Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schwerin
Stadtwerke Schwerin (SWS) - Widerruf Stromvertrag
Erdferkel:
@AGB-in: Wie ist denn der aktuelle Stand, konnte ein neuer Versorger problemlos beauftragt werden und liegt bereits eine Abrechnung der SWS vor?
AGB-in:
Die Abrechnung soll zum 28.2.17 erfolgen. Den Zählerstand v. 28.2. geb ich online an SWS und den Netzbetreiber.
Um etwas "Ruhe" reinzubringen bleib ich im März beim Grundversorger und will ab 1. April zu einem neuen Anbieter.
Auf https://www.hauspilot.de/ - scheinbar nur dort,
hat
team energie GmbH & Co. KG
Tarif: teamstrom platin
ein verlockendes Angebot für den PLZ-Bereich in 84xxx, meiner Verwandschaft,
und 2.900 kWh/Jahr.
Bei mir, PLZ 082xx, und 2.400 kWh, leider nicht.
Ich melde mich wieder.
Didakt:
Hallo @ AGB-in,
Ihren ergänzten Text unter Antwort #7 habe ich zeitnah kurz nach Ihrem Nachtrag gelesen.
--- Zitat von: Ihnen ---Ich bereue nicht, den Vertrag widerrufen zu haben.
--- Ende Zitat ---
Ihrer Entscheidung war ja grundsätzlich nichts mehr hinzuzufügen.
Aber ich bleibe dabei, Sie haben sich selbst vermeidbaren Ärger und zusätzlichen Aufwand bereitet. Ich habe mir die AGB der SWS bezüglich der Vertragskündigung zum Ablauf des 1. Vertragsjahres gezielt zu Gemüte gezogen. Wenn Ihre Belieferung ab 01.12.2016 begonnen hätte, wäre der Vertrag zum 30.11.2017 zu kündigen gewesen. Nun greift hier aus besonderem Grund der 25.11.2016 als Lieferbeginn. Ja und? Um den AGB der SWS gerecht zu werden, hätten Sie in Ihrem Fall also „zum Ablauf des 1. Vertragsjahres am 24.11.2017, hilfsweise zum 30.11.2017“ kündigen können. Sie können davon ausgehen, dass Ihnen die SWS niemals ein zweites Vertragsjahr hätten aufoktroyieren können. Und dies war ja Ihre Besorgnis.
Alles Gute für Sie bei den neuen Vertragsabwicklungen.
MfG
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