Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !  (Gelesen 34454 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #15 am: 10. Januar 2017, 00:53:23 »
Hier mal so ein gelber Zettel der RWE (annonymisiert) , dessen Zustellung ich 2013 zweimal erleiden durfte und dessen Bedeutung ich immer noch nicht erklären kann. Vielleicht können das die Experten hier.



Der erste Zettel wurden in den Briefkasten geworfen, obwohl ich anwesend war.

Den zweiten, fünf Monate später (ich war in Urlaub), durfte mein Sohn nicht annehmen. Er wurde vor seinen Augen in den Briefkasten geworfen.

Oben links steht 'RWE Vertrieb AG', also der Name des Versorgers, ohne weitere Adresse.

Unten werden zwei Firmen (EVB und W.I.R.) auch ohne weitere Adresse genannt, deren Mitarbeiter Schecks und Geld nicht annehmen dürfen. (Vertriebseigene) Inkassobüros?

Gehört die bei 'Bearbeitet durch:' mit vollem Vor- und Nachnamen genannte Person  zur RWE oder zu diesen Firmen?

Die Fristen zu Zahlung waren in beiden Fällen so gewählt, dass man nach dem Tag der Zustellung noch zwei Tage Bankarbeitstage hatte, an dem man das Geld überweisen und eine Bestätigung der Bank besorgen konnte, die bis zum dritten Bankarbeitstag um 8:00 Uhr beim Versorger vorliegen sollte.

In ersten Fall kam es aus unerklärlichen Gründen oder im zweiten Fall nach dem Einsatz meiner Anwältin nicht zu weiteren Sperraktivitäten. Haus- und Grundstückbetretungsverbot waren erteilt, der Schutzbrief beim hiesigen AG hinterlegt.

Ich finde das alles sehr undurchsichtig und unprofessionell.

Unfähigkeit oder Absicht, um Angst zu machen?

berghaus 10.01.17

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #16 am: 10. Januar 2017, 11:56:14 »
@ Jajanka

Zitat von: von Ihnen
Zu Punkt 4: im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot).

Jeder der hier im Forum erörterten Fälle ist grundsätzlich immer als ein Individualfall zu bewerten. Die von @ berghaus ins Feld geführte Angelegenheit und das daraus resultierende LG-Urteil weicht von Ihrer Sache in entscheidender Hinsicht ab, weil hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Vorgehensweise der EVU vorliegen.

Die Begründung dieses LG-Urteils leuchtet ein und ist auch für mich nachvollziehbar. An Stelle von @ berghaus hätte ich z. B. aufgrund seiner damaligen Situation keinen Antrag auf Erlass einer EV gestellt. Grund: Hausverbot und Schutzschrift reichten aus, um den Zutritt in sein Haus zunächst abzuwehren, denn die von seinem damaligen Versorger gegen ihn einseitig vorgenommenen Preisänderungen, gegen die er interveniert hatte, waren unwirksam bzw. deren Billigkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen, sodass die daraus resultieren Forderungen nicht fällig und Mahnungen und Sperrandrohungen deshalb nicht zulässig waren. Es war in diesem Fall davon auszugehen, dass der Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten hätte.

Dagegen sehe ich Ihren Fall und auch die gegebenen diesbezüglichen Rechtsgrundlagen für das Vorgehen des Netzbetreibers/Versorgers anders. Aber Schwamm drüber. Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread, vielmehr aber nur daran, die unterschiedlichen Sichtweisen dieser Angelegenheit darzulegen.

Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

MfG

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #17 am: 10. Januar 2017, 12:15:05 »
@Didakt

Zitat
von Didakt
 "Auch ich habe kein Interesse an einer Ausuferung der Diskussion in diesem Thread,..."

Das hört sich so an, als wären Sie hier der Moderator.

" Auch ich......"    -    Und wer sind die anderen?

berghaus 10.01.17

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #18 am: 10. Januar 2017, 12:45:25 »
@ berghaus,

Sie nun wieder mit Ihren Unterstellungen in altbekannter Manier. Was soll das denn?
Aber Ihnen zuliebe eine kurze Erklärung. Dieser Satz ist eine Replik auf folgende Aussage. Mir ist klar, dass ich dafür bei Ihnen kein Verständnis finde! :D

Zitat von: von Jajanka am 09. January 2017, 23:02:09
…Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.

