Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

15% Bonus-Zahlung bei Kündigung

<< < (2/4) > >>

Didakt:

--- Zitat von: matteselse am 21.07.201, 15:15:22 --- […] Was man damit bezwecken will leuchtet mir natürlich sofort ein. Man wird mir den 15 % Bonus nicht zahlen und ich kann die letzten Lastschriften nicht zu-rückgeben lassen. […] Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie sich nicht vertragswidrig verhalten, kann Ihnen der Bonus nicht verwehrt werden. Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.

Wichtiger ist es, eine Überzahlung Ihres Verbrauchs bis zur Vertragsbeendigung zu vermeiden, um Ihrem möglichen Guthaben nach Rechnungsstellung nicht über einen längeren Zeitraum nachlaufen zu müssen. Dieser Versorger arbeitet mi den übelsten Tricks (12 Abschlag zwecks Abrechnung des Vertragskontos, obwohl der Verbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist, verzögerte Auszahlung mit Scheck, gekürzte Bonusauszahlung u. a.). Dem kann man gezielten Maßnahmen vorab entgegentreten. Voraussetzung ist eine realistische Selbsteinschätzung der vsl. anfallenden Jahresverbrauchskosten im vorletzten Vertrags-monat. Und dann gilt: Wer (richtig) schreibt, der bleibt!

PowerPlay:
Die 365 AG versucht auf verschiedenen Wegen ihren Kunden den Neukundenbonus zu verweigern. Zum Glück haben deutsche Gerichte die 365 AG in die Grenzen verwiesen. Folgende Tipps kann ich Ihnen geben:

Der BGH hat klargestellt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Erklärung der Kündigung ankommt, sondern maßgeblich vielmehr der Zeitpunkt relevant ist, zu dem die Kündigung wirksam wird. Wichtig ist somit, dass Sie ganze 12 Monate mit Strom versorgt werden. In der Vergangenheit hat der Versorger auch schon versucht einen früheren Kündigungstermin zu bestätigen oder er hat die Kündigung per E-Mail und Fax nie erhalten.

Den letzten Versuch, den das Unternehmen unternimmt, um Sie vom Bonus auszuschließen ist die Kündigung des Lastschriftmandats. Die Hoffnung besteht darin, dass der Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät und so der Versorger ein Argument hat, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dann fällt natürlich auch der Bonus weg.

Dieses Vorgehen ist jedoch unzulässig. Falls bei Ihnen Folgekosten anfallen oder aufgrund eines Zahlungsverzugs der Boni Ihnen aberkannt werden sollte, verweisen Sie auf das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Weitere Details dazu finden Sie hier:
http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/umstellung-von-lastschriftmandat-auf-ueberweisung-nach-kuendigung/

Zuletzt kann ich Ihnen nur noch empfehlen, solche unseriösen Stromanbieter zukünftig zu meiden.

Erdferkel:

--- Zitat von: PowerPlay am 23. Juli 2017, 12:11:39 ---
Dieses Vorgehen ist jedoch unzulässig. Falls bei Ihnen Folgekosten anfallen oder aufgrund eines Zahlungsverzugs der Boni Ihnen aberkannt werden sollte, verweisen Sie auf das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15). Weitere Details dazu finden Sie hier:
http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/umstellung-von-lastschriftmandat-auf-ueberweisung-nach-kuendigung/

--- Ende Zitat ---

Das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15) ist noch nicht rechtskräftig, Verfahren unter AZ: 6 U 132/16 am OLG Köln anhängig!

Vorsicht also mit den 2€ Gebühren, die könnten durchaus fällig werden, z.B. wenn tatsächlich keine schriftliche Mandatserteilung erfolgte ...
Ich hab das damals bei Almado so gelöst, daß ich die noch offenen Abschläge in einer Überweisung zuzüglich 2€ zusammengefasst habe um keinerlei Angriffsfläche zu bieten.

Didakt:

--- Zitat von: Erdferkel unter Antwort #7 ---Das Urteil des LG Köln (AZ: 26 O 505/15) ist noch nicht rechtskräftig, …
Vorsicht also mit den 2€ Gebühren, die könnten durchaus fällig werden, z.B. wenn tatsächlich keine schriftliche Mandatserteilung erfolgte ... […]


--- Zitat von: Didakt unter Antwort #5 --- Sie sollten die restlichen Abschläge per Überweisung bezahlen, und zwar ohne Aufschlag, weil die Änderung der Zahlungsform vom Versorger veranlasst wurde – das besagte Schreiben enthält ja auch keinen Hinweis auf einen Zuschlag.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Meine Empfehlung, ohne Aufschlag zu überweisen, resultiert aus dem Veranlasserprinzip. Die Änderung der Zahlungsweise liegt im Interesse von immergrün. Dazu aus den Entscheidungsgründen des LG Köln:

--- Zitat --- Danach liegt die Änderung der Zahlungsweise ausschließlich in ihrem Interesse. Dann ist nicht ersichtlich, wieso die Kunden neben einer Änderung der Zahlungsweise und dem damit für sie einherge-henden erheblichen Mehraufwand zusätzlich noch mit Gebühren belastet werden sollten.
--- Ende Zitat ---

matteselse:
Update: Habe da am Freitag angerufen. Der einzige Grund sei das fehlende Lastschriftmandat, wurde mir mitgeteilt. Werde dann wohl überweisen.

Habe erst jetzt bemerkt, dass mir mein Sofortbonus auch noch nicht ausgezahlt wurde.
Das sind 140 € + ca 200 € 15 % Bonus. Ich bleibe dran.

Vielen Dank für die Tipps.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln