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Autor Thema: Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung  (Gelesen 10739 mal)

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Offline piwiwoe

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« am: 12. Dezember 2005, 12:52:25 »
Hi
\"leider\" haben wir im Jahr 2005 einen wesentlich niedrigeren Verbrauch an Gas als im Jahr 2004.
Die Abschlagszahlungen für 2005 ( 1500,00 €) waren so hoch, das sich befürchte, dass die zurückbehaltenen Rechnungsbeträge aus 2004 (ca. 200,oo €) mit dem niedrigeren Rechnungsbetrag 2005 (ca. 900,00 €) verrechnet werden.

Welche Möglichkeit habe ich, das zuverhindern ??? Kann ich z.B. die anstehende Abschlagszahlung für Januar 2006 verweigern ?? Ist es sinnvoll einen höheren Verbrauch als den tatsächlichen zu melden ??

... leider ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die Abschläge sind für 2005 ja bereits bezahlt.
Das Problem ist, dass die Rechnung für 2005 nur ca. 900,00 € betragen wird, wir aber bereits 1500,00 € Abschläge bezahlt haben.
Die Jahresrechnung 2004 hatte ich um ca. 200,00 € gekürzt. Diesen Betrag hat die TWF nun das ganze Jahr über angemahnt und wird diesen Betrag nun an der Rückzahlung kürzen....

Offline Graf Koks

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2005, 13:58:57 »
@Piwiwoe:

Primär sollte es Ihnen darum gehen, rechtzeitig vor Ende der Abrechnungsperiode die Summe der gezahlten Abschläge auf das Niveau zu drücken, das mit großer Sicherheit eine Nachforderung herauskommt. Hierzu sollten Sie anhand des von Ihnen akzeptierten Preises eine Rechnung erstellen, in der Sie den aktuellen Verbrauch (für die Restzeit hochrechnen) mit dem alten Preis multiplizieren und dann Grundpreis und Steuern hinzufügen. Sodann ziehen Sie die bereits geleisteten Vorschüsse (brutto) ab und teilen den verbleibenden Rest durch die Zahl der noch ausstehenden Abschläge.

Diese Abschlagshöhe sollten Sie Ihrem Versorger mitteilen und anweisen. Sie haben nach § 25 AVBGasV einen Anspruch darauf, dass Ihren Interessen Rechnung getragen wird. Der Unbilligkeitseinwand greift selbstverständlich auch bei den Abschlägen.

So sollten Sie m.E. vorgehen.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline piwiwoe

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2005, 14:39:02 »
... leider ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die Abschläge sind 2005 ja bereits bezahlt.
Das Problem ist, dass die Rechnung für 2005 nur ca. 900,00 € betragen wird, wir aber bereits 1500,00 € Abschläge bezahlt haben.
Die Jahresrechnung 2004 hatte ich um ca. 200,00 € gekürzt. Diesen Betrag hat die TWF nun das ganze Jahr über angemahnt und wird diesen Betrag nun an der Rückzahlung kürzen....

Offline Cremer

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2005, 13:59:48 »
@piwiwoe,

ich rate nicht eine höheren Verbrauch zu nennen, denn der müßte sehr hoch sein.

Sie sehen also, man sollte auch bei den festgesetzten Abschlägen sehr kritisch sein. Bei ca. 60% der Kunden der SW KH haben die Stadtwerke Guthaben zu erstatten. Mit diesem Geld, geschätzt ca. 500.000€, haben die SW das Jahr über gewirtschaftet.

Wir Kunden sind doch keine Bank für zinslose Darlehnen der Versorger.

Also neue Runde in 2006, neues Glück. Nehmen Sie Ihren verbrauch von 2005 und errechnen Sie auf der preisbasis September 2004 die neue Abschlagshöhe.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2005, 14:43:56 »
Folgender, zugegeben, sehr abenteuerlicher Vorschlag dazu.
Zunächst: Eine Verrechnung 2004 mit 2005 darf ihr Versorger nicht vornehmen.
Die 2004er Forderung lassen Sie ruhig weiterhin offen.

Jetzt die Idee für 2005:
Wenn man den Verbrauch für 2005 höher ansetzt, als tatsächlich verbraucht (schließlich lesen zumindest wir unseren Zähler stets selbst ab und \"übergeben\" diese Zahl dem Ableser), dann hätte man hierdurch die Möglichkeit in eine Nachzahlung zu geraten. (Man hätte gewissermaßen 2005 Gas bezahlt, welches erst 2006 verbraucht wird.)
Im Folgejahr muss man dann zwar zunächst höhere Abschläge zahlen, doch zu Mitte des Jahres \"merken\" wir, dass der Verbrauch in diesem Jahr viel niedriger ist. Man reduziert sodann die Abschlagshöhe auf ein Niveau, das wiederum eine Nachzahlung ergibt.
Aufzupassen gilt es nur, dass im Folgejahr überhaupt ein gewisser Verbrauch entsteht. Im Zweifelsfall könnt man sich immer noch verlesen haben ...

Ich weiß, mal wieder sehr weit hergeholt, aber immerhin überlegenswert.

Freundliche Grüße

Monaco.

Offline Cremer

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2005, 16:13:49 »
@Monaco,

Achtung, aufgepasst:
Dann merkt auf einmal der Versorger, dass er viel mehr Gas verkauft als er bezogen hat  8)
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2005, 16:18:26 »
@Cremer

Solche Beobachtungen soll es schon öfter gegeben haben...

Offline Monaco

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #7 am: 13. Dezember 2005, 16:36:08 »
@cremer
@RR-E-ft

War ja auch nur so eine Idee! Wäre doch aber ein (schmaler) Weg, oder?
Außerdem werden dies ja nicht alle so machen (müssen).
Und vielleicht gleicht sich dies auch mit den Minderangaben von denen aus, die im Moment nicht gut bei Kasse sind ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2005, 16:47:22 »
@Monaco

Das ist alles andere als eine gute Idee:

Der Versorger wird wohl getäuscht, rechnet deshalb falsch ab und hat dann einen Schaden daraus.

Unsere Kollegen Staatsanwälte könnten in solchen Fällen prüfen, ob etwa ein Betrug vorliegt.

Ich meine gelesen zu haben, dass bei Versorgern schon das Phänomen aufgetreten sei, dass diese mehr Gas verkauft haben sollen, als sie selber bezogen. Die Ursache dafür wurde dabei jedoch wohl woanders gesehen.


Wir wollten hier besprechen, wie man sich rechtlich einwandfrei gegen ungerechtfertigte Energiepreiserhöhungen zur Wehr setzen kann.

Es geht deshalb nicht darum, wie man seinen Versorger oder sonstwen etwa beschummeln könnte oder noch mehr....

Solche Diskusionsbeiträge, auch hinsichtlich anderer \"Raffinessen\" möchte ich deshalb hier nicht mehr sehen.

Sonst könnte ich mich hier selbst nicht mehr an der Diskussion beteiligen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2005, 17:26:00 »
@RR-E-ft
@cremer


Hallo, Herr Fricke,

unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, haben Sie natürlich Recht. Streichen wir das.
(Herr Cremer, können Sie das organisieren?)


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Anstehende Abrechnung nach Gaspreiserhöhung
« Antwort #10 am: 14. Dezember 2005, 08:16:06 »
@Monaco,

wir können den Beitrag ja stehen lassen, um aufzuzeigen, dass dies nicht der richtige Weg ist.
MFG
Gerd Cremer
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