Hallo Gerd Müller,
wenn Sie keinen Festvertrag abgeschlossen haben, kann man Sie auch nicht aus einem solchen entlassen....aus juristischen Gründen würde ich den Versorger aber auf jeden Fall schriftlich darauf hinweisen, dass kein Festvertrag besteht, sonst haben Sie möglicherweise mal das Nachsehen.
Denn bei Abschluss eines Vertrages ( Angebot und Annahme) haben Sie keine Möglichkeit mehr, Widerspruch nach § 315 BGB einzulegen.
Das ist der "eigentliche Grund", warum die Versorger sowas anbieten !!! Bei einem Vertrag über zwei Jahre oder sogar nur einem Jahr kann ja außerdem wohl von Planungssicherheit überhaupt keine Rede sein.
Des Weiteren sind die für die Zukunft vorgesehenen Preiserhöhungen Ihres Versorgers in diese Verträge schon längst eingebaut. :twisted:
Vergleichen Sie mal die Preise zwischen Standardversorgung und Festvertrag !
Also unbedingt sein lassen !!!
Gruß
Free Energy