Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

365 AG. Bitte mal meine AGB durchleuchten.

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Didakt:

--- Zitat von: PowerPlay am Heute um 08:17:41 ---[…]Ich vermute, dass die AGs bei der Einschätzung sich sehr schwer tun und die Richter möglichst wenig Zeit für die Beurteilung des Sachverhalts verwenden wollen.

Daher wäre meine Strategie, möglichst viele verschiedene Argumente anzuführen (in meiner vorherigen Antwort waren es drei), die das Gericht alle widerlegen müssten, damit der Verbraucher kein Recht be-kommt.
--- Ende Zitat ---

Dieser Sichtweise kann ich mich nicht anschließen! Das Gericht muss nichts widerlegen. Das Zivilverfahrens-recht ist in der ZPO geregelt. Dafür gelten u. a. folgende Prozessmaxime: Die Dispositionsmaxime und die Verhandlungsmaxime, der Beibringungsgrundsatz.

Das Gericht kann nur das ausurteilen, was die Parteien tatsächlich auch beantragt haben. Allerdings ist es Sache des Gerichts, auf sachdienliche Anträge der Parteien hinzuwirken.
Die Tatsachen, die zur Gerichtsentscheidung führen werden, haben ausschließlich die Parteien beizubringen. Die Auswirkungen der Verhandlungsmaxime sind weitreichend. Die Parteien wählen nicht nur aus, welche Tatsachen sie dem Gericht unterbreiten. Zugleich bestimmen sie durch Bestreiten der vom Antragsgegner vorgebrachten Tatsachen, welche Beweise erhoben werden müssen. An dieses Verhalten ist das Gericht gebunden und kann grundsätzlich nicht eigenes Wissen ohne vorherige Beweiserhebung verwerten. Die Parteien müssen darüber hinaus aber auch die Beweismittel benennen.

Im vorliegenden Fall ist es halt bei den angeblich eindeutigen Rechts-/Vertragsverletzungen des Versor-gers fraglich, warum/aus welchem Grund die möglichen – in vielen Fällen gerade bei diesem Versorger erfolgreich verlaufenen – außergerichtlichen Maßnahmen vor einer Klageerhebung als Ultima Ratio, z. B. die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie, nicht gegriffen haben. In solcher Angelegenheit klagt man an sich nicht sofort selbst, sondern lässt ggf. besser den Versorger klagen.

Andreas Bayer:

--- Zitat ---Wie definiert das Gericht denn diesen angeblichen Rechtsgrund? Ihre Angaben sind sehr vage, um daraus ableitend Rechtsfragen einschätzen zu können. Sie lassen sich doch sicherlich von einem Prozessbevollmächtigten in dem Verfahren vor Gericht vertreten. Wie sieht Ihr RA denn die Rechtslage und wie wurde Ihre Klage begründet?
--- Ende Zitat ---

Nachdem ich eine sofortige Beschwerde einlegte kam diese Antwort vom AG:

Der Beklagte  hat keine neuen Tatsachen vorgetragen, welche eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage rechtfertigen zu vermögen. Der Kläger ist dem Vortrag, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind, nicht entgegen getreten. Folglich konnte die Beklagte die Preiserhöhungen gemäß § 8 der AGB an den Kläger "weitergeben". Anknüpfungspunkte für eine Sittenwidrigkeit des Verhaltens der Beklagten sind weder dargelegt noch ersichtlich.

(Habe es so abgeschrieben wie es da stand. Keine Ahnung was die da für ein deutsch praktizieren.)

Wie trete ich der AGB jetzt "entgegen" ? Wieso sollte ich das überhaupt machen, ich habe den Vertrag doch abgeschlossen.
Diese Richterin versteht anscheinend überhaupt nicht worum es geht. Die Preiserhöhung wurde nicht an mich weitergegeben, da ich diese nicht erhalten hatte.

Danke Euch

Didakt:
@ Andreas Bayer


--- Zitat von: Ihnen unter Antwort #6 ---[…](Habe es so abgeschrieben wie es da stand. Keine Ahnung was die da für ein deutsch praktizieren.) […]Diese Richterin versteht anscheinend überhaupt nicht worum es geht. […]
--- Ende Zitat ---

Doch, die Richterin versteht das mit Sicherheit. Dass Sie die Ausführungen, das Deutsch des Gerichts und wohl auch meine Hinweise zum Beibringungsgrundsatz unter Antwort #5 nicht interpretieren können, lässt darauf schließen, dass Sie sich zu Ihrem Nachteil auf das Glatteis der Selbstvertretung bei Gericht begeben haben, ohne über ein ausreichendes Mindestmaß an Kenntnissen des Zivilverfahrensrechts, der ZPO, zu verfügen, um solch ein Verfahren selbst bewältigen zu können.

