Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
15% Bonus-Zahlung bei Kündigung
matteselse:
so jetzt noch eine Frage:
Eigentlich waren 5500 kw/h eingeplant gewesen. Durch Auszug von Kindern etc. hat sich der Verbrauch nun verringert. Habe in 10 Monaten erst 3430 kw/h verbraucht. Komme also höchstens auf 4400 kw/h. Soll ich um eine Abschlagsminderung bitten? Oder--so wie Erdferkel es schrieb- aufpassen, dass ich nicht zu viel überweise. Habe den Zählerstand dem Portal heute auch gemeldet.
bolli:
Das verstehe ich nicht ! Zuerst stand in Ihrem Post vom 21.07.2017 oben
--- Zitat von: matteselse am 21. Juli 2017, 15:15:22 ---Ganz neu ist jetzt, dass die ersten 9 Abschläge per Sepa Lastschriftmandat eingezogen werden und die letzten Zahlungen vom Kunden überwiesen werden müssen! hier das Schreiben von immergrün.
--- Zitat ---Vertragsnummer: :::::
Sehr geehrter Herr ::::
mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün!-Energie bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün!-Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.
....
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Und nun soll das gelten ?
--- Zitat von: matteselse am 24. Juli 2017, 09:11:18 ---Update: Habe da am Freitag angerufen. Der einzige Grund sei das fehlende Lastschriftmandat, wurde mir mitgeteilt.
--- Ende Zitat ---
Da ist doch was faul. Oder haben Sie mit einer Kündigung auch gleichzeitig das Lastschriftmandat aufgekündigt ?
Erdferkel:
--- Zitat von: matteselse am 24. Juli 2017, 09:59:09 ---Soll ich um eine Abschlagsminderung bitten? Oder--so wie Erdferkel es schrieb- aufpassen, dass ich nicht zu viel überweise.
--- Ende Zitat ---
Das war nicht von mir... ich würde einfach den Vertrag wie vereinbart beenden, Frist für erstellen der Schlussrechnung und Erstattung des Restguthabens und Boni setzen. Wenn tatsächlich von Ihnen kein schriftliches Mandat erteilt wurde sondern nur die Bankverbindung auf der Portalseite eingetragen wurde waren die bisherigen Lastschriften unautorisiert und können völlig problemlos widerufen werden, ich würde dann in diesem Fall auch dringend empfehlen die 2€ Gebühren zu zahlen, da hier von Ihnen die für die Teilnahme am SEPA Verfahren erforderlichen Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, und die 2€ stehen nunmal so in den AGB. Dafür haben Sie jetzt die bequeme Möglichkeit sich den Bonus und Guthaben durch Wideruf zu sichern, mache ich schon immer so😀!
Den Sofortbonus würde ich sofort einfordern, notfalls dann nach Ablauf der Frist für die Einleitung des Verfahrens schon mal die Schlichtungsstelle einschalten.
Viel Erfolg!
Erdferkel:
--- Zitat von: bolli am 24. Juli 2017, 10:54:00 ---Das verstehe ich nicht !
Da ist doch was faul. Oder haben Sie mit einer Kündigung auch gleichzeitig das Lastschriftmandat aufgekündigt ?
--- Ende Zitat ---
@bolli: Ich erkläre mir das so: Beim Auftrag gibt man die Bankverbindung an und setzt die entsprechenden Häkchen. In der Regel erhält man dann das Mandatsformular per Post oder Mail oder Download und soll dieses bitte Unterschrieben zurückschicken... offensichtlich ist das nicht erfolgt, aber trotzdem fleissig abgebucht worden. Wenn @matteselse nicht sicher ist ob das Mandat erteilt wurde oder nicht kann man sich das ja nochmal schriftlich bestätigen lassen...
Didakt:
--- Zitat von: von Erdferkel unter Antwort #12 --- Das war nicht von mir... ich würde einfach den Vertrag wie vereinbart beenden, Frist für erstellen der Schlussrechnung und Erstattung des Restguthabens und Boni setzen. […] … ich würde dann in diesem Fall auch dringend empfehlen die 2€ Gebühren zu zahlen,…
--- Ende Zitat ---
Ja, das war von mir! ;) Dem o. a. Vorschlag schließe ich mich im Übrigen nunmehr aber auch an (3x 2 € zusätzlich machen den Kohl auch nicht mehr fett). Persönlich würde ich aus Erfahrung und entsprechenden schon wiederholt erfolgreich durchgeführten Maßnahmen in diesem Fall zwar anders handeln, um den Versorger alles in allem nicht noch vorübergehend zu bereichern, aber dazu bedarf es eines gezielten und geübten Vorgehens mit einschlägigen Begründungen.
Was die Fristsetzung für die Schlussrechnung etc. angeht: Da könnte evtl. sicher ein Musterschreiben hilf-reich sein.
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