Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
Zorky31:
Liebe Gemeinde! :)
ich bin sicher nicht er einzige, der sich diese Frage stellt.
Auszug aus den AGB 3. Prozentualer Bonus (3)
"a) der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate ununterbrochen durch den Energieversorger mit Energie beliefert worden ist und
b) das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes nicht durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde."
Wie ist dies nun zu verstehen?
a) Ich muss also volle 12 Monate Kunde sein. Meine Versorgung hat mit dem 12.01.2017 begonnen. Ergo sind am 11.01.2018 genau 12 Monate um.
Wenn ich nun (heute) zum 11.01.2018 kündige, greift dann (3) b) und der Bonus wird mit verwehrt? Somit müsste ich 2 Jahre lange Kunde sein, um den Bonus zu bekommen
ODER
Bekomme ich den Bonus trotz Kündigung dennoch und der (3) b) ist diese Klausel nur proforma, da das Vertragsverhältnis ja zum 11.01.2018 gekündigt wird.
--------------------
Zur Referenz:
Tarif: Arbeitspreis: 27,04 Cent/kWh
Sparen Sie 3-fach Grundpreis: 5,88 €/Monat
Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Sofortbonus: 20,00 €
Auszahlungszeitpunkt 60 Tage ab Belieferungsbeginn, bei rückwirkender Belieferung ab Erhalt der Lieferbestätigung.
Höhe abhängig von der von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchsprognose.
Bonus: 15 % inkl.
Grüße,
Zorky31
wechselprofi:
Bitte im Forum unter
Forum des Bundes der Energieverbraucher »
Energiepreis-Protest »
Grundsatzfragen »
Bedingungen für Boni in AGB
nachlesen. Dort hatte neben anderen auch ich bereits Stellung genommen
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.msg117469.html
Zorky31:
Danke Dir!
matteselse:
Ganz neu ist jetzt, dass die ersten 9 Abschläge per Sepa Lastschriftmandat eingezogen werden und die letzten Zahlungen vom Kunden überwiesen werden müssen! hier das Schreiben von immergrün.
--- Zitat ---Vertragsnummer: :::::
Sehr geehrter Herr ::::
mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.
....
--- Ende Zitat ---
Was man damit bezwecken will leuchtet mir natürlich sofort ein. Man wird mir den 15 % Bonus nicht zahlen und ich kann die letzten Lastschriften nicht zurückgeben lassen.
Ich habe denen das Lastschriftmandat sehrwohl erteilt, wieso sonst hätten die von meiner Kontoverbindung wissen können.
Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
Was denkt ihr?
[Edit DieAdmin: Emailtext gekürzt. Bitte keine kompletten Schreiben veröffentlichen.]
Erdferkel:
--- Zitat von: matteselse am 21. Juli 2017, 15:15:22 ---Ganz neu ist jetzt...
Ich werde nicht überweisen. Mal sehen, was dann passiert.
Was denkt ihr?
--- Ende Zitat ---
Ist nicht ganz neu, ab Aussprechen der Kündigung hatte man da laut AGB schon vor Jahren per Überweisung zu zahlen, und zwar zuzüglich 2€ Gebühren pro Überweisung, die Gebühren wurden wohl mittlerweile durch Klage der Verbraucherzentrale vom Gericht als unzulässig erklärt, ich weiss aber nicht, ob das Urteil inzwischen rechtskräftig wurde...
Das Einstellen der Zahlungen halte ich für riskant, der Versorger wird hier bei sich bietender Gelegenheit aufgrund von entsprechend hohen oder andauernden Zahlungsrückständen den Vertrag sofort vorzeitig kündigen und dann ist der Bonus futsch!
Es ist zwar teilweise mit etwas Aufwand verbunden, aber wenn man da hartnäckig und korrekt die dem Verbraucher zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt kommt man zu seinem Recht und Bonus.
Verlangt der Anbieter noch die 2€ Aufschlag für die Verbuchung der Überweisung?
Grüsse, Erdferkel
edit: Die 2€ Aufwandspauschale sind lt. aktuellen AGB nach wie vor für jede Zahlung per Überweisung fällig, aber den Passus mit Umstellung der Zahlungsmodalität von Sepa auf Überweisung bei Kündigung hab ich nicht mehr gefunden.
Ich würde hier nochmal nachhaken was der genaue Grund für die Umstellung ist, das Vertragsende oder das fehlende Mandat... wenn die AG mitteilt, daß kein Mandat vorliegen würde können Sie das gaaanz entspannt angehen, 13 Monate lassen sich bei unautorisierter Lastschrift zurückholen, muss man nur der Bank entsprechend mitteilen. Wenn man sich auf die Vertragsbeendigung bezieht prüfen, ob das in den zum Abschluss gültigen AGB tatsächlich so geregelt ist.
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