Bewusst habe ich mich für einen Vertrag ohne Bonuszahlungen entschieden. Je nachdem, was mein Verbrauch bis 31.07.2019 lt. Zählerstand ergibt, werde ich die letzte Rate zum 01.08.2019 entsprechend anpassen, denn ich habe keine Lust, wochenlang einem evtl. Guthaben nachzutelefonieren.
Wenn Sie keinen Bonus vereinbart haben kann Ihnen natürlich auch keiner verwehrt werden.
Gleichwohl steht Ihnen eine Kürzung Ihres vereinbarten Abschlags (aus den von Ihnen genannten Gründen) genauso wenig zu wie dem Versorger die Erhöhung. Geht er deswegen gegen Sie vor, wird Ihnen auch die Deckungszusage nicht weiterhelfen, unabhängig von der Qualität Ihres Anwalts. Ob der sich tatsächlich bei so einem Verfahren freuen würde, kann mal dahingestellt bleiben, gewinnen würde er es wohl nicht. Ob sich der Versorger aber in diesem Fall tatsächlich die Mühe macht, muss abgewartet werden. Könnte auch gut sein, dass die sich lieber mit anderen Dingen beschäftigen, wo sie mehr mit verdienen können.
Ansonsten wird sich Ihr Versorger aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich freuen, wenn er einen neues "Schaf" bei seinen Kunden begrüßen kann. Ich gehe für das mehr gezahlte Geld lieber ein paar Mal mit meiner Frau schön Essen oder fahre nen Wochenende in Urlaub. Und ja, Geld sparen ohne Aufwand geht genauso wenig wie hohe Rendite ohne Risiko. Aber mit ein wenig strukturiertem Vorgehen ist den meisten Anbietern sehr schnell beizukommen, so meine mehrjährige Erfahrung. Man muss sich allerdings tatsächlich auch ein wenig selbst disziplinieren, um alle Schritt sauber einzuhalten, beginnend mit der rechtzeitigen Kündigung bis hin zum Setzen konkreter Fristen im Problemfall.