Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schwerin
Stadtwerke Schwerin (SWS) - Widerruf Stromvertrag
AGB-in:
--- Zitat von: Didakt am 06. Februar 2017, 20:59:19 ---@ AGB-in
1. Ihre Bedenken wären zwar zu zerstreuen gewesen. ...
--- Ende Zitat ---
hat mich zum Nachdenken angeregt, trotz bestätigtem Widerruf.
Ich denke die Vertragslage hätte wahrscheinlich eine zweijährige Vertragslaufzeit ergeben.
In der "Vertragsbestätigung/ Abschlagsanforderung" (SWS, v. 16. Jan. 2017),
darin: "... bestätigen Ihnen den 2 5. 1 1. 2016 als Vertragsbeginn." ...,
(vgl. am 5.2., Ende)
SWS, aus den:
"Vertragsbedingungen
für die Belieferung mit meckpommSTROM 18max, (gültig, d. Verf.) ab 01.07.2016
1 Gegenstand des Vertrages und Vollmacht
1.1 ... Die Stromlieferung der SWS beginnt grundsätzlich mit dem in Z i f f e r 5.1 genannten Datum,
jedoch frühestens mit dem Tag, der auf die Beendigung eines gegebenenfalls vorhandenen anderen Stromliefervertrages folgt.
....
5 Dauer des Vertrages und Kündigung
5.1 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags des Kunden durch die
V e r t r a g s b e s t ä t i g u ng der SWS zustande und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung des Kunden.
Der Vertrag ist erstmals zum Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Frist von vier Wochen auf das Ende eines Kalendermonats
von beiden Vertragspartnern kündbar (ordentliche Kündigung).
Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen auf das Ende eines Kalendermonats. ..."
Nach Vorgenanntem beginnt der Vertrag und (damit?) die "Aufnahme der Belieferung" mit Strom am 25.11.2016 (mitten im Monat).
"Der Vertrag ist erstmals zum Ablauf der Vertragslaufzeit von (genau?, d. Verf.) 12 (ganzen?, d. Verf.) Monaten
... auf das E n d e eines Kalendermonats ... kündbar ...".
25.11.2016 plus 12 Monate ergibt den 24.11.2017.
Die ordentliche Kündigung, ... auf das Ende des Kalendermonats wäre zum 30.11.2017 nicht möglich.
Der 30.11.2017 läge schon nach dem "Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten".
"(Damit, d. Verf.) verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate ..."
Mit der "Aufnahme der Belieferung" mit Strom (mitten im Monat), am 25.11.2016,
ergibt sich aus den Vertragsbedingungen automatisch/zwangsweise,
dass die Vertragslaufzeit mindestens zwei Jahre, bis zum 30.11.2018, wäre.
Oder?
Was meinen Sie/Ihr?
Seit 17.02.2017 hat SWS einen neuen Tarif "meckpommSTROM 18max" (so in VERIVOX).
Die ggf. aktualisierten "Vertragsbedingungen für die Belieferung mit meckpommSTROM 18max" hab ich auf die schnelle nicht gefunden.
Für heute soll es das gewesen sein.
Einen schönen Abend noch.
Didakt:
--- Zitat von: AGB-in am 20. Februar 2017, 18:35:38 ---
--- Zitat von: Didakt am 06. Februar 2017, 20:59:19 ---@ AGB-in
1. Ihre Bedenken wären zwar zu zerstreuen gewesen. ...
--- Ende Zitat ---
hat mich zum Nachdenken angeregt, trotz bestätigtem Widerruf.
Ich denke die Vertragslage hätte wahrscheinlich eine zweijährige Vertragslaufzeit ergeben.
