Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Vertragslaufzeit ungleich Lieferzeit
SteffK:
Na ja...dass ich das nicht im Vorhinein entdeckt habe, spricht ja für 365 AG. Das ist ja auch Sinn der Sache, es möglichst gut zu vertuschen. Hätte in der Bestätigung gestanden "Lieferzeitraum 01.01.17-11.12.17" na da wäre ich aber sofort am Tele gehangen und am Ende hätte ich den Vertrag direkt widerrufen. Und der 31.12.17 für das Lieferende ist sicher auch kein Versehen, sondern Täuschungsabsicht. Aber wird ein absurdes Konstrukt dadurch rechtmäßig? Die verlinkten Urteile wurden auch erst im Nachhinein gefällt, als die Kunden bei der Kündigung merkten, dass sie reingelegt wurden bzw. werden sollten. 365 AG kann mir heute im Streitfall nicht belegen, wann konkret mein Vertrag beginnt. Und wie ich das dann aus der Auftragsbestätigung herleiten sollte, da bin ich gespannt. Zudem haben sie sich auch erst am 01.01.2017 beim Netzbetreiber eingebucht, logisch, bis 31.12.16 war ein anderer Anbieter da. Sie werden erklären müssen, worin der Zweck bestand, den Vertrag gut 3 Wochen vor Lieferbeginn zu starten, wenn sie 100% sicher in der Zeit niemals einen geben/Nehmen Vertrag mit mir eingehen konnten, da ich bis 31.12.16 gebunden war. Wenn es mit der Auftragsbestätigung sein soll, wären die AGB dazu eher schwammig und wie erklärt sich dann der vereinbarte Lieferzeitraum bis 31.12.2017? Auf welcher vertraglichen Basis wollte mir 365 AG bis 31.12.2017 Strom liefern? Denn DAS ist konkret vereinbart. Endet der Vertrag lt. 365 AG bereits am 11.12.2017, was ist dann im vertragslosen Zeitraum 12.12.17-31.12.2017? Strom ohne Vertrag? Leistung ohne Vertrag? Andernfalls wäre es ein falsches Datum und damit die Auftragsbestätigung erst recht für die blaue Tonne. 365 AG kann nicht jetzt sagen "moment..die Belieferung endet natürlich ausgehend vom Vertragsbeginn auch am 11.12.2017 und nicht 31.12.2017" und vor allem damit die Kündigungsfrist lässig aushebeln, weil aus einer fristgerechten Kündigung plötzlich eine verspätete Kündigung wird. Das wäre ja aberwitzig. Dabei gehts mir erstmal nicht um den Bonus, sondern um die nicht erwünschte Vertragsverlängerung. Na ich werde sehen was die jetzt antworten. Ich rechne mir nach den Infos hier nicht viel aus und dann gehts zum Anwalt.
PowerPlay:
Bevor Sie zum Rechtsanwalt laufen, empfehle ich Ihnen, Ihre Argumente der 365 AG schriftlich mitzuteilen. Wenn das Unternehmen nicht einsichtig ist, können Sie gerne mit der Schlichtungsstelle drohen.
Ich persönlich habe schlechte Erfahrungen mit meinem Rechtsanwalt gemacht. Ich denke nicht, dass ein Rechtsanwalt Ihnen zusätzliche Argumente liefern kann.
Wenn Sie die Entwicklungen in Ihrem Fall uns hier teilen, können wir Ihnen vielleicht helfen, die >200€ für Ihren Rechtsanwalt sparen (sofern Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen) ;)
Viel Erfolg!
SteffK:
Ich habe einige Argumente schon in den Widerspruch gepackt. U.a. das Fehlen eines Vertragsdatums. Die Schlichtungsstelle wiederum wurde hier teilweise als sinnlos und Zeitverschwendung erklärt, da 365 AG offenbar gern Feststellungsklagen aufsetzt, dass dem Endkunden der Bonus nicht zustände und damit das Schlichtungsverfahren direkt hinfällig wäre. Zudem ist der Schlichterspruch eh nicht rechtlich bindend. Daher die Überlegung, diese zu überspringen, wenn 365 AG auf seinem Standpunkt beharrt. Ich habe keinen Rechtsschutz, im Endeffekt zahle ich vielleicht drauf, aber das ist mir dann egal, wenn ich mit lächerlichen Konstrukten abgezockt werden soll. Zumal wahrscheinlich zehntausende Kunden das wehrlos mit sich machen lassen und solche Anbieter daher sowas gern laufen lassen und die paar die sich wehren, jo mei..die lässt man - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (trotz Urteilen) - doch aus dem Vertrag wie gewünscht. Kante zeigen, dass man sich nicht so einfach verarschen lässt. Leider machen das zu wenig und daher gibts es solche Anbieter in vielen Branchen, die sich ihre eigenen Gesetze machen. So wie ich das jetzt hier verfolgen konnte, ist 365 AG, vorher unter anderem Namen, schon seit mehreren Jahren, offenbar sehr "erfolgreich" mit diesen Maschen unterwegs.
Didakt:
--- Zitat von: Ihnen unter Antwort #5 ---Endet der Vertrag lt. 365 AG bereits am 11.12.2017, was ist dann im ver-tragslosen Zeitraum 12.12.17-31.12.2017? Strom ohne Vertrag? Leistung ohne Vertrag?
--- Ende Zitat ---
Zunächst eine hypothetische Frage! Wenn es denn so wäre, so stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Denn mit Beendigung des Vertrages meldet der Versorger Ihre Entnahmestelle dem Netzbetreiber pflichtgemäß frei. Wenn Sie dann keinen neuen Versorger mit der Belieferung ab 12.12.17 beauftragen/beauftragt haben, veranlasst der Netzbetreiber automatisch Ihre Ersatzversorgung durch Ihren örtlich zuständigen Grundversorger gem. StromGVV. Ohne Ihr Zutun finden Sie die Vertragsunterlagen darüber zeitgerecht in Ihrem Briefkasten.
Didakt:
@ SteffK
Haben Sie Ihren Widerspruch schon auf die Reise geschickt? Ich könnte dazu etwas beitragen – wenn gewünscht und noch möglich. Eher ging es nicht, da ich zwischenzeitlich außer Haus war.
Übrigens: Die Schlichtungsstelle (SE) zu missachten, ist nicht ratsam. Sie ist ein Segen für die Verbrau-cherschaft! Allein schon der Hinweis auf ihre Einschaltung hat aus Erfahrung vielfach Wirkung erzielt.
Es bringt auch nichts mehr, hier im Forum weiterhin über die „Machenschaften“ bestimmter Billigheimer zu reflektieren. Darüber ist an dieser Stelle massenhaft geschrieben worden. Es besteht kein Zwang, deren Kunde zu werden, aber es gibt auch trotz allem viele Verbraucher, die seit Jahren und im Jahreswechsel deren Kunden sind, weil es sich bezahlt macht/gemacht hat.
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