Was heißt denn „Mitteilung an Stromlieferant“. Mit diesem Lieferant muss doch ein Vertragsverhältnis bestanden haben. Die AGB hierzu enthalten doch sicherlich Bestimmungen, wie im Umzugsfall zu verfah-ren ist. Ist der Vertrag ordentlich gekündigt worden? In der Regel werden hierfür Kündigungsfristen von nur 14 Tagen eingeräumt oder auch die Fortsetzung der Belieferung der neuen Abnahmestelle angeboten. Wenn nicht, waren Probleme schon vorprogrammiert.
Dessen AGB sind da klar und eindeutig: Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik ist der Stromversorger bis spätestens vier Wochen nach Umzug in Kenntnis zu setzen (ist bereits Wochen vorher passiert, siehe Startpost) und setzt die Lieferung dann an der neuen Lieferstelle fort. Eine Kündigung ist nur für den Umzug ins Ausland vorgesehen. Ich will den Stromvertrag auch gar nicht kündigen, denn ein neuer käme inzwischen teurer. Der Stromlieferant soll halt liefern. Im Gebiet des selben Netzbetreibers sollte das kein Problem sein.
Gestern habe ich wie bereits geschrieben mit dem Gaslieferanten M telefoniert, um Licht ins Dunkel zu bringen und habe ihm mitgeteilt, daß ich in der Erdgasgrundversorgung bin, er also früher liefern kann als 2018. Ich habe sonst noch niemanden kontaktiert.
Heute sind der Post gewesen:
Vertragsbestätigung/Abschlagsplan von Stromlieferant E, Lieferbeginn 23. Juni 2017, das ist in ca. zwei Wochen.
Vertragsbestätigung von Grundversorger S mit einer neuen Kundennummer, Grundversorgung mit Strom (!), Lieferbeginn 23. Juni 2017 (Erdgas ist weg)
Darunter Abschlagsplan: Erdgas xx EUR, Strom xx EUR (gleiche Summe wie in der vorherigen Vertragsbestätigung)
Ist es klug, erstmal abzuwarten, bis voraussichtlich morgen die zwei Monate verspätete Vertragsbestätigung über den Gassondervertrag vom Grundversorger S eintrudelt? Wie dagegen vorgehen, falls M nicht zum Zuge kommt?
Die Strom-Grundversorgung nach § 36 endet automatisch mit der Übernahme des Stromanschlusses am 23.06.2017?