Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Neukundenbonus aus dem Planumsatz
PowerPlay:
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe schon öfters gelesen, dass Fuxx Sparenergie, 365AG (immergrün) und Co. beim Bonus sparen und versuchen, nicht den ganzen Bonus, sondern nur einen größeren Teil davon auszuzahlen (z.B. 20% anstatt 25%). Das Kalkül ist in der Tat, dass Verbraucher wegen 5% die Mühe scheuen. Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen. Nur wenn die Kosten für diese Tricksereien höher ausfallen als die erhoffte Ersparnis, wird sich was ändern. Insofern hoffe ich, dass zukünftig mehr Verbraucher Ihrem Beispiel folgen! Wie man sieht: es lohnt sich!
bolli:
In solchen Fällen braucht man sich aber gar nicht unbedingt die Mühe der Klage machen und hinterher dem Kostenvorschuss hinterherlaufen.
Dem Versorger schriftlich eine Frist von 3 Wochen setzen und für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. Nach 4 Wochen diesen hier https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html stellen, ggf. Kopie des Schreibens, der Rechnung und des Vertrages beifügen und gut ist. Das ist für den Verbraucher kostenfrei. Und bei solch klaren Sachen ist wohl auch kaum eine Feststellungsklage des Versorgers zu befürchten. Und wenn, ist's auch nicht schlimm.
jodelschnepfe:
--- Zitat von: PowerPlay am 08. März 2017, 08:33:54 ---Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen.
--- Ende Zitat ---
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach einer Strafanzeige von mir ein Ermittlungsverfahren gegen den Fuxx-Geschäftsführer wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs eingeleitet.
Mal schauen was da rauskommt.
Sollte sich bestätigen, dass großflächig und systematisch Boni nicht, zu gering oder zu spät ausbezahlt werden, kann der Mann mit Schwierigkeiten rechnen.
Didakt:
--- Zitat von: @ bolli unter « Antwort #6 ---…für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. …
--- Ende Zitat ---
Logisch, und zwar zwecks Verkürzung der Frist für die Einleitung des SE-Verfahrens gleich mit der Zählerstandsmeldung am 1. Tag nach Vertragsende, z. B. mit Schreiben nach folgendem Muster:
Das Bild wird nach kurzer Zeit wieder gelöscht!
berghaus:
@didakt
Ich habe den Eindruck, dass mit einem solchen Schreiben am Tag nach der Vertragsbeendigung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, auch wenn man es hier und da auch abmildern könnte.
Mir wäre es peinlich, den gutwilligen Mitarbeitern vieler um Seriösität bemühter Versorger all die bisher vorgekommenen Bösartigkeiten unseriöser Versorger, die man ja meiden sollte, vor den Latz zu knallen.
Zumindest würde ich damit mal die Frist von sechs Wochen abwarten, insbesondere in Zeiten, wo man mit dem Geld nennenswerte Zinserträge ohnehin kaum mehr erarbeiten kann.
Ich weiß nicht mal, was ein Einwurfeinschreiben kostet, für das ich auch mit dem Auto zur Post fahren müsste.
Selbst die Meldung des Zählerstandes (außer an den Netzbetreiber) auch an den Versorger war bei mir in bisher über 20 Wechselfällen weder gefordert noch notwendig.
Wir haben es schon diskutiert:
Kontaktformular oder E-Mail reicht, zumal zunehmend der Eingang des eigenen Schreibens automatisch bestätigt wird.
berghaus 08.03.17
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