Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Die Gehaltsexesse der Bundesrichter

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EviSell:

--- Zitat von: h.terbeck am 24. Januar 2017, 15:10:46 ---Das Gros der Kraftfahrer bewegt das Fahrzeug über Bundesstraßen und Autobahnen und darf nach Ende der genehmigten Lenkzeit seine Ruhezeiten an seinem Arbeitsplatz (Fahrzeugkabine) auf Rastplätzen verbringen ...

--- Ende Zitat ---
[Fett Hervorhebung von mir]
Sie denken da aber nur an die Fernfahrer. Da gibts noch die anderen LKW-Fahrer. Die Fernfahrer sind nicht diejenigen, die die Ware von den Depots an die Endlieferstelle (ob Warenlager oder Endkunden) verteilen. Da ist nichts mit gemütlichem Autopilot sitzend. Oder gar mit streng geregeltem Feierabend.
Das nur kurz meinerseits als Nachtrag. Das Einsatzsspektrum von LKW-Fahrern ist wesentlich breiter.

userD0010:
@Evisell
"Sie denken da aber nur an die Fernfahrer."   Nicht nur, nicht nur! Auch für Kraftfahrer im sog. Nahverkehr, also in der Verteilung von Gütern an Endkunden, gilt die sog. Lenkzeitverordnung, außer vielleicht für die berüchtigten Paketdienste. Und wenn die maximale Lenkzeit erreicht ist, spielt es nach den gesetzl. Bestimmungen keine Rolle, wo sich der Kraftfahrer gerade befindet. Dann heißt es Pause.

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