Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Die Gehaltsexesse der Bundesrichter
bolli:
--- Zitat von: h.terbeck am 20. Januar 2017, 10:17:24 ---@bolli
Zitat: "Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte."
Welcher von uns "Armen Gebeutelten" wird jemals Gelegenheit haben, einem Bundesrichter in einem Verfahren dessen sonder- oder wunderbaren Verlautbarungen vorzuhalten in der Hoffnung auf einen Denkanstoß zu des Gebeuttelten Vortels.
--- Ende Zitat ---
Gemeint waren auch nicht wir Kunden der Versorger, sondern die "Kunden" des Richters, die bei ihm solchen einen Vortrag "bestellen", also Versorger, Konzerne, Rechtsanwälte der Versorger etc. .
Und die tauchen ja schon das eine oder andere Mal beim BGH auf. ;)
uwes:
Nicht jeder Richter, der sich "positioniert" ist gleich befangen. Unsere Gesellschaft lebt von der Fortentwicklung des Rechts und einer Rechtssicherheit. Das wäre ohne die kontoverse Diskussion nicht möglich. Diese entsteht häufig bereits im Vorfeld zu Rechtssprechnungsentwicklungen oder Gesetzesvorhaben.
Ein Beispiel ist hier gut verständlich und dargestellt:
https://www.dgfr.de/veranstaltungen/reiserechtstag/bisherige_veranstaltungen/2010
Nur weil es wenige Menschen mit hohen Fachkenntnissen gibt, viele hingegen hierüber nicht verfügen, sollte man nicht pauschal diejenigen verunglimpfen, die sich mit einer etwas längeren Ausbildung diese Chancen erkämpft/erarbeitet haben.
Der Kraftfahrer, der sich zusätzlich Geld mit Taxifahren verdient, handelt ja auch nicht verwerflich. Eher dann der Handwerker-Geselle, der sich neben seiner Anstellung noch durch Schwarzarbeit am Bau Geld nebenher verdient.
Neid und Missgunst waren noch nie die gescheiten Ratgeber. Sie dienen bestimmten politisch Handelnden lediglich als Vorwand, um anderen "in die Taschen zu greifen".
userD0010:
@ uwes
@bolli
Zitat: "Der Kraftfahrer, der sich zusätzlich Geld mit Taxifahren verdient, handelt ja auch nicht verwerflich. Eher dann der Handwerker-Geselle, der sich neben seiner Anstellung noch durch Schwarzarbeit am Bau Geld nebenher verdient."
ein recht eigenwilliger/eigenartiger Versuch, die finanzielle Notlage von Bundesrichtern mit dem wahrlich kargen Lohn von Kraftfahrern oder gar Handwerker-Gesellen vergleichen zu wollen. Weder einem Kraftfahrer, noch einem Handwerker-Gesellen ist es vergönnt, seine sog. Arbeitszeit in eigener Entscheidung frei zu gestalten, noch über eine spätere ärmliche Pension, zwischenzeitliche Sondervergünstigungen und Beihilfen zu verfügen.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürfte/sollte ein Bundesrichter seine genehmigten oder auch ungenehmigten "Nebeneinkünfte" nicht nur seinem ""Arbeitgeber"" melden, sondern diese auch an ihn abführen.
EviSell:
--- Zitat von: h.terbeck am 23. Januar 2017, 19:08:18 ---...
ein recht eigenwilliger/eigenartiger Versuch, die finanzielle Notlage von Bundesrichtern mit dem wahrlich kargen Lohn von Kraftfahrern oder gar Handwerker-Gesellen vergleichen zu wollen. Weder einem Kraftfahrer, noch einem Handwerker-Gesellen ist es vergönnt, seine sog. Arbeitszeit in eigener Entscheidung frei zu gestalten, noch über eine spätere ärmliche Pension, zwischenzeitliche Sondervergünstigungen und Beihilfen zu verfügen.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürfte/sollte ein Bundesrichter seine genehmigten oder auch ungenehmigten "Nebeneinkünfte" nicht nur seinem ""Arbeitgeber"" melden, sondern diese auch an ihn abführen.
--- Ende Zitat ---
Da gebe ich h.terbeck recht. Während ein Bundesrichter nach Erledigung seiner Arbeit in Vollzeit in der Lage zu sein scheint, für was nebenbei Kraft zu haben, dürfte dies bei LKW-Fahrern (um bei dem Beispiel zu bleiben) anders sein. Längere Arbeitszeiten mit immer weniger Lohn. Ich würde gar nicht in ein Taxi einsteigen wollen, wenn ich wüsste, der Taxifahrer ist hauptberuflich LKW-Fahrer. Nicht das ich an den Fahrkünsten zweifle, aber die Konzentrationsfähigkeit dürfte da weniger als 0 sein. Ob diese Konstellation überhaupt erlaubt wäre, wag ich übrigens zu bezweifeln, in Anbetracht der Kontrolle von Lenkzeiten.
userD0010:
Da ein Richter in "Erledigung seiner Arbeit" in eigengestalteter Arbeitszeit, die wohl mit wenigen anderen Tätigkeiten vom Zeitaufwand her vergleichbar sein dürfte, noch ausreichend Zeit findet, irgendwo gegen ein üppiges Taschengeld Vorträge zu halten, verbietet sich hier ein Vergleich mit Kraftfahrern oder Handwerks-Gesellen. Das Gros der Kraftfahrer bewegt das Fahrzeug über Bundesstraßen und Autobahnen und darf nach Ende der genehmigten Lenkzeit seine Ruhezeiten an seinem Arbeitsplatz (Fahrzeugkabine) auf Rastplätzen verbringen und ein Handwerksgeselle nach Ende seiner 8-9 Stunden Tätigkeit nach Hause begeben, während ein Richter zu jeder erdenklichen Tageszeit irgendwelchen Hobbies in Form von Vorträgen nachgehen.
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