Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie
Kündigung "zu spät"
PowerPlay:
Wenn du magst, kannst du darauf hinweisen, dass das Informationsschreiben einem Flyer gleicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass du so ein Vergleichsangebot bekommst. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.
Ein Versuch wäre es auch wert, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben. Diese Beschwerden werden schon eher ernst genommen.
It's up to you: Ich denke so eine Entscheidung hängt auch stark von der eigenen Risikobereitschaft ab.
Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!
Erdferkel:
--- Zitat von: PowerPlay am 26. Oktober 2016, 17:10:02 ---. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.
Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!
--- Ende Zitat ---
Leider nicht. Niemand muss sich aussergerichtlich um Forderungen mit widerspenstigen Kunden und Unternehmen herumbalgen. Wenn der Kunde erklärt dass er Zweifel an der rechtsmässigkeit eines Vertrages bzw. einer Anpassung hat und verlangt den Vertrag zu alten Konditionen fortzuführen kann der Versorger direkt, ohne Vergleichsangebot, die gerichtliche Prüfung des Sachverhaltes durch Feststellungsklage erzwingen. Geht umgekehrt auch, negative Feststellungsklage.
Die Aussage zum Schlichtungsverfahren stimmt leider, würde ich trotzdem versuchen, das Schreiben mit der Preisanpassung aber auf jeden Fall vorher von Profis prüfen lassen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Auch von mir: Viel Erfolg dabei, und nicht vergessen rechtzeitig zu kündigen, so für die Zukunft!
cornwall:
Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September, 2017, 3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
Didakt:
--- Zitat von: cornwall am Heute um 00:49:11 --- […] Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, […]
--- Ende Zitat ---
Ein Auftrag wird nicht „abgeschlossen“. Er kann erteilt, abgelehnt oder angenommen werden! ;)
Es ist momentan nicht ersichtlich, wie sich das Problem begründet. Die nachstehenden AGB können au-genscheinlich dafür nicht der Grund sein.
--- Zitat von: AGB FUXX (Strom und Gas) - Auszug ---2. Vertragsschluss/Lieferbeginn/elektronische Kom-munikation
2.1 Der Kunde unterbreitet dem Lieferanten durch Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars ein Angebot auf Abschluss eines Energielieferungsvertrages. Für die Bindung des Kunden an das Angebot gilt § 147 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Lieferantenwechsel. […] Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden an, kommt der Energielieferungsvertrag durch die Ver-tragsbestätigung des Lieferanten zustande und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung durch den Liefe-ranten.
2.2 Die Belieferung des Kunden beginnt zum nächstmöglichen Termin. Dieser Liefertermin wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Die Belieferung durch den Lieferanten beginnt frühestens mit dem auf die Beendigung des vorausgegangenen Liefervertrages folgenden Tag. Der Kunde kann in seinem Belieferungsauftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Lieferbeginn nicht realisierbar sein, erfolgt die Aufnahme der Belieferung schnellstmöglich.
13. Laufzeit, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung
13.1 Haben die Parteien keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Laufzeit des Energieliefe-rungsvertrages 12 Monate.
13.2 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verlängert sich der Energielieferungsvertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien nach Maßgabe der Ziffern 13.3 und 13.5 form- und fristgerecht gekündigt wird.
13.3 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, muss die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen werden.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung durch mich
SteffK:
--- Zitat von: cornwall am 21. Oktober 2017, 00:49:11 ---Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September, 2017, 3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
--- Ende Zitat ---
Habe dasselbe gerade bei 365 AG durch. Es kommt auf die AGB und die Vertragsbestätigung bzw. Einzelfall hinsichtlich Erfolgsaussichten an, es ist meist Wortklauberei. Habe bei 365 AG widersprochen, da sie die Masche schlecht aufgezogen haben und sie haben nen Rückzieher gemacht.
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