Seien Sie trotzdem herzlichst gegrüßt!

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #19 am: 10. Januar 2017, 13:13:03 »
@berghaus:

Ich z.B. auch, ich habe nicht das Gefühl dass vom TE tatsächlich Hilfestellung gesucht wird, das Herumwettern über Mahngebühren und Vorgehensweise des EVU bring halt wenig, und Schreiben wie
dieses:

Zitat:" Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:..."

sind m.E. völlig obsolet und reine Zeitverschwendung. Die haben dort gut bezahlte Juristen und wissen sehr genau in welcher rechtlichen "Grauzone" sie sich bewegen.
Überzogene Mahnkosten und falsche Rechnungen sollte man zurückweisen und dann konsequent dagegen vorgehen wenn nicht drauf eingegangen wird. Wäre vieleicht noch interessant wie insgesamt 225€ Mahnkosten zustandegekommen sind, riecht nach Inkassoklitsche, Problem ist halt in diesem Fall, dass hier im Vorfeld nicht reagiert wurde. Dass pauschale Mahngebühren wohl unrechtmässig sind heisst ja leider nicht dass gar keine erhoben werden dürfen, ich taktiere lieber aus einer nicht angreifbaren Position heraus und hätte da pro Mahnung 2€ oder 2,5€ überwiesen und den Rest zurückgewiesen. Aber wers braucht kann gerne die harte Tour fahren, ich werde das hier mit Interesse weiter beobachten und bin wirklich sehr gespannt wie das ausgeht!


Euch allen ein schönes und hoffentlich erfolgreiches Jahr, langsam werden auch meine Baustellen kleiner, ist schon heftig was man mit Banken und Versorgern so alles erleben darf, was wäre das Leben doch langweilig!

Offline Jajanka

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #20 am: 11. Januar 2017, 01:21:07 »
Hallo Didakt,

ja, nicht jeder "Fall" ist gleich und man muss dann für sich ganz genau gucken und überlegen, welche von den möglichen Vorgehensweisen einem am geeignetsten und erfolgversprechensten erscheint plus dazu am besten auch noch ne Aufwands- und Risikoabwägung vornehmen.
Die Gefahr besteht immer dass man falsch liegt, etwas wesentliches übersieht, sich schlicht verschätzt, aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung ne Niederlage erleidet.

Und selbst mit Anwalt ist man nicht unbedingt auf der sicheren Seite nach meiner "Lebens"erfahrung (bin Ü 50). Da geht die Spannweite von Vollprofi bis "Aua, hätte man besser nicht genommen"

Ich wollte Ihren Vorschlag der EV also nicht als "falsch" zurückweisen, bitte nicht falsch verstehen, habe auch sehr Interesse an dem Angebot, mir Ihren Entwurf dazu per PM zuzuschicken; wenn Sie noch mögen.

Würde die EV für mich auch gar nicht ausschließen, nur eben halte ich mich damit zum jetzigen Zeitpunkt zurück aus dem schon beschriebenen Grund und auch noch aus anderen Gründen.
Möchte jetzt erst mal sehen was passiert, Schutzschrift mit ausführlichen und vollständigen Anhängen ist fertig und geht morgen zum AG.

Ich bin mir relativ sicher, dass in meinem Fall der "Netzbetreiber/Versorger für einen zwangsweisen Zutritt vom Gericht keinen Rechtstitel erhalten" wird.
Deshalb auch die EV erst mal "noch" nicht.

Zu Ihrem letzten Abschnitt:

Zitat
Zwei Versäumnisse Ihrerseits sind leider nicht mehr zu revidieren. Es wäre erstens besser gewesen, dieses Forum bereits Anfang Dezember 2016 zu kontaktieren, denn dann hätten Sie zweitens sicherlich die Empfehlung erhalten, sofort einen machbaren Versorgerwechsel zum 01.01.2017 zu veranlassen. Der missliche Vorfall hätte dann einfacher reguliert werden können.

