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Autor Thema: OLG Bremen Beschl. v. 19.5.2017 – 2 U 115/16, BeckRS 2017, 110324 -EuGH Vorlage  (Gelesen 4402 mal)

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Offline userD0010

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Wieder einmal viele Worte an die vielen Entscheider. Wer glaubt denn wirklich, dass diese schwarz gekleideten Damen und Herren, die sich da Richter nennen, die zitierten Gesetze kennen bzw. zu lesen/verstehen in der Lage sind.
Und was geschieht all Denen, die bereits durch Urteile der Robenträger(innen) in den berühmten A..... gekniffen sind und zahlen durften/mussten?

Offline uwes

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Und was geschieht all Denen, die bereits durch Urteile der Robenträger(innen) in den berühmten A..... gekniffen sind und zahlen durften/mussten?

Es ist keine Mathematik, diese Juristerei.

Wieviel Verbraucher haben vor der zu Ihren Lasten erfolgten Rechtsprechung davon profitiert, weil die Gerichte gegen die EVU  Recht sprachen?

Sie übersehen, dass die Preisänderungsklauseln der Unternehmen nahezu in vollem Umfang regelmäßig von den Gerichten "kassiert" worden sind. Da hat sich kein Verbraucher je beschwert. Wenn jetzt ein Gericht - natürlich ausführlich informiert durch die Parteien des Rechtsstreits und deren Anwälte - einen neueren "verbraucherfreundlichen" Ansatz entdeckt, heißt das doch deswegen nicht, dass alle anderen "Robenträger" wie Sie es ausdrücken, die Gesetze nicht gekannt hätten nur weil sie zu einem anderen Ergebnis gekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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