Es mangelt in der Sache wohl an Ihrem Tatsachenvortrag in der Klageschrift, der anscheinend nicht ausreichend/überzeugend dargelegt war, und dem begründeten Bestreiten des Vortrags der Beklagtenseite, notfalls mit Nichtwissen. Ihnen kann, wenn überhaupt nach dem Verfahrensstand noch möglich und wirtschaftlich angebracht, nur noch ein Rechtsanwalt helfen.
Siehe hierzu auch nochmals den Hinweis der Adminin unter Antwort #3, der vom Forum und der hier mitwirkenden Nichtjuristen zu beachten ist.

Andreas Bayer:

--- Zitat von: Didakt am 13. März 2017, 21:51:35 ---@ Andreas Bayer


--- Zitat von: Ihnen unter Antwort #6 ---[…](Habe es so abgeschrieben wie es da stand. Keine Ahnung was die da für ein deutsch praktizieren.) […]Diese Richterin versteht anscheinend überhaupt nicht worum es geht. […]
--- Ende Zitat ---

Doch, die Richterin versteht das mit Sicherheit. Dass Sie die Ausführungen, das Deutsch des Gerichts und wohl auch meine Hinweise zum Beibringungsgrundsatz unter Antwort #5 nicht interpretieren können, lässt darauf schließen, dass Sie sich zu Ihrem Nachteil auf das Glatteis der Selbstvertretung bei Gericht begeben haben, ohne über ein ausreichendes Mindestmaß an Kenntnissen des Zivilverfahrensrechts, der ZPO, zu verfügen, um solch ein Verfahren selbst bewältigen zu können.

Es mangelt in der Sache wohl an Ihrem Tatsachenvortrag in der Klageschrift, der anscheinend nicht ausreichend/überzeugend dargelegt war, und dem begründeten Bestreiten des Vortrags der Beklagtenseite, notfalls mit Nichtwissen. Ihnen kann, wenn überhaupt nach dem Verfahrensstand noch möglich und wirtschaftlich angebracht, nur noch ein Rechtsanwalt helfen.
Siehe hierzu auch nochmals den Hinweis der Adminin unter Antwort #3, der vom Forum und der hier mitwirkenden Nichtjuristen zu beachten ist.

--- Ende Zitat ---

Ich habe den dringenden Verdacht, dass die Richterin sich den Vortrag erst gar nicht richtig durchgelesen hat.

Ich hatte Dir die Links ja auch gesendet. Wäre nett, wenn Du es Dir mal anschauen würdest.

Didakt:

--- Zitat von: Andreas Bayer am 13. March 2017, 23:09:42 ---…Wäre nett, wenn Du es Dir mal anschauen wür-dest.
--- Ende Zitat ---

Das habe ich getan und die Links anschließend gelöscht. Meinen vorausgegangenen Ausführungen ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Mein Eindruck hat sich bestätigt, dass Sie vom Versorger in übelster Art und Weise „über den Tisch gezogen worden sind“. Nicht ganz ohne Ihr Mitverschulden, weil Sie sich in dem Metier entweder zu wenig auskennen oder Sie sich um Ihren Vertrag, den Verbrauch und das Ab-rechnungsprocedere nicht die Bohne gekümmert haben.

An den von Ihnen über drei Jahre hingenommenen Abrechnungen zeigt sich das unerträgliche Ausmaß des schäbigen, intransparenten Agierens des Versorgers. Sie haben es zu Ihrem Nachteil versäumt, den Vertrag mit Ablauf des ersten Vertragsjahres zu kündigen und der ersten und den folgenden Abrechnun-gen substantiiert zu widersprechen, um den Preiserhöhungen ab Beginn des 2. Vertragsjahres zu entgegen, die aus den Abrechnungen eindeutig hervorgehen.

Ihre 1. Abrechnung erfolgte widerrechtlich erst nach Ablauf einer Vertragslaufzeit von 20 Monaten. Bereits ab 13. Monat erfolgte die erste Erhöhung von AP und GP, ab 25. Monat die nächste Erhöhung des GP. Ihre 2. Abrechnung erfolgte – warum auch immer – für den Zeitraum von nur 4 Monaten und dann der absolute Hammer: Die Schlussrechnung erfasste den Zeitraum von sage und schreibe 23 Monaten. Und Schreck lass nach: Keine der Abrechnungen enthielt die Bonusgutschrift.

Und nun aus meiner beschränkten Sichtweise kurz zu Ihrer Klageschrift, wer immer Ihnen den Floh dafür ins Ohr gesetzt hat:

1. Das Rubrum lässt zu wünschen übrig (§ 130 ZPO).
2. Ihrer Erklärungspflicht sind Sie nur unzulänglich nachgekommen (§ 138 ZPO).
3. Der Inhalt des Schriftsatzes entspricht nicht den Vorgaben nach § 253 ZPO.
4. Es mangelt – wie schon weiter oben von mir eingeschätzt – am substantiierten Tatsachenvortrag und Bestreiten des Vortrags der Beklagtenseite.

Ein Rechtsanwalt wird wissen, ob und wie er Sie aus Ihrer verzwickten Situation noch einigermaßen „ungerupft“ befreien kann.

Teilen Sie mir mit, ob Sie die Löschung dieses Beitrags wünschen. Viel Glück weiterhin.

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