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Autor Thema: Festvertrag  (Gelesen 6000 mal)

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Offline Gerd Müller

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Festvertrag
« am: 14. September 2006, 16:23:36 »
Hallo,
mein VS bietet mir an, meinen Festvertrag  um ein Jahr zu verlängern ( natürlich zum Schnäppchenpreis javascriptemoticon(\'wink\')).
Nur
habe ich den mir vor einem guten Jahr zugesandte Festvertrag nicht unterschrieben
sondern schon lange vorher mich auf §315 berufen und den gesamten Gaspreis in Frage gestellt, und entsprechend (9´2004) gekürzt.

Der VS kündigt im gleichen Schreiben den ( nicht exzistenten ) Vertrag und nimmt mich ( großzügigerweise) in die Grundversorgung wieder mit auf ( in der ich mich sowieso wähnte).
Ist es von Belang den VS darauf hinzuweisen, daß ein Festvertrag gar nicht existiert hat oder sollte ich dieses Schreiben einfach ignorieren.?



PS Nebenbei bemerkt Mein VS hat nach 3 Drohschreiben und 3 Mahnungen weitere Aktionen gegen mich unterlassen.

Offline Free Energy

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Festvertrag
« Antwort #1 am: 27. September 2006, 12:36:53 »
Hallo Gerd Müller,

wenn Sie keinen Festvertrag abgeschlossen haben, kann man Sie auch nicht aus einem solchen entlassen....aus juristischen Gründen würde ich den Versorger aber auf jeden Fall schriftlich darauf hinweisen, dass kein Festvertrag besteht, sonst haben Sie möglicherweise mal das Nachsehen.

Denn bei Abschluss eines Vertrages ( Angebot und Annahme) haben Sie keine Möglichkeit mehr, Widerspruch nach § 315 BGB einzulegen.

Das ist der "eigentliche Grund", warum die Versorger sowas anbieten !!! :(

Bei einem Vertrag über zwei Jahre oder sogar nur einem Jahr kann ja außerdem wohl von Planungssicherheit überhaupt keine Rede sein.

Des Weiteren sind die für die Zukunft vorgesehenen Preiserhöhungen Ihres Versorgers in diese Verträge schon längst eingebaut.  :twisted:

Vergleichen Sie mal die Preise zwischen Standardversorgung und Festvertrag !  

Also unbedingt sein lassen !!!

Gruß

Free Energy

 

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