Ja das wäre ein möglicher Weg gewesen.
Ich hätte echt nicht für möglich gehalten nach meinen Schreiben und Reklamationen der Rechnungen (3 schreiben waren es genau), dass EON stur so weitermacht, das alles ignoriert und letzlich tatsächlich die Stromsperre einleitet.
Ich finde es unmöglich wie Vertagskunden zum Teil behandelt werden und möchte dem Druck, der da ausgeübt wird, deshalb also nicht so einfach weichen.

Zitat
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Vielen Dank!
Ausgang derzeit noch offen, aber interessant und lehrreich (für mich zumindest) allemal.


So, nun allgemein noch was zur "Er"Klärung, es gibt hier wohl interessierte Mitleser, die sich vllt. auch fragen: hää, wie kommen denn so Summen zusammen und stimmt das alles, was uns TE (also ich) hier so erzählt.

Für mich sieht es so aus, als dass dieses Mahnwesen wie es betrieben wird, hier ein einträgliches "Neben"-Geschäftsmodell ist das ordentlich Profite in die Kassen spühlt. Dass es inzwischen mehrere Urteile gibt, dass 5 Euro pauschale Mahngebühren rechtswidrig bzw. unzulässig sind, wird einfach ignoriert.
Es laufen automatisierte Prozesse, die etwa alle 10 (plus 2 oder 3) Tage Mahnungen generieren, wenn da nur irgendein Rückstand ist (Das können offensichtlich auch Mahngebühren selbst sein, ohne dass aus der Hauptforderung Stromzahlung was offen ist.)
Trotz Aufrechnungsverbot werden Abschlagzahlungen verrechnet wenn man nicht widerspricht oder die Zahlung per Verwendungszweck deutlich als Stromzahlung deklariert.
So kommen oft monatlich bis zu 3 Mahnungen á 5 Euro zusammen = 15 Euro und das addiert sich dann halt schnell über Monate und wuchert auf.

Wie sowas aussehen kann...
Ich pack mal einen Scan ein von meiner "letzten Mahnung".
Es ist die Seite 2 nach dem Mahn-Schreiben und es fängt genau so an, wie man es da sieht, mit Mahngebühren.
Unten hab ich was abgeschnitten, da steht die neue fällige Abschlagpauschale und die Summe.

Die angezeigte 91,31 Euro "Forderung Rechnung" meint EON aus der Abschlussrechnung 2015/2016 fordern zu können.
Das ist hieb- und stichfest falsch!
Für Rätsel- oder Rechenfreunde kann ich dazu aber auch gern noch was einstellen wenn gewünscht.




Ich werde jetzt noch ein Schreiben an EON schicken, such da grad noch den richtigen Addressaten; Vorstand, Aufsichtsrat, GF?

Dann in den nächsten Tagen werde ich Verbraucherzentrale informieren.
Kartellamt? in meinem Fall weiß ich nicht ob richtige Adresse.
Zuständige Aufsichtsbehörde muss ich auch noch raussuchen.


Abschließend noch was an
@erdferkel
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie hier eher stören möchten.
Und; Ihre Immokredit Geschichten haben doch nun wirklich nichts in meinem EON Thread zu suchen. Bitte unterlassen Sie das.
Das ist hier kein Plauderthread...


THX
jajanka

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #21 am: 11. Januar 2017, 08:00:20 »
@Jajanka:


Für Rätsel- oder Rechenfreunde kann ich dazu aber auch gern noch was einstellen wenn gewünscht.

Ich werde jetzt noch ein Schreiben an EON schicken, such da grad noch den richtigen Addressaten; Vorstand, Aufsichtsrat, GF?

Dann in den nächsten Tagen werde ich Verbraucherzentrale informieren.
Kartellamt? in meinem Fall weiß ich nicht ob richtige Adresse.
Zuständige Aufsichtsbehörde muss ich auch noch raussuchen.


