Was schert es die allgemeine Gerichtsbarkeit, was die Herrschaften in Karlsruhe sich so zusammenbasteln an Argumenten, um ja nicht den EVU zu Nahe zu treten.
@h.terbeck
es ist aber auch eine gewisse Unlust der Kunden zu verspüren, die jahrelangen Streitigkeiten fortzuführen. Wenn sich weiterhin viele Kunden gegen die Preispolitik zur Wehr setzten, würden Sie auch eher gehört werden. Ich höre aber immer wieder Kommentare wie, "ach, da gibt es noch Jemanden? Sind die Sachen nicht erledigt?"
Im Moment würde es mich freuen, wenn die Instanzgerichte sich nicht um die Rechtsprechung des VIII. Zivilrechtserfindungssenats in Sachen Grundversorgung scheren würden. Allein, ich habe den Eindruck, dass den jüngsten Urteilen vom 28.10.2015, 6.4. und 26.4.2016 recht kritiklos gefolgt wird, gleichsam wie ein schlechter Mathematiklehrer, der nicht den Rechenweg nachvollzieht sondern nur das Ergebnis abfragt.
Das ist - natürlich - für die betroffenen EVU-Kunden nicht nachvollziehbar.
Andererseits sehe ich mit optimistischem Blick in die Zukunft. Im Rahmen der hier anhängigen Verfahren, von denen ich ca. 100 führe, muss jetzt der Versorger "Butter bei die Fische" packen, d.h. er muss jetzt das tun, was die Kunden schon seit 12 Jahren fordern, nämlich seine Zahlen auf den Tisch legen.