Wenn sich die überhöhten Abschläge nicht an einem tatsächlich niedrigen Verbrauch des Vorjahres orientieren, werden Sie zunächst einige Zeit vergehen lassen müssen, um den prognostizierten niedrigeren Verbrauch durch Umrüstung auf Erdgas auch belegen zu können. Das wird zwar jetzt in der warmen Jahreszeit etwas schwieriger sein als im Herbst oder Winter, sollte aber mithilfe der Lastprofile des Versorgers auch möglich sein. Haben Sie vom letzten Jahr vor der Umrüstung Ihre Verbrauchswerte regelmäßig notiert, dann bräuchten Sie ggf. noch nicht mal die Lastprofile.
Wenn der direkte Weg mit dem Versorger nicht funktioniert, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder
2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Abschläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun).
Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.