Abschließend noch was an
@erdferkel
Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass Sie hier eher stören möchten.
Und; Ihre Immokredit Geschichten haben doch nun wirklich nichts in meinem EON Thread zu suchen. Bitte unterlassen Sie das.
Das ist hier kein Plauderthread...


Kein Plauderthread, mehr was für Rätsel und Rechenfreunde oder?

Für sowas und Feldzüge gegen Versorger rein aus Prinzipienreiterei habe ich leider keine Zeit, auch wenn ich die Vorgehensweise der Unternehmen genauso wie Sie einschätze.
Schreiben an Eon bringen Sie nicht mehr weiter, vieleicht ist die Schlichtungsstelle für Energie hier der richtige Ansprechpartner: https://www.schlichtungsstelle-energie.de, die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren dürften gegeben sein, ist für Sie kostenlos und ich habe bisher nur gute Erfahrungen damit gemacht. Kostet aber Zeit. Da der Versorger die Kosten zu tragen hat befriedigt das ggf. auch noch ein wenig ein eventuell vorhandenes Widergutmachungsbedürfnis.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #22 am: 11. Januar 2017, 09:01:37 »
Ich möchte doch bitten, dass die Diskutanten beim Thema bleiben. Die beiden Beiträge zu Finanzen oder was auch immer, sind nun hier zu finden: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20325.0.html

Dieser Bereich heißt "Ich brauche dringend Hilfe". Betroffene bzw. Hilfesuchende, die vor einer Versorgungssperre stehen, ist selten danach, über andere Themen in ihrer Notsituation zu "plaudern".
« Letzte Änderung: 11. Januar 2017, 09:17:33 von DieAdmin »

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #23 am: 11. Januar 2017, 12:33:52 »
Zitat von: @ Erdferkel unter Antwort #21 Heute um 08:00:20 »
…vieleicht ist die Schlichtungsstelle für Energie hier der richtige Ansprechpartner: […]

In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #24 am: 11. Januar 2017, 13:16:27 »
In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.

@didakt: Das wundert mich allerdings auch, kein Mahnbescheid, kein Inkassobüro eingeschaltet... aber das wird wohl sowieso auf Klage oder Mahnbescheid mit Widerspruch und Klärung vor Gericht hinauslaufen, warum also nicht die Schlichtungsstelle anrufen, vieleicht schaut man sich bei Eon den Fall dann nochmal genauer an und kommt doch noch zur Vernunft.
Ist schon ne harte Nummer mit den Mahngebühren, ist aber halt auch die Frage wie genau da die Forderung zurückgewiesen wurde.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #25 am: 11. Januar 2017, 15:14:30 »
In der jetzigen Situation eine kontraproduktive Empfehlung. Der Versorger könnte/würde aus Erfahrung und Kostenersparnisgründen die Schlichtung kurzerhand durch Erhebung einer Zahlungsklage bzw. Erlass eines Mahnbescheids umgehen.
Überhaupt verwunderlich, dass bislang noch kein Mahnbescheid ergangen ist.
Könnte sein, dass das an dem Versorger "EON" liegt. Der ist mit der Zahlungsklage meines Wissens nach nicht ganz so schnell wie manche der "preiswerten Mitbewerber". Und wenn ich @Jajanka richtig verstanden habe, hätte er gar nichts dagegen, wenn DER VERSORGER das ganze Gerichtlich überprüfen lässt. Nur ER will seinem Geld nicht hinterher laufen UND er möchte keine Sperre haben. Mit dem Rest kann er (gut) leben.

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #26 am: 11. Januar 2017, 16:14:33 »
@bolli: Genau so schätze ich das auch ein.

@DieAdmin: sorry für das Off-Topic mit den Finanzen, hat hier natürlich nix zu siuchen, aber hier handelt es sich m.E. eben nicht um einen Fall von "Ich brauche dringend Hilfe". Die Situation wurde ganz bewusst eskaliert, Lösungsvorschläge wurden unterbreitet und man hätte das wesentlich früher klären können. Das ganze Thema gehört eher in die Rubrik "Ich will mich mit meinem Versorger zoffen, wie wende ich die Sperre ab, zahlen könnte ich wohl..."
Damit ist die Sache doch erledigt, Sperre kann mit den von @Didakt bereitgestellten Vorschlägen abgewendet werden, und der Rest wird mit " Im Namen des Volkes " vorm Amtsgericht geklärt. Geliefert wie bestellt.

