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von uwes in Antwort #2 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20262.0/topicseen.htmlDie Rechtsprechung hatte sich einmal festgelegt, als sie klar stellte, dass eine Nichtäußerung des Verbrauchers eben auch keinerlei Erklärungswert hat. Es erscheint erforderlicher denn je, die Gerichte an diesen Grundsatz zu erinnern.
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