Der Anbieter meinte noch, ich könne mich gerne wieder melden wenn mein Zähler ausgetauscht wurde. Lohnt sich das? Kann ich das von meinem Vermieter verlangen bzw. wer muss die Kosten dafür tragen?
Vielen lieben Dank für Euer Feedback.
Viele Grüße
Sun
So einfach läßt sich ein Zähleraustausch hinsichtlich des Mietrechtes nicht beantworten.
Es wird ja eine technische Begründung geben, dass für die Parteien Zweitarifzähler verbaut wurden. (Nachtspeicheröfen, Warmwasserboiler etc.).
Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Sollte der Zustand noch so sein, dass ein Zweitarifzähler gerechtfertigt ist, würden wahrscheinlich alle Kosten eines Tausches incl. bei einem Auszug die Kosten, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, an Ihnen hängen bleiben.
Sollten die Grundlagen für die Nutzung eines Zweitarifzählers inzwischen durch Umbauten entfallen sein, wäre es sinnvoll, den Vermieter auf das Problem anzusprechen. Möglicherweise läßt sich der Vermieter auf eine Kostenübernahme ein.
Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, meist auch der Netzbetreiber, einem Umtausch muss dieser zustimmen. Daraufhin wird häufig ein Elektrofachbetrieb benannt, der den Zählerumbau durchführt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW