Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
für Hartz IV Betroffene? wie handeln?
Lernender:
Ich denke, Heizkosten ist ein Extraposten in der Auszahlung. Da ich zwar arbeitslos, aber nicht Hartz4-Empfänger bin, nehme ich mal an, dass diese pro Einzelfall berechnet werden.
Von daher sehe ich persönlich kein Problem
Anschreiben an das zuständige Amt mit Hinweis auf die Billigkeitseinrede und der Bitte um Stellungnahme, wie verfahren werden soll.
Wer sich unsicher fühlt, dieses selber aufzusetzen, geht zu einer caritativen Einrichtung, die ihm Hilfestellung geben wird.
So ist man meines Erachtens aus dem Schneider. Ich würds jedenfalls so machen.
Lernender
Harry01:
@Lernender
Wenn es diese Möglichkeit mit der caritativen Einrichtung gibt, wäre das sicher eine unkomplizierte Lösung. Ich halte es nicht für eine gute Idee, mit der Billigkeitseinrede an die ARGE heranzutreten. Dann wird es richtig kompliziert.
--- Zitat ---Ich denke, Heizkosten ist ein Extraposten in der Auszahlung.
--- Ende Zitat ---
Der kommunale Zuschlag ist ein Extraposten im ALG II-Bescheid, in dessen Gesamtbetrag die Heizkosten enthalten sind. Leider ist die Höhe des Einzelbetrages im Bescheid nicht einzeln aufgeführt und man muß ihn der ARGE einzeln aus der Nase ziehen. Für eine Person sind die Kosten bei angemessenem Wohnraum (ca. 50 m2) in einer Mietwohnung in voller Höhe zu übernehmen, was bei Gas dem Abschlag an den Versorger entspricht. Ein kleiner Abzug wird für die Warmwasseraufbereitung vorgenommen, sofern das warme Wasser auch mit Gas erzeugt wird.
Lernender:
Sorry, dass mein Gedanke nicht wirklich praktikabel ist.
Lernender
Harry01:
@Lernender
Ihr Gedanke ist durchaus praktikabel. Nur ist es momentan so, daß die ARGE selbst noch Erfahrungswerte braucht, die sie aber erst mit Ablauf dieses Jahres hat. Wenn jetzt noch jemand mit den Vorgängen der Unbilligkeitseinwände kommt, sind die richtig überfordert, es werden falsche Entscheidungen getroffen und der Betroffene hat nur Aufwand Rennerei, alles wieder richtig zu biegen. Für diesen Schritt ist es vielleicht einfach nur zu früh. Früher oder später müssen sich die Arbeistämter sowiso damit auseinandersetzen, denn es gibt sicher Einige, die die Abschläge kürzen.
Wichtig ist, daß der Betroffene den Unbilligkeitseinwand erhebt. Selbst wenn die ARGE darauf besteht, daß der volle Abschlag an den Versorger gezahlt wird, kann das der Betroffene ja auch problemlos tun. Um es mal hart zu sagen, es ist in dem Fall ja nicht sein Geld. Wichtig ist nur, daß die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Wenn der Betroffene später wieder Arbeit hat, kann er die Abschläge ja wieder kürzen, bis es wieder paßt.
Lernender:
@Harry01.
Merci für die Erläuterung.
Lernender
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