Energiepreis-Protest > FUXX - Die Sparenergie

Kündigung "zu spät"

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tk123:
Hallo,

ich bin ein Neuling beim Wechsel der Energieversorger und scheinbar gleich zweimal in die "Falle" getappt (siehe Eintrag http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20238.0.html).

Ich habe einen Vertrag bei der Fuxx Energie von 1.10.2015 bis 1.10.2016 gehabt. Nun kam Mitte Juli ein Schreiben, das für mich wie eine Art "Werbeschreiben" aussah und das ich nur überflogen hatte. Darin hat der Versorger allerdings angekündigt, seine Preise sehr stark zum 1.10.2016 zu erhöhen (ein bisschen versteckt). Das ist mir erst Anfang Oktober aufgefallen, als ich (mehr zufällig) meine Akten durchgegangen bin. Deshalb hatte ich versucht, am 3.10 noch eine Sonderkündigung abzusenden, die aber natürlich zu spät eingenangen ist. Der Betreiber hat hier auch keinerlei Kulanz gezeigt.

Ich habe mich nun beschwert, dass die Preiserhöhung überhaupt nicht transparent angekündigt war und angedroht, mich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.

Was denkt ihr, habe ich eine Chance, da noch rauszukommen? Die Strompreiserhöhung würde für mich in einem fast doppelt so hohen Jahresendpreis resultieren (da es auch keinen Bonus mehr gibt etc).

Viele Grüße und dankeschön

PowerPlay:
Hallo,

Dein Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor. Mir ging es sehr ähnlich. Allerdings mit einem Stromanbieter, den FUxx Sparenergie zum Vorbild nimmt.

Bei mir ist es so ausgegangen, dass der Stromanbieter mir ein Vergleichsangebot gemacht hatte, auf das ich nicht eingehen wollte. Danach kam eine Feststellungsklage (sprich, das Unternehmen hat mich verklagt festzustellen, dass die Preiserhöhung rechtens war).

Entscheidend, ob du dich durchsetzen kannst ist, wie versteckt die Preiserhöhung bei dir war. Auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/ findest zwei Sachverhalte, bei denen die Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. War dein Sacherhalt ähnlich, dann hast du gute Chancen. Z.B.:
War eine Preiserhöhung anhand des Betreffs nicht ersichtlich?
Wurde auf der ersten Seite nichts angedeutet?
Wurde die Preiserhöhung nicht hervorgehoben, sondern beiläufig erwähnt?
Wurde explizit von einer Preiserhöhung im Text gesprochen, oder wurde nur der aktuelle Preis erwähnt? (Kunden, die ihre aktuellen Konditionen nicht kennen, können so nicht erkennen, ob es sich um eine Preiserhöhung handelt)
etc.


Wenn du magst, kannst du mir gerne mal das Schreiben per Mitteilung senden. dann kann ich dir mehr sagen.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

tk123:
Vielen Dank für die Antwort!

War das Vergleichsangebot bei dir völlig unrentabel? Und was passiert bei einer Feststellungsklage? Kann ich nach einer Beschwerde auch schon damit rechnen? Oder ist das erst passiert, als du dich an eine offizielle Stelle gewandt hast?

Tatsächlich war die Preiserhöhung in der zweiten Betreffzeile angekündigt, vermutlich gilt das als "Transparent"? Muss ich etwas befürchten, da ich mit der Schlichtungsstelle gedroht habe? Sollte ich das wieder zurücknehmen?

PowerPlay:
Hallo tk123!

Das Vergleichsangebot vom Stromanbieter sah so aus, dass er die Preiserhöhung um die Hälfte zurück genommen hatte: Anstatt einer 200% Steigerung des Grundpreises "nur" eine 100%ige Steigerung.

Ich habe dieses Angebot abgelehnt. Dies war M.E. die Voraussetzung, dass der Stromanbieter gegen mich eine Feststellungsklage einreichen durfte. Irrelevant war anscheinend, dass ich zuvor mit der Schlichtungsstelle gedroht habe.

Wenn du die Schlichtungsstelle einschaltest, dann erhöhst du die Gefahr einer Feststellungsklage, weil die Schlichtung entfällt (und damit auch die Kosten für den Stromanbieter), sobald eine Partei Klage einreicht.

Wie groß sind deine Erfolgsaussichten?
Diese Frage kann keiner seriös beantworten. Aber man kann Vergleiche zu den Preiserhöhungen der 365 AG und der ExtraEnergie (siehe Link) ziehen:
- Ja, das Schreiben hat Werbecharakter (für guten Service - haha)
- Ein Hinweis auf die Preiserhöhung ist insofern gegeben, weil sowohl der aktuelle als auch der zukünftige Arbeitspreis genannt wird. Allerdings (a) ist dies nicht hervorgehoben, (b) kommt überraschend (weil zuvor nur über Fußball und Servicequalität gesprochen wurde) und (c) weil der Satz sehr kompliziert formuliert ist.
Insgesamt schätze ich die Erfolgsaussichten schlechter ein als bei der Preiserhöhung der 365 AG. Allerdings würde ich am Vorgehen, wie auf der Internetseite skizziert festhalten, mit dem Unterschied, dass ein Vergleich in der Mitte für mich persönlich akzeptabel wäre.

Ich habe lange überlegt, ob ich so deutlich meine persönliche Meinung zu diesem Fall hier schreiben soll, weil ich kein Rechtsanwalt bin, ich nicht weiß ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und letztendlich du entscheiden musst, wie viel Risiko du eingehen magst.

Viele Grüße!

tk123:
Vielen Dank PowerPlay für die Einschätzung. Ich habe inzwischen meine Androhung bez. der Schlichtungsstelle zurückgezogen, eine Feststellungsklage brauche ich nicht unbedingt. Das ist aller so super ärgerlich...  >:(

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