Der BGH hat in letzter Zeit trotz Entscheidung des EuGH, die im Übrigen einen besonderen und einzelnen Fall (Ahaus) zur Folge hatte, mit Zurechtbiegen der getroffenen Entscheidungen wenig verbraucherfreundlich, dafür aber EVU-freundlich "entschieden". So Manchem dürfte in Erinnerung sein, dass manche Richter (natürlich gegen üppiges Honorar) Vorträge bei Veranstaltungen der EVU gehalten haben und das vermutlich nicht, weil das Recht der Verbraucher denen so sehr am Herzen lag.
Wie @Didakt schon im zweiten Satz seiner Anmerkung sehr richtig andeutete, haben sich die Meisten, die in der Vergangenheit das Forum mit ihren sachlichen Beiträgen belebt haben, inzwischen "aus dem Staub gemacht", weil die vermeintliche Deutungshoheit so mancher Kommentatoren nicht nur das Thema verwässerte, sondern auch wenig konstruktiv war, wie die Zahl der Beiträge inzwischen wohl deutlich macht.