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Die Gehaltsexesse der Bundesrichter

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Stadt/Versorger:
Das macht mich sehr nachdenklich ! Wie sehr ist unsere (Bundes)Justiz denn wirklich überarbeitet ?

https://www.welt.de/wirtschaft/article160915749/Die-fragwuerdigen-Gehaltsexzesse-der-Bundesrichter.html#Comments

uwes:
Wer behauptet denn eine "Überarbeitung" der Bundesjustiz?

Und: Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Richter außerhalb seiner für den Richterdienst anfallenden Dienstzeit Vorträge hält oder Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht?

Wie soll sich Recht fortbilden, wenn sich ein Richter nicht durch substantielle Ausführungen zu Rechtsprechungsentwicklungen äußern dürfte, die z.B. bei Richtern des Bundesverfassungsgerichts dazu führten und hoffentlich auch weiter dazu führen, dass z.B. abweichende Meinungen bekannt werden?

Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen? Und was sind Nebeneinkünfte von 33.000,-- € jährlich, wenn sehr viele von diesen Informationen profitieren?

Wer dagegen ist, verhält sich ein wenig missgünstig und zeigt auf, dass er den Sinn nicht versteht. Niemand würde sich nämlich aufregen, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelte, der durch Vorträge und Veröffentlichungen Nebeneinkünfte erzielt.

userD0010:
"Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen? Und was sind Nebeneinkünfte von 33.000,-- € jährlich, wenn sehr viele von diesen Informationen profitieren?
Wer dagegen ist, verhält sich ein wenig missgünstig und zeigt auf, dass er den Sinn nicht versteht. Niemand würde sich nämlich aufregen, wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelte, der durch Vorträge und Veröffentlichungen Nebeneinkünfte erzielt."

Von Missgunst zu reden, ist doch bei diesem recht brisanten Thema  nebelkerzenartige  Argumentation. Es dürfte doch wohl ein gewaltiger Unterschied darin bestehen, ob ein Rechtsanwalt durch Vorträge und Veröffentlichungen sein karges Einkommen aufbessern möchte und damit vermeintliche Rechtsprechungsentwicklung kommentiert  (wohlgemerkt als Freiberufler und Selbstständiger!) oder ob ein Bundesrichter in seiner "kargen" Freizeit sich engagieren lässt, vor bestimmtem Klientel  Vorträge zu halten oder für dieses zu veröffentlichen und dafür dieses niedlich dargestellte karge Honorar von 33 TSD € einstreicht.

Wohlgemerkt ein von diesem unserem Lande alimentierter Mitarbeiter, ausgestattet mit ein paar Privilegien, von denen ein normaler Erdenbürger nicht einmal zu träumen wagt.

Und -nebenbei bemerkt- so manche hochoffizielle Entscheidungen aus aufopfernder, schweißtreibender hauptberuflicher Tätigkeit erlauben doch wohl die Befürchtung, dass diese wohlgefällig gefasst wurden.

bolli:

--- Zitat von: uwes am 12. Januar 2017, 13:14:00 ---Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Richter außerhalb seiner für den Richterdienst anfallenden Dienstzeit Vorträge hält oder Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht?
...

Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen?
--- Ende Zitat ---

Das kleine Problem, welches ich sehe, ist
a) das der Richter ja eleganterweise keine festgelegte Dienstzeit hat und insofern lericht behaupten kann, dass er diese Vorträge außerhalb seiner Arbeitszeit tätigt und
b) wenn andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Wissen in ihrem Fachbereich haben, sich dieses "während der Dienstzeit angeeignet wurde" und dieses auch im Interesse des Arbeitgebers "während der Dienstzeit" weitergegeben wird (bei Kongressen oder Fachtagungen oder wie auch immer) sie dieses brav bei ihrem Arbeitgeber abzuliefern haben.

Aber gleich ist halt noch lange nicht gleich.

Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte. Ob da der Richter aus Befangenheit dieses Verfahren an einen Kollegen abgibt. Gewiss und Gewiss nicht ! 8)

userD0010:
@bolli
Zitat: "Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte."

Welcher von uns "Armen Gebeutelten" wird jemals Gelegenheit haben, einem Bundesrichter in einem Verfahren dessen sonder- oder wunderbaren Verlautbarungen vorzuhalten in der Hoffnung auf einen Denkanstoß zu des Gebeuttelten Vortels.
"Abgebügelt" wird man als Betroffener doch schon, wenn man einen sog. Robenträger nur in seinem Verfahren auf Verlautbarungen seiner Berufskollegen  hinweist.
In früheren Zeiten wurde dies als sog. Majestätsbeleidigung angesehen.

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