--- Ende Zitat ---
@ AGB-in
Die Angelegenheit hat sich ja durch Ihr vorschnelles Handeln erledigt. Aber zur Klärung Ihrer ursprünglichen Bedenken noch eine kurze Stellungnahme:
1. Die SWS haben den (Sonder-) Vertrag zu Ihrem Vorteil mit dem Datum ab 25.11.2016 beginnen lassen, da Sie ab diesem Tag Strom aus dem Netz entnommen haben. Wenn Ihr Vertrag – ggf. auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin – erst am 01.12.2016 begonnen hätte, wäre vom 25.11.2016 bis zum 30.11.2016 ein konkludentes Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger (wahrscheinlich auch mit den SWS) zustande gekommen und nach dem Grundtarif besonders abzurechnen gewesen.
2. Die AGB unter Ziff. 5.1 sind o. k. Sie hätten den rechtsgültigen Vertrag mit einjähriger – 12-monatiger – Laufzeit fristgerecht (zweckmäßigerweise aber zwei Monate vorher und zwar bestenfalls durch den Anschlussversorger) zum Ablauf des 24.11.2017 ordentlich kündigen (lassen) können. Dem stand nichts im Wege. Das „krumme“ Datum ist ohne Relevanz. Eine einjährige Laufzeit ist und bleibt einjährig und nicht 12 Monate und ein paar Tage!
3. Den Neuversorger hätten Sie problemlos mit der Belieferung ab 25.11.2017 beauftragen können.
MfG
AGB-in:
--- Zitat von: Didakt am 21. Februar 2017, 12:21:08 ---
--- Zitat von: AGB-in am 20. Februar 2017, 18:35:38 ---
--- Zitat von: Didakt am 06. Februar 2017, 20:59:19 ---@ AGB-in
1. Ihre Bedenken wären zwar zu zerstreuen gewesen. ...
--- Ende Zitat ---
hat mich zum Nachdenken angeregt, trotz bestätigtem Widerruf.
Ich denke die Vertragslage hätte wahrscheinlich eine zweijährige Vertragslaufzeit ergeben.
--- Ende Zitat ---
@ AGB-in
"Die Angelegenheit hat sich ja durch Ihr vorschnelles Handeln erledigt. Aber zur Klärung Ihrer ursprünglichen Bedenken noch eine kurze Stellungnahme:
... Sie hätten den rechtsgültigen Vertrag mit einjähriger – 12-monatiger – Laufzeit fristgerecht ... zum Ablauf des 24.11.2017 ordentlich kündigen ... können. Dem stand nichts im Wege. Das „krumme“ Datum ist ohne Relevanz. Eine einjährige Laufzeit ist und bleibt einjährig und nicht 12 Monate und ein paar Tage! ..."
--- Ende Zitat ---
Hallo Didakt,
sorry, als Auto-Didakt und Neuling klemmt es noch etwas mit dem Handling im Forum.
Da waren die Zitate schon raus, ehe ich den Kommentar hier zugefügt hatte.
Hier der Kommentar:
Ein Jahr Laufzeit, bleibt ein Jahr Laufzeit, dass sehe ich auch so.
Anders sieht SWS das Ende der Vertragsbindung zum 3 0.11.2017
Zitat @AGB-in, aus Beitrag v. 05. February 2017, 19:04:33:
"PS:
... "Vorschlag" von SWS (s.o., Email v. 2.2.17)
"... Vertrag ab 25.11.2016 bestätigt ...(weil sie) vor Mietbeginn die Wohnung übergeben
bekommen haben.
... Möchten Sie, dass wir Ihren Widerruf als Kündigung zum Ende der Vertragsbindung
und damit zum 30.11.2017 behandeln? ...""
SWS hat Probleme die Widerrufsrist anzuerkennen und macht dabei zweifelhafte Vorschläge.
Ich bereue nicht, den Vertrag widerrufen zu haben.
MfG
Didakt:
Hallo @ AGB-in,
Ihr Beitrag unter Antwort #7 enthält bekannte Zitate und ist sonst nichtssagend! Wenn schon, warum kein Kommentar dazu? :D
AGB-in:
Hallo Didakt,
Sie waren schneller mit dem Kommentar, als ich das Forum-Handling einigermaßen in den Griff bekommen hatte.
Siehe bitte nochmal Antwort #7
MfG
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