur bei Facebook. Ich habe damit jetzt nicht das Problem. Schließlich kann man Entscheidungen dieses AR ja nicht für Voll nehmen. Daher sehe ich mich nicht als Verlierer.
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Ich hatte mir das in meiner Sammlung befindliche BGH-Urteil vom 11.12.2013 – VIII ZR 41/13 –bereits im Zuge unserer Korrespondenz im Oktober letzten Jahres zu Gemüte gezogen.
--- Ende Zitat ---
Ich leider nicht. Ich kannte es bis dato überhaupt nicht.
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Dass es im vorliegenden Fall gegen Sie Anwendung fand, dürfte wohl nachvollziehbar sein. Positiv verbuchen können Sie aber für sich, dass Sie dem/den „Lieblingsversorger“ so lange Paroli geboten/geärgert haben.
--- Ende Zitat ---
Die Anwendung selbst kann ich nachvollziehen. Das Urteil insgesamt jedoch nicht. Zumindest nicht den Teil, daß ein Kunde selbst berechnen muß, was er dem Lieferanten schuldet.
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Nun denn, der Versorgerwechsel ist sicherlich schon vonstattengegangen oder eingeleitet? ;)
--- Ende Zitat ---
Ja, ist eingeleitet, auch wenn ich mich damit schweren Herzens von meinem günstigen Stromtarif trennen muß. Momentan zahle ich die Abschläge, die sich nach dem Sockelbetrag berechnen und aktuell ist auch kein Mahnverfahren eingeleitet.
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Alles Gute für Sie!
--- Ende Zitat ---
Danke. Aber die Korrespondenz reißt nicht ab. Jetzt geht es beim Gas weiter, aber wegen etwas Anderem. Dazu stelle ich bei Zeiten ggf. einen Beitrag ein.
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Ach noch etwas: Dieses Zwergengericht gehört aufgelöst, nicht allein des AR wegen, sondern aus grund-sätzlichen Erwägungen.
--- Ende Zitat ---
Das wird auch passieren. Es ist das kleinste Amtsgericht im Bundesland und der AR geht etwa im Juni 2019 in Rente. Ein Nachfolger ist (glücklicherweise) nicht vorgesehen. Allerdings könnte es dem Amtsgericht in Ihrem Bezirk genauso gehen, da es auch für die heutigen Verhältnisse zu klein sein könnte.
--- Ende Zitat ---
Didakt:
--- Zitat von: @ Harry01 unter Antwort # 23 ---
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Ich hatte mir das in meiner Sammlung befindliche BGH-Urteil vom 11.12.2013 – VIII ZR 41/13 –bereits im Zuge unserer Korrespondenz im Oktober letzten Jahres zu Gemüte gezogen.
--- Ende Zitat ---
Ich leider nicht. Ich kannte es bis dato überhaupt nicht.
--- Ende Zitat ---
Sie haben schlichtweg nicht aufgepasst. ;) Siehe weiter oben in diesem Thread:
--- Zitat von: Antwort # 10 ---Der Fall ist auch in der Entscheidungssammlung enthalten und sorgte wegen einer anderen Problematik (ob nun Sonderkunde oder Grundversorgt) auch für Diskussionen (BGH, Urt. v. 11.12.13 Az. VIII ZR 41/13 Stromsperre wegen Zahlungsrückständen. Nichts desto trotz ist der radikale Einbehalt schon länger ein hohes Risiko gewesen, wo schon seit einigen Jahren verschiedene Stellen empfohlen haben, einen "unstrittigen" Preisanteil unter Vorbehalt zu bezahlen und nicht komplett einzubehalten.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: @ Harry01 ---,,,Ja, ist eingeleitet, auch wenn ich mich damit schweren Herzens von meinem günstigen Stromtarif trennen muß….
--- Ende Zitat ---
Na ja, der Humor ist ja noch nicht verlustig gegangen! Und nun auch noch die Gasgeschichte von anno dunnemals. Nun denn viel Spaß damit!
Mein Wechseltip: Siehe hier. Zusätzlich Vergleich mit Angeboten des Versorgers unter Verivox. Da werden „Sie geholfen“!
Edit:
--- Zitat von: @ Harry01 unter Antwort # 23 ---
--- Zitat von: Didakt am 08. Februar 2018, 12:30:24 ---Dass es im vorliegenden Fall gegen Sie Anwendung fand, dürfte wohl nachvollziehbar sein. […]
--- Ende Zitat ---
Die Anwendung selbst kann ich nachvollziehen. Das Urteil insgesamt jedoch nicht. Zumindest nicht den Teil, daß ein Kunde selbst berechnen muß, was er dem Liefe-ranten schuldet.
--- Ende Zitat ---
Sie sprechen auf die Rn. 25 des BGH-Urteils an. Doch, die Selbstberechnung durch den Kunden mit einer „Eigenen Verbrauchsabrechnung“ als Anlage zu seinen Widersprüchen gegen die JVA des Versorgers ist im Rahmen des „Preisprotestes“ immer eine notwendige Selbstverständlichkeit gewesen und hier im Forum ist dazu auch ständig angeraten worden.
Wie eine solche „Eigene Berechnung“ gestaltet werden konnte, zeige ich nachstehend einmal beispielhaft auf. Ich habe sie aus meinen Annalen hervorgekramt. Sie stammt aus der Zeit meines Knatsches mit unse-rem gemeinsamen (ehemaligen) Lieblingsversorger.
Ich werde die PDF-Datei binnen eines Tages wieder löschen. >> Datei gelöscht.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln