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Autor Thema: Bedingungen für Boni in AGB  (Gelesen 44310 mal)

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Offline berghaus

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Re: Bedingungen für Boni in AGB
« Antwort #45 am: 19. Juli 2017, 11:25:52 »
Zitat
von Didakt
 Was muss man nicht? Kleine humorige Einlage von Ihnen, woll? ;)

Nö!

Ich hatte bei der Suche nach günstigen Tarifen für acht von mir betreute Lieferstellen verschiedene Angebote gefunden, die bei einem Jahr Vertragslaufzeit mit zwei Jahren Preisgarantie locken wollten.

Zwei Jahre vertragliche Lieferzeit mit Boni nur im ersten Jahr wählt man ja nicht, wenn sich das nicht rechnet. Und ob sich das irgendwie rechnet, hatte ich erst gar nicht geprüft.


Zitat
Bis zu welcher und wessen Prüfung denn?

Siehe vorstehend!

Außer für kurze und natürlich humorige Beiträge hier im Forum fehlt mir im Moment die Zeit.

Vielleicht findet sich ja jemand, der hierzu ein paar Tarife vergleicht.

Natürlich ist das Ergebnis auch immer von der Verbrauchsmenge und  der PLZ abhängig.

berghaus 19.07.17

Offline Glühbirne

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Re: Bedingungen für Boni in AGB
« Antwort #46 am: 25. Oktober 2017, 14:30:19 »
Ich grüße Sie, habe das Thema verfolgt bzw. durchgelesen. Sehr interessant.
Wollte kurz meine Anfrage bei BEV und deren Antwort posten und hoffe damit etwas beizutragen.

Zitat
Hallo liebes BEV Team,
ich habe ein Verbrauch von ca. 4000kwh Strom jährlich und bin sehr an Ihr Angebot aus der Seite Verivox interessiert.
Vorher habe ich aber noch ein paar Fragen bezüglich der Bonusregelung in Ihrer AGB.
 
1) Mal angenommen Sie bestätigen mir am 01.11.2017 (oder früher) endgültig , dass ich ab 01.12.2017 beliefert werde (ich habe schon beim Vorversorger gekündigt und längst eine Kündigungsbestätigung).
Welches Datum ist für die Kündigung relevant? bzw. fängt der Vertrag mit der Belieferung oder schon vorher an?
Ich bitte höflichst mit einfachen Worten, präzise zu Antworten, da ich die AGB nicht als klar empfinde.
 
2) Wenn ich fristgerecht zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres ( also 30.11.2018 um 24.00h) kündigen möchte, MUSS ich Sie mind. 6 Wochen vorher anschreiben. Ich kündige also theoretisch "vor Ablauf des Belieferungsjahres".
Hab ich dann kein Anspruch auf den Bonus?
Auch hier bitte ich mit einfachen Worten zu antworten, da ich diese Information nicht klar aus Ihrer AGB herauslesen konnte.
 
Vielen Dank im Voraus für die Antworten, ich hoffe bald bei Ihnen als Kunde unterzukommen.
 
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von BEV :

Zitat
Zu Punkt 1 + 2: Der Belieferungsbeginn ist auschlaggebend.
Sollten wir Sie zum 01.12.17 (angenommen) beliefern, können Sie 6 Wochen vorher, zum 30.11.18 kündigen. Damit sind Sie 12 Monate (1 Jahr) in Belieferung. Der Neukundenbonus (Wechselbonus) wird am Ende des ersten Belieferungsjahres (12 Monate) anhand der Verbrauchskosten ermittelt und in der Jahres-oder Endverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Sie können nach Erhalt der Abrechnung wählen, ob Sie den Neukundenbonus ausbezahlt oder verrechnet haben möchten.

Strogon habe ich eine Frage mehr gestellt (folgt), ich bekam bis heute keine Antwort:

Zitat
1) Auf Verivox wird dafür "Neukundenbonus" als Begriff benutzt, auf Ihrer Webseite hingegen "Treuebonus", was üblicherweise darauf schliessen lässt, dass der Bonus nur gewährt wird wenn der Vertrag über die 12 Monate hinausläuft.
Könnten Sie diesen Unterschied möglichst mit einfachen Worten erklären, falls meine Annahme falsch ist?


 

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