Grüsse, Erdferkel

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #27 am: 11. Januar 2017, 17:51:38 »
@ bolli
nachr. @ Jajanka

Zitat von: von Ihnen unter Antwort # 25
Könnte sein, dass das an dem Versorger "EON" liegt. Der ist mit der Zahlungsklage meines Wissens nach nicht ganz so schnell wie manche der "preiswerten Mitbewer-ber". Und wenn ich @Jajanka richtig verstanden habe, hätte er gar nichts dagegen, wenn DER VERSORGER das ganze Gerichtlich überprüfen lässt. Nur ER will seinem Geld nicht hinterher laufen UND er möchte keine Sperre haben. Mit dem Rest kann er (gut) leben.

Wer sich mit E.ON, z. B. vormals mit E:ON Avacon Vertrieb, jahrelang auseinandergesetzt hat, weiß um die chaotischen Abläufe dort und hat dafür allenfalls nur noch ein Kopfschütteln übrig! „Schnell“ waren die nach meinen Erkenntnissen noch nie! Es dauert dort „ein wenig“, bis die automatisch gesteuerten Ausgüsse, z. B. Mahnungen, Kontierungsanpassungen und Textbausteinschreiben mangels ausreichend qualifizierter Schreiberlinge durch rationale Überlegungen und Handlungen abgelöst werden. Es scheint so, als habe sich das bis dato nicht geändert.

Der Weg ist das Ziel, besser gesagt, der richtige Weg, beileibe ist das nicht immer der kürzeste. Den richtigen Weg zu finden und einzuschlagen, ist eine Sache der individuellen Wahl und Vorgehensweise. Der User @ Jajanka hat seinen Weg doch schon aufgezeigt und beschrieben. Wenn er selbst eine gerichtliche Überprüfung will/wollte, hätte er die schon längst durch eine Feststellungsklage oder jetzt über den Weg des Antrages auf Erlass einer EV inszenieren können.

Hier im Forum wurde stets der Grundsatz gepredigt, klagen lassen und nicht selbst zu klagen. Das ist auch nach wie vor mein Petitum. Denn was ich von den „Sprüchen“ mancher AG-Richter halte, dürfte Ihnen bekannt sein. Und dazu noch: Vor Gericht und auf hoher See … . Die Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie hat manchen Versorger nach Einschaltung der SE zum Nachteil des beschwerdeführenden Verbrauchers erst als Folge davon zur Klage/zum Mahnbescheid geführt, weil für den EVU effizienter und evtl. auch billiger. Insofern ist die SE für mich je nach Lage des Falles und der Zweckmäßigkeit u. a. nur „ein“ Mittel zur Problemlösung. Vorliegend nicht meine Empfehlung, sondern zunächst eher eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

Noch ein paar kritische Anmerkungen: In vorliegender Sache hat der betroffene User selbst kaum Trümpfe in der Hand, die Dinge dabei viel zu lange schleifen lassen und an seiner widerstrebenden Haltung gegen zu hohe Mahngebühren festgehalten. Darüber kann man trefflich streiten, siehe u. a. aber hier und auch die einschlägigen AGB-Bestimmungen unter den Ziff. 9. u. 11.. Eine frühe Einschaltung der E.ON-Geschäftsleitung und vor allem der Schlichtungsstelle des Versorgers wären ein gangbarer Weg gewesen, um diesen Schlamassel zu beenden. Den Schlichtungsstellen der Versorger wird hinsichtlich der Lösung von Problemen viel zu wenig Beachtung geschenkt. Dort arbeiten Entscheider, denen geht es vordergründig um „Schlichtungen“ und Streitbeilegungen unter weitestgehender Rückstellung ökonomischer Aspekte.


Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #28 am: 11. Januar 2017, 18:28:51 »
  Vorgehensweise. Der User @ Jajanka hat seinen Weg doch schon aufgezeigt...

.... Vorliegend nicht meine Empfehlung, sondern zunächst eher eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

Noch ein paar kritische Anmerkungen: In vorliegender Sache hat der betroffene User selbst kaum Trümpfe in der Hand, die Dinge dabei viel zu lange schleifen...

Genau deswegen würde ich jetzt noch die Schlichtungsstelle einschalten, dann hab ich es wenigstens - nachweisbar- aussergerichtlich versucht, auch wenn die Schlichtung durch den Versorger verhindert wird. Das wäre dann vor Gericht zwar kein hoher Trumpf, aber man steht  immerhin nicht nur mit Luschen auf der Kralle da. So in den Prozess, und der wird kommen, zu gehen ist m.E. mehr als heikel, das kann ganz böse enden.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #29 am: 11. Januar 2017, 21:29:39 »
@ Erdferkel

Zitat von: von Ihnen
…Genau deswegen würde ich jetzt noch die Schlichtungsstelle einschalten, dann hab ich es wenigstens - nachweisbar- aussergerichtlich versucht, auch wenn die Schlichtung durch den Versorger verhindert wird.

Die SSE orientiert sich bei der Abwicklung des Schlichtungsverfahrens weitgehend am Zivilverfahrensrecht, das u. a. in der ZPO geregelt ist, und zwar durch sehr erfahrene Richter a. D.

Mal ganz abgesehen von der fraglichen Zweckmäßigkeit, wenn Sie so sicher sind, dass der Schlichtungsantrag angesichts des gegebenen Sachverhalts überhaupt angenommen wird, dann dürfte es Ihnen ja nicht schwerfallen, hier beispielhaft den Beschwerdegrund und das Beschwerdeziel des Antrags zu formulieren und mit den für den vermeintlichen Anspruch maßgeblichen Rechtsbestimmungen/Rechtsgrundlagen zu begründen. Wogegen hat der Versorger denn verstoßen? Gegen das Vertragsrecht, gegen seine AGB, gegen die guten Sitten womöglich, gegen Treu und Glauben, ist ihm Betrug vorzuwerfen oder was? Ziemliches dünnes Eis, auf dem Sie sich da mit Ihrem Vorschlag bewegen! Und das allerneueste wäre es, wenn Richter in diesem Zusammenhang vorgelegte Excel-Tabellen überprüften/Jahresverbrauchsabrechnungen nachrechneten.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied:
Im Gegensatz dazu ginge es bei der Abwehr der angedrohten Stromsperre mittels eines Antrags auf Erlass einer EV noch nicht um eine Urteilsfindung in der Hauptsache, sondern um eine Begründung/rechtliche Wertung der akuten Lage unter Abwägung der Verhältnismäßigkeiten:
Selbst wenn eine Zahlungsverpflichtung des Antragstellers bestünde, so ist hier keine Versorgungseinstellung vorzunehmen, da die Folgen der Einstellung bei anhaltend kalter Witterung für den Antragsteller im Vergleich zu dem Interesse der Antragsgegnerin an der Eintreibung vermeintlicher Forderungen außer Verhältnis stehen. Der Antragsteller hat sich über mehrere Monate als kooperativ gezeigt, die Sachlage aufzuklären. Er hat bis auf einen kleinen begründeten/nachvollziehbaren zeitlich begrenzten Ausrutscher stets pünktlich und in voller Höhe seine Nachzahlung/Abschläge/Rechnungen bezahlt. Die Vermutung liegt nahe, dass es zudem bei der Kontierung der Einzahlungen beim Versorger zu Fehlern gekommen ist, die diesen Rechtsstreit mit ausgelöst haben. Diese lösbaren Probleme dürfen nicht dazu führen, dass der Antragsteller bei dieser kalten Witterung von Stromversorgung abgeschnit-ten ist.

Schließlich: Dies ist in dieser Sache mein letzter Beitrag. Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz